Hallo zusammen,
über ein Steuerseminar für Studenten wurde ich auf das Thema Werbungskosten im Studium aufmerksam und bräuchte etwas sachkundige Hilfe
Ich habe seit Anfang des Studiums 2013 ein Kleingewerbe neben dem Studium, dass ich allerdings erst 2015 genutzt habe und muss nun die Steuererklärungen von 2013 bis 2015 einreichen.
Mein Studium läuft noch bis Mitte 2017 und habe trotz der Einnahmen von 2015 über das Kleingewerbe einen erwarteten Gesamtverlust durch Werbungskosten von zwischen -7000 und -8000 € für das Jahr 2016.
Bei mir handelt sich bei mir zwar um ein Erststudium, doch in dem Seminar wurde empfohlen, den Verlustvortrag trotzdem zu machen, mit einem Vermerk auf das ausstehende Verfahren zu dem Thema. Jedoch habe ich gelesen, dass sich das ganze nur lohnt, wenn man nach dem Studium direkt mehr als 17.500€ im Jahr verdient, was schwierig sein kann, wenn man erst Mitte oder Ende des Jahres anfangen kann zu arbeiten und man dadurch eigentlich eh keine Steuern bezahlen muss, aber der Verlustvortrag trotzdem verrechnet wird.
Daher frage ich mich, ob sich der Aufwand bei -8000€ überhaupt lohnen würde? Nach dem Studium würde ich vermutlich in einer Medienproduktionsfirma oder als Freiberufler arbeiten und kann schwer einschätzen wie viel Geld ich ungefähr verdienen würde, aber denke auch noch über einen weiterführenden Master nach.
Wenn mir jemand die folgenden Fragen beantworten könnte, wäre ich sehr sehr dankbar.
1. Wenn man nach dem Studium einen Master machen würde statt zu arbeiten ,
kann man den Verlustvortrag dann für den Master fortführen oder muss man sich entscheiden für welches Studium man das machen will?
2. Wie verhällt es sich allgemein, wenn man mehr als 6 Semester studiert?
In den meisten Beispielen zu diesem Thema sind immer drei Jahre gerechnet.
Gibt es da eine Begrenzung für die Anzahl an Semestern bzw. Jahren oder kann man den Verlustvortrag für die gesamte Studienzeit angeben?
3. Wie gibt man das ganze am Besten im Formular an, damit es vom FA angenommen wird, auch wenn es sich um ein Erststudium Handelt?
Reicht es auf dem Mantelbogen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzukreuzen und den Rest in der Anlage G anzugeben?
4. Reicht es alle Werbungskosten für die einzelnen Jahre aufzulisten und mit Rechnungen bzw. Emailbestätigungen zu belegen oder sind auch Kontoauszüge notwendig?
Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße
über ein Steuerseminar für Studenten wurde ich auf das Thema Werbungskosten im Studium aufmerksam und bräuchte etwas sachkundige Hilfe
Ich habe seit Anfang des Studiums 2013 ein Kleingewerbe neben dem Studium, dass ich allerdings erst 2015 genutzt habe und muss nun die Steuererklärungen von 2013 bis 2015 einreichen.
Mein Studium läuft noch bis Mitte 2017 und habe trotz der Einnahmen von 2015 über das Kleingewerbe einen erwarteten Gesamtverlust durch Werbungskosten von zwischen -7000 und -8000 € für das Jahr 2016.
Bei mir handelt sich bei mir zwar um ein Erststudium, doch in dem Seminar wurde empfohlen, den Verlustvortrag trotzdem zu machen, mit einem Vermerk auf das ausstehende Verfahren zu dem Thema. Jedoch habe ich gelesen, dass sich das ganze nur lohnt, wenn man nach dem Studium direkt mehr als 17.500€ im Jahr verdient, was schwierig sein kann, wenn man erst Mitte oder Ende des Jahres anfangen kann zu arbeiten und man dadurch eigentlich eh keine Steuern bezahlen muss, aber der Verlustvortrag trotzdem verrechnet wird.
Daher frage ich mich, ob sich der Aufwand bei -8000€ überhaupt lohnen würde? Nach dem Studium würde ich vermutlich in einer Medienproduktionsfirma oder als Freiberufler arbeiten und kann schwer einschätzen wie viel Geld ich ungefähr verdienen würde, aber denke auch noch über einen weiterführenden Master nach.
Wenn mir jemand die folgenden Fragen beantworten könnte, wäre ich sehr sehr dankbar.
1. Wenn man nach dem Studium einen Master machen würde statt zu arbeiten ,
kann man den Verlustvortrag dann für den Master fortführen oder muss man sich entscheiden für welches Studium man das machen will?
2. Wie verhällt es sich allgemein, wenn man mehr als 6 Semester studiert?
In den meisten Beispielen zu diesem Thema sind immer drei Jahre gerechnet.
Gibt es da eine Begrenzung für die Anzahl an Semestern bzw. Jahren oder kann man den Verlustvortrag für die gesamte Studienzeit angeben?
3. Wie gibt man das ganze am Besten im Formular an, damit es vom FA angenommen wird, auch wenn es sich um ein Erststudium Handelt?
Reicht es auf dem Mantelbogen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzukreuzen und den Rest in der Anlage G anzugeben?
4. Reicht es alle Werbungskosten für die einzelnen Jahre aufzulisten und mit Rechnungen bzw. Emailbestätigungen zu belegen oder sind auch Kontoauszüge notwendig?
Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße
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