Hallo,
ich habe zum ersten Mal die Steuererklärung per Elster erstellt. Nach Prüfung der Steuerberechnung habe ich zwei Fragen:
1. Ich leiste Unterstützungsleistungen für das Pflegekind meiner Ex-Frau, die nach Aussage des Finanzamtes als Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art, also ohne Abzug einer zumutbaren Belastung abzusetzen sind. Trotzdem wird mir bei der Berechnung die zumutbare Belastung abgezogen.
Wie muss ich die Ausgaben eintragen, damit dieser Abzug nicht stattfindet, also die Berechnung als Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art erfolgt?
2. Ich finde in der Berechnung keine Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag. Wo findet die statt? Normalerweise müsste die Berücksichtigung als Kinderfreibetrag für mich günstiger sein.
Vielen Dank!
Gruß
trabajador
ich habe zum ersten Mal die Steuererklärung per Elster erstellt. Nach Prüfung der Steuerberechnung habe ich zwei Fragen:
1. Ich leiste Unterstützungsleistungen für das Pflegekind meiner Ex-Frau, die nach Aussage des Finanzamtes als Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art, also ohne Abzug einer zumutbaren Belastung abzusetzen sind. Trotzdem wird mir bei der Berechnung die zumutbare Belastung abgezogen.
Wie muss ich die Ausgaben eintragen, damit dieser Abzug nicht stattfindet, also die Berechnung als Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art erfolgt?
2. Ich finde in der Berechnung keine Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag. Wo findet die statt? Normalerweise müsste die Berücksichtigung als Kinderfreibetrag für mich günstiger sein.
Vielen Dank!
Gruß
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