Hallo,
obwohl ich nun im Forum schon viele Einträge zum Thema Elternzeit, Riester und Anlage AV gelesen haben, habe ich weiterhin ein Problem die Anlage AV für 2015 auszufüllen.
Meine Frau hat bis zur Geburt unseres Sohnes im Nov. 2013 gearbeitet und ist jetzt das 3. Jahr in Elternzeit. Sie hat schon länger einen Riestervertrag und zahlt konstant monatlich einen Betrag von 150€ ein. Sie ist somit - nach meinem Verständnis - unmittelbar begünstigt.
In den bisherigen Steuererklärungen war die Befüllung der Anlage AV kein Problem.
Steuererklärung für 2013 -> Werte aus Meldebescheinigung aus 2012
Steuererkläurng für 2014 -> Werte aus Meldebescheinigung aus 2013
Bereits damals fiel mir schon auf, dass die Meldebescheinigung nur den Zeitraum bis zur Geburt berücksichtigte. Gemäß dem Personalbüro (Arbeitgeber meiner Frau) wäre dieses jedoch angeblich korrekt.
Für die Steuererklärung 2015 (-> Werte aus Meldebescheinigung aus 2014) habe ich nun das Problem, dass wir - zumindest automatisch keine Meldebescheinigung zugestellt wurde.
Frage:
-> Werden in der Elternzeit Beiträge in die Sozialversicherung entrichtet?
-> Wenn ja: Wer entrichtet diese Beiträge?
-> Wenn ja: Woher bekomme ich diese Bescheinigung?
-> Wenn nein: Wie ist ansonsten die Anlage AV zu befüllen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich bin neu im Forum - also scheltet mich nicht gleich mit meiner vielleicht etwas naiven Frage..... ;-)
Gruß,
Alex
obwohl ich nun im Forum schon viele Einträge zum Thema Elternzeit, Riester und Anlage AV gelesen haben, habe ich weiterhin ein Problem die Anlage AV für 2015 auszufüllen.
Meine Frau hat bis zur Geburt unseres Sohnes im Nov. 2013 gearbeitet und ist jetzt das 3. Jahr in Elternzeit. Sie hat schon länger einen Riestervertrag und zahlt konstant monatlich einen Betrag von 150€ ein. Sie ist somit - nach meinem Verständnis - unmittelbar begünstigt.
In den bisherigen Steuererklärungen war die Befüllung der Anlage AV kein Problem.
Steuererklärung für 2013 -> Werte aus Meldebescheinigung aus 2012
Steuererkläurng für 2014 -> Werte aus Meldebescheinigung aus 2013
Bereits damals fiel mir schon auf, dass die Meldebescheinigung nur den Zeitraum bis zur Geburt berücksichtigte. Gemäß dem Personalbüro (Arbeitgeber meiner Frau) wäre dieses jedoch angeblich korrekt.
Für die Steuererklärung 2015 (-> Werte aus Meldebescheinigung aus 2014) habe ich nun das Problem, dass wir - zumindest automatisch keine Meldebescheinigung zugestellt wurde.
Frage:
-> Werden in der Elternzeit Beiträge in die Sozialversicherung entrichtet?
-> Wenn ja: Wer entrichtet diese Beiträge?
-> Wenn ja: Woher bekomme ich diese Bescheinigung?
-> Wenn nein: Wie ist ansonsten die Anlage AV zu befüllen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich bin neu im Forum - also scheltet mich nicht gleich mit meiner vielleicht etwas naiven Frage..... ;-)
Gruß,
Alex
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