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Anlage AV - Eingaben während Elternzeit / Riester / ohne Meldebescheinigung zur Sozi

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    Anlage AV - Eingaben während Elternzeit / Riester / ohne Meldebescheinigung zur Sozi

    Hallo,

    obwohl ich nun im Forum schon viele Einträge zum Thema Elternzeit, Riester und Anlage AV gelesen haben, habe ich weiterhin ein Problem die Anlage AV für 2015 auszufüllen.

    Meine Frau hat bis zur Geburt unseres Sohnes im Nov. 2013 gearbeitet und ist jetzt das 3. Jahr in Elternzeit. Sie hat schon länger einen Riestervertrag und zahlt konstant monatlich einen Betrag von 150€ ein. Sie ist somit - nach meinem Verständnis - unmittelbar begünstigt.

    In den bisherigen Steuererklärungen war die Befüllung der Anlage AV kein Problem.
    Steuererklärung für 2013 -> Werte aus Meldebescheinigung aus 2012
    Steuererkläurng für 2014 -> Werte aus Meldebescheinigung aus 2013
    Bereits damals fiel mir schon auf, dass die Meldebescheinigung nur den Zeitraum bis zur Geburt berücksichtigte. Gemäß dem Personalbüro (Arbeitgeber meiner Frau) wäre dieses jedoch angeblich korrekt.

    Für die Steuererklärung 2015 (-> Werte aus Meldebescheinigung aus 2014) habe ich nun das Problem, dass wir - zumindest automatisch keine Meldebescheinigung zugestellt wurde.

    Frage:
    -> Werden in der Elternzeit Beiträge in die Sozialversicherung entrichtet?
    -> Wenn ja: Wer entrichtet diese Beiträge?
    -> Wenn ja: Woher bekomme ich diese Bescheinigung?
    -> Wenn nein: Wie ist ansonsten die Anlage AV zu befüllen?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich bin neu im Forum - also scheltet mich nicht gleich mit meiner vielleicht etwas naiven Frage..... ;-)

    Gruß,
    Alex

    #2
    AW: Anlage AV - Eingaben während Elternzeit / Riester / ohne Meldebescheinigung zur S

    Hallo apenn,

    wichtig ist doch auf der Anlage AV einen Eintrag in den Zeilen 11 bis 19 vorzunehmen.
    Das Elterngeld das sie erhalten hat ist doch eine Entgeltersatzleistung.
    Wäre die Zeile 14 doch ausreichend -> wenn Sie noch etwas bekommen hat eigentlich mindestens den Januar 2015 es gibt doch insgesamt 14 Monate Elterngeld oder ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage AV - Eingaben während Elternzeit / Riester / ohne Meldebescheinigung zur S

      Hallo,

      danke für die erste Antwort. Bei der Definition von "unmittelbar begünstigt" ist auch "Kindererziehend" aufgelistet. Leider findet sich in der Anlage AV keine Zeile die speziell diesen Punkt abfragt.

      Ich habe die Riester Förderung und die Anlage AV so verstanden, als dass die Einzahlung in die Rentenversucherung - in diesem Falle für 2014 - nachzuweisen ist.

      Die Frage bleibt, wer in der Elternzeit für meine Frau diese Beiträge entrichtet und wie ich diese in der Anlage AV sauber nachweisen kann?

      Ob das Elterngelt - welches 14 Monate ausgezahlt wurde - in der Zeile 13 "Entgeltersatzleistungen 2014" schon ausreichend ist, weiß ich nicht....

      Danke und Gruß,
      Alex
      Zuletzt geändert von apenn; 03.06.2016, 11:46.

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        #4
        AW: Anlage AV - Eingaben während Elternzeit / Riester / ohne Meldebescheinigung zur S

        Hallo apenn,
        zumindest läuft die Plausiprüfung und die Steuerberechnung dann durch.

        Tschüß

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          #5
          AW: Anlage AV - Eingaben während Elternzeit / Riester / ohne Meldebescheinigung zur S

          Liest man die Ausfüllhilfe von ElsterFormular zu Zeile 13 der Anlage AV, scheint das Elterngeld ohnehin einen Sonderstatus zu haben. Den dort steht:

          Haben Sie im Jahr 2014 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle.

          Danach wäre das Elterngeld in der Anlage AV nicht anzugeben, zumindest nicht in der Zeile 13.

          Unabhängig davon sind Kindererziehende bekanntlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit unmittelbar begünstigt, was ebenfalls in der Ausfüllhilfe zu Zeile 10 steht:

          Unmittelbar begünstigt sind Personen, die im Jahr 2015 – zumindest zeitweise – in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren,
          z. B. Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ...und Kindererziehende.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage AV - Eingaben während Elternzeit / Riester / ohne Meldebescheinigung zur S

            Hallo apenn,

            allerdings ist ja zwingend ein Eintrag in Zeilen 11 bis 19 erforderlich -> aber sogar eine Null in Zeile 11 wird akzeptiert und die Plausi und Steuerberechnung funktioniert, wäre also mindestens die technische Lösung für dich.

            Tschüß

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