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Wann lohnt sich Verlustvortrag für Studenten mit Kleingewerbe, wann nicht?

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    Wann lohnt sich Verlustvortrag für Studenten mit Kleingewerbe, wann nicht?

    Hallo zusammen,

    über ein Steuerseminar für Studenten wurde ich auf das Thema Werbungskosten im Studium aufmerksam und bräuchte etwas sachkundige Hilfe

    Ich habe seit Anfang des Studiums 2013 ein Kleingewerbe neben dem Studium, dass ich allerdings erst 2015 genutzt habe und muss nun die Steuererklärungen von 2013 bis 2015 einreichen.

    Mein Studium läuft noch bis Mitte 2017 und habe trotz der Einnahmen von 2015 über das Kleingewerbe einen erwarteten Gesamtverlust durch Werbungskosten von zwischen -7000 und -8000 € für das Jahr 2016.

    Bei mir handelt sich bei mir zwar um ein Erststudium, doch in dem Seminar wurde empfohlen, den Verlustvortrag trotzdem zu machen, mit einem Vermerk auf das ausstehende Verfahren zu dem Thema. Jedoch habe ich gelesen, dass sich das ganze nur lohnt, wenn man nach dem Studium direkt mehr als 17.500€ im Jahr verdient, was schwierig sein kann, wenn man erst Mitte oder Ende des Jahres anfangen kann zu arbeiten und man dadurch eigentlich eh keine Steuern bezahlen muss, aber der Verlustvortrag trotzdem verrechnet wird.

    Daher frage ich mich, ob sich der Aufwand bei -8000€ überhaupt lohnen würde? Nach dem Studium würde ich vermutlich in einer Medienproduktionsfirma oder als Freiberufler arbeiten und kann schwer einschätzen wie viel Geld ich ungefähr verdienen würde, aber denke auch noch über einen weiterführenden Master nach.

    Wenn mir jemand die folgenden Fragen beantworten könnte, wäre ich sehr sehr dankbar.

    1. Wenn man nach dem Studium einen Master machen würde statt zu arbeiten ,
    kann man den Verlustvortrag dann für den Master fortführen oder muss man sich entscheiden für welches Studium man das machen will?

    2. Wie verhällt es sich allgemein, wenn man mehr als 6 Semester studiert?
    In den meisten Beispielen zu diesem Thema sind immer drei Jahre gerechnet.
    Gibt es da eine Begrenzung für die Anzahl an Semestern bzw. Jahren oder kann man den Verlustvortrag für die gesamte Studienzeit angeben?

    3. Wie gibt man das ganze am Besten im Formular an, damit es vom FA angenommen wird, auch wenn es sich um ein Erststudium Handelt?
    Reicht es auf dem Mantelbogen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzukreuzen und den Rest in der Anlage G anzugeben?

    4. Reicht es alle Werbungskosten für die einzelnen Jahre aufzulisten und mit Rechnungen bzw. Emailbestätigungen zu belegen oder sind auch Kontoauszüge notwendig?


    Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße

    #2
    AW: Wann lohnt sich Verlustvortrag für Studenten mit Kleingewerbe, wann nicht?

    Hallo,

    Was hat das mit ElsterFormular zu tun ? NICHTS
    Steuerberatung ist hier nicht gestattet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Wann lohnt sich Verlustvortrag für Studenten mit Kleingewerbe, wann nicht?

      Deine Fragen betreffen, soweit ich das sehe, Steuerrecht und nicht Elsterformular. Steuerberatung ist hier nicht zulässig!

      http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html

      Ich weiß ja nicht, was bei solchen Seminaren vermittelt wird, aber den Satz:

      Mein Studium läuft noch bis Mitte 2017 und habe trotz der Einnahmen von 2015 über das Kleingewerbe einen erwarteten Gesamtverlust durch Werbungskosten von zwischen -7000 und -8000 € für das Jahr 2016.
      verstehe ich schon mal nicht wirklich. Steuererklärungen beziehen sich immer auf ein Kalenderjahr. Ob es in dem jeweiligen Jahr einen Verlust gibt, ist für jedes Jahr gesondert zu ermitteln.

      Im Moment wird dir das Finanzamt deine Studienkosten, was du auch weißt, nur als Sonderausgaben anerkennen, unabhängig davon, ob du sie in der Anlage N oder in der Anlage G erklärst.
      Das Finanzamt ist ja an das geltende Recht gebunden. Soweit zu deiner Frage Nr. 3 !

      Zu 4. gilt: Du musst deine Ausgaben in dem Jahr erklären, in dem sie angefallen sind! Jahresübergreifend geht nicht. Die Angaben müssen stimmen, Belege müssen nur auf Anforderung eingereicht werden

      Die Dauer des Studiums spielt keine Rolle, beim Masterstudium können die Kosten unproblematisch als Werbungskosten geltend gemacht werden.

      Richtig ist, dass sich der ganze Aufwand nur lohnt, wenn in dem Jahr, in dem angesammelte Verlustvorträge verrechnet werden, ein ausreichend hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zur Verfügung steht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Erstmal vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon etwas weiter.

        Ich habe in diesem Forum bereits viele ähnliche Postings zu dem Thema gelesen möge um Verständnis bitten, dass ich lediglich die Dinge aufgelistet habe, zu die mir noch nicht ganz klar waren.

        Mir ist bewusst, dass die Steuererklärung für jedes Jahr abgegeben werden muss. Gemeint ist der Gesamtverlust nach dem Bachelorstudium.

        2013 - 2600
        2014 - 1700
        2015 + 2000
        2016 - ca. 5000

        Wenn die Semesteranzahl also keine Rolle spielt, wird der Verlustvortrag ja ins Folgejahr übernommen und daher die -7000€ bis -8000€.

        Es würde mir trotzdem sehr helfen zu wissen, ob man diesen Verlustvortrag im Master weiterführen kann, oder ob man das nur einmal für ein Studium machen kann. Mal angenommen man macht erst eine Ausbildung, dann Bachelor und dann den Master.
        Zuletzt geändert von clouds9; 21.06.2016, 17:08.

        Kommentar


          #5
          AW: Wann lohnt sich Verlustvortrag für Studenten mit Kleingewerbe, wann nicht?

          Das klärst du mit deinem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt.

          Das Finanzamt geht sowieso von Sonderausgaben aus und da gibt's keinen Verlustvortrag.
          Mfg

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