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Jahr nach Tod

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    Jahr nach Tod

    Ich möchte gerne, dass das Programm das Witwensplitting berücksichtigt.
    Reicht es aus, wenn ich das Todesdatum der Ehefrau eintrage?

    #2
    AW: Jahr nach Tod

    Meiner Meinung nach müsste das reichen. Funktioniert's nicht?

    EDIT: hab's inzwischen ausprobiert, funktioniert tadellos
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.06.2016, 18:55.

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      #3
      AW: Jahr nach Tod

      Ich hoffe, ich bin hier richtig.

      Mein Vater ist 2016 gestorben und ich helfe meiner Mutter bei der Steuererklärung für 2017.
      Sie hat noch Steuerklasse 3 für das Jahr nach dem Tod (2017).
      Ich habe verstanden, dass ich keine Einzelveranlagung machen darf (sonst riesen Nachzahlung), sondern das auch hier beschriebene Witwensplitting anwenden muss.....aber wie mache ich das?
      Klicke ich wirklich Zusammenveranlagung an obwohl mein Vater tot ist?
      Wird seine Witwenpension dann als Anlage N für meine Mutter oder meinen toten Vater angegeben?

      Oder habe ich irgendwo das Feld dafür übersehen?

      Vielen Dank für Antworten!

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        #4
        AW: Jahr nach Tod

        Zitat von Olli_HB Beitrag anzeigen
        Ich habe verstanden, dass ich keine Einzelveranlagung machen darf (sonst riesen Nachzahlung), sondern das auch hier beschriebene Witwensplitting anwenden muss.....aber wie mache ich das?
        Nein, das ist NICHT richtig. Sie muss eine Einzelveranlagung machen, denn mit Jemandem, der im betreffenden Jahr nicht mehr steuerpflichtig war (= vorher verstorben ist), geht keine Zusammenveranlagung. Im übrigen siehe die vorherigen Postings.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Jahr nach Tod

          Es darf aber kein Kreuz bei Einzelveranlagung gesetzt werden, die Eintragung des Sterbedatums in Zeile 15 bei verwitwet seit dem ist vollkommen ausreichend!

          Bei der Witwenpension handelt es sich um Einkünfte deiner Mutter, die natürlich in ihrer Anlage N zu erklären sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Jahr nach Tod

            Ergibt eine Einzelveranlagung mit Witwer-Splitting.

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              #7
              AW: Jahr nach Tod

              Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
              Ergibt eine Einzelveranlagung mit Witwer-Splitting.
              Der steuerrechtliche Begriff Einzelveranlagung betrifft nur Ehegatten und Lebenspartner. Außerdem geht es hier um eine Witwe.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Jahr nach Tod

                Eine Einzelveranlagung wird immer durchgeführt, wenn der Steuerpflichtige nicht verheiratet ist, bzw. nicht verpartnert.

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                  #9
                  AW: Jahr nach Tod

                  Ich bleibe dabei, dass der Begriff Einzelveranlagung nur für Ehegatten bzw. Lebenspartner Relevanz hat. Die Zeile 24 des HV darf deshalb auch nur von Ehegatten und Lebenspartnern ausgefüllt werden.

                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html
                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Jahr nach Tod

                    Nein, was war das noch einfach, als das bei Ehegatten noch "getrennte Veranlagung" hieß (jetzt mal die - meiner Meinung nach geringen - steuerlichen Änderungen außen vor).
                    Da wurde dann hier noch auf Fragen geantwortet, statt eine Grundsatzdiskussion um einzelne Begriffe auszulösen.

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                      #11
                      AW: Jahr nach Tod

                      Das Problem ist, dass jetzt alles Einzelveranlagung heißt, das Kreuz aber nur für Einzelveranlagungen von Ehegatten gilt. Als Witwe hat man halt keine Einzelveranlagung von Ehegatten.

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                        #12
                        AW: Jahr nach Tod

                        Freunde, jetzt zitiere ich ein letztes mal aus meinen Steuertipps:

                        Also Auszug aus Steuertipps:

                        Die Einzelveranlagung wird angewendet bei
                        Ledigen
                        Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die sich getrennt haben;
                        Geschiedenen spätestens ab dem Jahr nach der Scheidung;
                        Verwitweten ab dem Jahr nach dem Tod des Ehegatten bzw. Lebenspartners.

                        Eine einzige Person gibt eine Einkommensteuererklärung ab, kann ja nur eine Einzelveranlagung sein. Darum Einzelveranlagung mit Gnadensplitting.
                        Zuletzt geändert von Laie123; 01.03.2018, 14:12.

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                          #13
                          AW: Jahr nach Tod

                          Auch wenn alle konkreten Fragen längst beantwortet sind und hier nur noch grundsätzlich um Begriffe und deren Bedeutung diskutiert wird,

                          verwende ich bei ledigen, getrennt lebenden (nach dem Trennungsjahr), geschiedenen und verwitweten Steuerpflichtigen schlicht und einfach den Begriff Veranlagung, schon um zu vermeiden, dass jemand überflüssigerweise

                          in Zeile 24 eine Veranlagungsart auswählt. Das ist der Begriff, der auch in § 46 EStG verwendet wird.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Jahr nach Tod

                            Also nichts gegen Elster. Immer mehr machen Ihre Steuer mit Elster.
                            Nur, wenn man zum ersten mal seine Erklärung macht, sollte man Grundwissen mitbringen. Meine Software kostet im Abo 24,95 €.im Jahr Gesonderte Feststellung Gewinnermittlung mit Umsatzsteuer, V+V alles dabei. Was kann ich absetzen: Werbungskosten, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen. Bekomme 500 Seiten Steuerwissen mitgeliefert. Das Problem wo muss ich was eingetragen, habe ich nicht erledigt alles das Programm. 90% der Anfragen betreffen Kennzahlen. Ich selbst kann nicht direkt ins Formular eintragen, was Falscheintragungen verhindert.

                            Gibt natürlich auch Nachteile. Gehört aber nicht wirklich jetzt hierher.
                            Charlie 24 bitte nach einiger Zeit wieder löschen.
                            Zuletzt geändert von Laie123; 01.03.2018, 15:48.

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                              #15
                              AW: Jahr nach Tod

                              Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                              ....
                              Nur, wenn man zum ersten mal seine Erklärung macht, sollte man Grundwissen mitbringen.
                              ..........
                              Hallo Laie123,

                              das gilt ja allgemein, wer die Erklärung auf Papier erledigt hat, schafft das auch elektronisch -> nur viele wundern sich plötzlich über die vielen Fehlermeldungen, das hat beim Papier dann der Bearbeiter bereinigt.

                              Tschüß

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