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Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag

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    Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag

    Hallo,

    ich habe zum ersten Mal die Steuererklärung per Elster erstellt. Nach Prüfung der Steuerberechnung habe ich zwei Fragen:

    1. Ich leiste Unterstützungsleistungen für das Pflegekind meiner Ex-Frau, die nach Aussage des Finanzamtes als Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art, also ohne Abzug einer zumutbaren Belastung abzusetzen sind. Trotzdem wird mir bei der Berechnung die zumutbare Belastung abgezogen.
    Wie muss ich die Ausgaben eintragen, damit dieser Abzug nicht stattfindet, also die Berechnung als Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art erfolgt?

    2. Ich finde in der Berechnung keine Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag. Wo findet die statt? Normalerweise müsste die Berücksichtigung als Kinderfreibetrag für mich günstiger sein.


    Vielen Dank!

    Gruß

    trabajador
    Zuletzt geändert von trabajador; 04.06.2016, 18:27.

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

    Zitat von trabajador
    Wie muss ich die Ausgaben eintragen, damit dieser Abzug nicht stattfindet
    Nach meinem Verständnis wäre da erstmal zu klären welcher Art Deine _Unterstützungsleistungen_ sind: https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%...iche_Belastung (dort siehe Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen)

    Zitat von trabajador
    Sie wurde mit 4% der Einkünfte kalkuliert. Wir haben aber ein Kind und deshalb müssten es 2% sein
    Bei einem Kind sind es je nach Höhe des Einkommens 2, 3, oder 4 %. Wenn Du 2 % für richtig hältst dann liegt Dein Gesamtbetrag der Einkünfte unter 15.341 €.

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Bei einem Kind sind es je nach Höhe des Einkommens 2, 3, oder 4 %. Wenn Du 2 % für richtig hältst dann liegt Dein Gesamtbetrag der Einkünfte unter 15.341 €.
      Danke! Ich habe das schon korrigiert. 4% sind doch richtig, weil mein Einkommen zu hoch ist

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

        2. Ich finde in der Berechnung keine Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag. Wo findet die statt?
        Ich ziehe die Antwort auf die 2. Frage mal vor. Wenn das Kindergeld nicht ausreicht, um die gebotene steuerliche Entlastung zu erreichen, ist das aus der Steuerberechnung an 2 Stellen ersichtlich:

        Einmal in den Zeilen vor dem zu versteuernden Einkommen (Beispiel betrifft 2014)

        Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X8.373
        ab
        Freibeträge für das am XX.06.19XX geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . -7.008
        zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X1.365

        und dann nochmals bei der Einkommensteuer (ebenfalls aus 2014)

        dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . .. . . 2.208
        festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X6.291
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Nach meinem Verständnis wäre da erstmal zu klären welcher Art Deine _Unterstützungsleistungen_ sind: https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%...iche_Belastung (dort siehe Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen)
          Das habe ich schon mit dem Finazamt geklärt. Ich finde bei Elster aber keine Möglichkeit, die Leistungen einzutragen, ohne dass die zumutbare Belastung angesetzt wird.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich ziehe die Antwort auf die 2. Frage mal vor. Wenn das Kindergeld nicht ausreicht, um die gebotene steuerliche Entlastung zu erreichen, ist das aus der Steuerberechnung an 2 Stellen ersichtlich:

          Einmal in den Zeilen vor dem zu versteuernden Einkommen (Beispiel betrifft 2014)

          Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X8.373
          ab
          Freibeträge für das am XX.06.19XX geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . -7.008
          zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X1.365

          und dann nochmals bei der Einkommensteuer (ebenfalls aus 2014)

          dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . .. . . 2.208
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X6.291

          Danke! Ich sehe die Berechnung also nicht. Wenn da nichts steht, ist das Kindergeld also günstiger.

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            #6
            AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

            Zitat von trabajador Beitrag anzeigen
            Ich leiste Unterstützungsleistungen für das Pflegekind meiner Ex-Frau, die nach Aussage des Finanzamtes als Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art, also ohne Abzug einer zumutbaren Belastung abzusetzen sind. Trotzdem wird mir bei der Berechnung die zumutbare Belastung abgezogen.
            Wie muss ich die Ausgaben eintragen, damit dieser Abzug nicht stattfindet, also die Berechnung als Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art erfolgt?
            In dem Fall Anlage Unterhalt .
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

              Wenn der durchschnittliche Steuersatz (nur Einkommensteuer!) für die letzten (obere Grenze) 7.152,00 € eurer Einkünfte nicht über 31,54% liegt, reicht das Kindergeld, um die gebotene steuerliche Entlastung zu bewirken.

              Das Beispiel gilt für 2015, wobei ein 1. Kind mit einem Kindergeldanspruch in Höhe von 2.256,00 € berechnet wurde.

              Wie viel Einkommensteuer konkret für letzten 7.152,00 € anfällt, lässt sich leicht mit einem Einkommensteuerrechner nachprüfen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

                Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                In dem Fall Anlage Unterhalt .
                die Anlage Unterhalt habe ich ausgefüllt. Aber es wird bei der Steuerberechnung die zumutbare Belastung in Ansatz gebracht. Die Frage ist also, wie muss ich es in Anlage U eintragen, ohne dass die zumutbare Belastung abgezogen wird. Ich habe mehrere Varianten durch, aber jedes Mal wird es abgezogen.
                Zuletzt geändert von trabajador; 04.06.2016, 19:14.

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                  #9
                  AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

                  Möglicherweise ist die Sache geklärt, denn die zumutbare Belastung geht anscheinend nicht in die Berechnung ein. Ich habe es mal nachgerechnet.
                  Kann es sein, dass die zumutbare Belastung nur zur Information in der Berechnung steht?

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                    #10
                    AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

                    Zitat von trabajador Beitrag anzeigen
                    Kann es sein, dass die zumutbare Belastung nur zur Information in der Berechnung steht?
                    Ich kann das Problem in keiner Weise nachvollziehen. ElsterFormular zeigt bei mir für die Unterhaltszahlung (agB besonderer Art) nirgendwo eine zumutbare Belastung in der Berechnung an:

                    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . 0
                    außergewöhnliche Belastungen
                    Unterhaltsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -6.000
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

                      Kann es sein, dass die zumutbare Belastung nur zur Information in der Berechnung steht?
                      Nein! Aber: Falls noch andere agB in der Erklärung geltend gemacht wurden, erscheint die zumutbare Belastung natürlich in der Berechnung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nein! Aber: Falls noch andere agB in der Erklärung geltend gemacht wurden, erscheint die zumutbare Belastung natürlich in der Berechnung.

                        Ich verstehe es nicht.
                        Ich habe 3.614 Euro in der Anlage U als Unterhalt angegeben.
                        Die zumutbare Belastung wird in der Berechnung angegeben, aber sie wird nicht bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Ich habe es selber nachgerechnet.
                        Die vollen 3.614 Euro werden abgezogen.
                        Allerdings werden die 3.614 Euro aufgeteilt. 1.806 Unterhaltsaufwendungen, warum auch immer. Ich habe die Zahl 1.806 nie angegeben. Und 1.808 "andere außergewöhnliche Belastungen". Auch diesen Betrag habe ich nirgends genannt. Wieso werden die 3.614 in 1.806 und 1.808 aufgeteilt?
                        Ich muss wohl mal beim Finanzamt anrufen.
                        Zuletzt geändert von trabajador; 05.06.2016, 17:16.

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                          #13
                          AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

                          Zitat von trabajador Beitrag anzeigen
                          Ich leiste Unterstützungsleistungen für das Pflegekind meiner Ex-Frau
                          Kurze Rückfrage: Wie alt ist das Pflegekind und bekommt deine Ex für das Pflegekind auch Kindergeld?

                          Falls ja, sind deine Unterhaltsleistungen nicht als agB abzugsfähig - § 33 a Absatz 1 Satz 4 EStG.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            Kurze Rückfrage: Wie alt ist das Pflegekind und bekommt deine Ex für das Pflegekind auch Kindergeld?

                            Falls ja, sind deine Unterhaltsleistungen nicht als agB abzugsfähig - § 33 a Absatz 1 Satz 4 EStG.
                            Das Pflegekind ist 7 Jahre alt. Meine Ex bekommt kein Kindergeld. Das Kind ist 2015 aus dem Ausland, dem Heimatland meiner Ex eingereist, und ich habe eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, damit es einreisen kann.
                            Es läuft ein Adoptionsverfahren. Wenn das Kind von meiner Ex adoptiert ist, dann bekommt sie auch Kindergeld und die Verpflichtungserklärung wird obsolet.
                            Bis dahin bin ich unterhaltsverpflichtet.
                            Wie gesagt, alles schon mit dem Finanzamt abgeklärt.

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                              #15
                              AW: Außergewöhnliche Belastungen bes. Art, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetr

                              War jetzt auch am Zweifeln, ob das richtig sein kann, aber scheint zu stimmen: BMF 27.05.2015

                              Zumindest bis zum Tag vor der Adoptionsgenehmigung.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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