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    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    >>>allerdings muss man die Zeile 6 und 13 miteinander Addieren und im Hauptvordruck/Sondernausgaben Zeile 44 unter Kirchensteuer eintragen.

    Natürlich gehört auch der Betrag aus Zeile 13 zu den gezahlten Kirchensteuern, das muss man halt addieren (ähnlich wie wenn man mehrere Lohnsteuerbescheinigungen hat).
    Hatte ich aber auch nicht dran gedacht, Einträge dort kommen halt ziemlich selten vor.


    >>>Das gleiche mit Zeile 10,11,12.

    Was haben denn nun wieder diese Zeilen damit zu tun?
    Nochmal, es ist doch nicht schwer die Lohnsteuerbescheinigung einfach 1:1 abzutippen (nur Nullen musst du in den meisten Fällen weglassen).


    >>>wie kann dein Freund es zulassen, dass du so in seiner Steuererklärung rumpfuscht.

    Wenn er sich selber noch schlechter auskennt kann er doch nur gewinnen.

    Stefan
    Es ist sehr schwer!
    Heute habe ich passend wieder eine Diskussion gehabt. Die anderen kriegen viel mehr wieder, als ich.
    Frage: Wieviel haben sie gezahlt?
    Antwort: Keine Ahnung.
    Frage: Haben sie mehr verdient?
    Antwort: Wesentlich.

    Mehr muss ich nicht fragen...

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Hallo,

    >>>allerdings muss man die Zeile 6 und 13 miteinander Addieren und im Hauptvordruck/Sondernausgaben Zeile 44 unter Kirchensteuer eintragen.

    Natürlich gehört auch der Betrag aus Zeile 13 zu den gezahlten Kirchensteuern, das muss man halt addieren (ähnlich wie wenn man mehrere Lohnsteuerbescheinigungen hat).
    Hatte ich aber auch nicht dran gedacht, Einträge dort kommen halt ziemlich selten vor.


    >>>Das gleiche mit Zeile 10,11,12.

    Was haben denn nun wieder diese Zeilen damit zu tun?
    Nochmal, es ist doch nicht schwer die Lohnsteuerbescheinigung einfach 1:1 abzutippen (nur Nullen musst du in den meisten Fällen weglassen).


    >>>wie kann dein Freund es zulassen, dass du so in seiner Steuererklärung rumpfuscht.

    Wenn er sich selber noch schlechter auskennt kann er doch nur gewinnen.

    Stefan

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Zitat von Adrian_ob Beitrag anzeigen
    Ja danke ich hab es gefunden, gebe dort wie im Hauptfordruck jetzt 544€ ein und ale Fehler erscheint: Die Kirchensteuer muss gleich oder der Kirechensteuer (634€) sein laut ANlage n N seite 1
    Kann es sein dass es 544,01 oder mehr waren? Dann musst Du natürlich 545 eingeben (gleich oder mehr!).

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  • Adrian_ob
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Ok, entschuldigung, ich werd hier nicht mehr schreiben...das ist keine Hilfe, das letzte an Reckoner du hattest Recht, allerdings muss man die Zeile 6 und 13 miteinander Addieren und im Hauptvordruck/Sondernausgaben Zeile 44 unter Kirchensteuer eintragen.
    Das gleiche mit Zeile 10,11,12.
    Wie kann er es zulassen ? wegen Vertrauen und Hilfsbereitschaft, was man von anderen überhaupt nicht erwarten kann.

    Sry , das gilt nicht für alle hier

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Hallo,

    wie kann dein Freund es zulassen, dass du so in seiner Steuererklärung rumpfuscht.
    Außerdem bist du nicht berechtigt für ihn eine Erklärung zu erstellen.

    Gruß FIGUL

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  • Adrian_ob
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Ja danke ich hab es gefunden, gebe dort wie im Hauptfordruck jetzt 544€ ein und ale Fehler erscheint: Die Kirchensteuer muss gleich oder der Kirechensteuer (634€) sein laut ANlage n N seite 1.
    Die ist jetzt gleich, es hat sicher was mit Zeile 13 zutun wo ich laut Lohnsteuerkarte 90€ eintragen muss (Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers)

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Hallo,

    komisch, die 5xx-Tausend sind mir auch direkt aufgefallen, wirklich beim ersten Blick.

    Grundsätzlich: In der Einkommensteuererklärung werden (fast) nur Eurobeträge abgefragt, es darf sogar zu ungunsten des Finanzamtes gerundet werden (Einnahmen nach unten, Ausgaben nach oben - hier die gezahlte Kirchensteuer natürlich nach oben).
    Nur wenn Elster ausdrücklich nach Cent fragt (Lohnsteuerbescheinigung, Anlage KAP 2. Seite etc.) müssen auch Cents eingetragen werden.

    EDIT: Der Fehler liegt natürlich im Hauptvordruck Seite 2, und nicht in der Lohnsteuerbescheinigung (nur damit du weißt wo du suchen musst).

    Stefan

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  • Adrian_ob
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    https://www.elster.de/anwenderforum/...-Kirchensteuer
    Gabs schon mal, ich prüf es mal und ich glaub so doof bin ich nicht wie das hier geschildert ist, Ihr seit keine Hilfe und lass euch auf Leuten ab, das ist nicht gut.
    Ich habe die Eingaben Korrekt übernommen. Sry
    hab die Zahlen jetzt ab bzw aufgerundet.
    In anlage N sind die Zahlen gleich der Steuerkarte angegeben.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Wenn man nichtmal die Steuerberechnung lesen kann, dann sollte man die Finger von fremden Steuerangelegenheiten lassen.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Gut, wenn man angibt, dass man mehr als 544.000€ Kirchensteuer gezahlt hat, bleibt nicht viel zu versteuerndes Einkommen übrig.
    Aber gut, dass wir drüber geredet haben und dass dein Kumpel weiß, wen er mit seiner Steuer betraut.

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  • Adrian_ob
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Hi und Sry wenn ich was falschen geschrieben hab, das man mich irgendwie angreift, suche bloss Hilfe.
    Also:
    Es ist mein Arbeitskollege für den ich seit 2 Jahren die Steuererklärung mache
    Bis jetzt gab es nie Probleme
    Er hat nich mich geheiratet, sicher nicht
    Ich sehe das erste mal das in den Zeilen 10,11,12,13 was eingetragen ist
    Mein Arbeitskollege hat im im Dezember geheiratet, die Steuerklasse auf der Elektronischen Steuerkarte fürs Jahr 2015 steht noch auf 1
    Die Frau Arbeitet nicht, bezieht auch keine Gelder
    Die Daten habe ich vom letztem Jahr übernommen und die Zahlen geändert, werde es natürlich gleich prüfen, evtl habe ich wirklich ein Zahlendreher gemacht, nur das überall 0€ festgesetzt werden..

    Danke euch

    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Insgesamt
    € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.024
    ab
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    Entfernungspauschale für 210 Tage
    Wege mit PKW
    210 Tage x 25 km x 0,30 EUR 1.575,00
    Entfernungspauschale . . . . . . . 1.575
    insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.575
    Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . -296
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -123
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.030 . . . . . . . . . . . . . . 48.030
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.030 . . . . . . . . . . . . . . 48.030
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.030
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 9.356
    davon 80 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.485
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.678
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.807 . 2.807
    Beiträge zur Krankenversicherung
    inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . 3.900
    ab Kürzungsbetrag nach
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -156
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.744
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 566
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 4.310 . 4.310
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 7.117. . . . -7.117
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . 544.041
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . 544.041
    Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544.041
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -544.041
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -503.128
    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Zwischensumme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    noch nicht ausgeschöpfter
    Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    i.S.d. § 32d Abs.1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . -503.128 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . . 0
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0

    ich mein in den Sonderausgaben stimmt was nicht aber was? altersvorsorge ?
    Zuletzt geändert von Adrian_ob; 28.06.2016, 16:17.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Hallo,

    Zitat: Warum schreiben eigentlich alle in der 3. Person? Wenn es in der ersten Person gewesen wäre wäre der Vorwurf mit der unerlaubten Steuerberatung doch gar nicht gekommen

    Stolz darauf. Ich kann es der/die andere nicht.
    Obwohl man hier höchstens von Felder ausfüllen - ohne jeden Sinn - sprechen kann.

    Gruß FIGUL

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Hallo,

    >>>Bei der El.Steuerkarte stehen unter 10,11,12,13, die ich noch eingeben muss damit die Steuerklasse zwischen 1 und 3 verrechnen werden ( hat aber erstmal nichts zur Sache)

    Das verstehe ich auch nicht.

    Erstens wird nichts zwischen den Steuerklassen verrechnet, die Steuerklassen spielen bei der Einkommensteuer gar keine Rolle.
    Und zweitens haben die Zeilen 10 bis 13 in der Lohnsteuerbescheinigung auch nichts mit den Steuerklassen zu tun.

    Ist es denn so schwer, die Bescheinigung eins zu eins abzutippen (außer die Nullen)? Wieso lässt man Elster schon rechnen obwohl vielleicht das wichtigste fehlt?

    Und noch was: Was heißt denn "für meinen Freund"? Eine Zusammenveranlagung (incl. Ehefrau)?

    Stefan

    PS: Warum schreiben eigentlich alle in der 3. Person? Wenn es in der ersten Person gewesen wäre wäre der Vorwurf mit der unerlaubten Steuerberatung doch gar nicht gekommen.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    "mache es selbst seit 4 Jahren für mich und meinen Freund." "er hat im Dezember geheiratet"


    Da ich aus deinem Text schließe, dass dein Freund nicht dich geheiratet hat hier ein kurzer Hinweis:

    Steuerberatung ist nur den hierzu befugten Personen erlaubt. Ansonsten darfst du lediglich Angehörigen im Sinne von § 15 Abgabenordnung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung helfen.

    Davon ab, wenn man Hilfe möchte dann sollte man das Problem so genau wie möglich schildern. Bei deinem Text fehlt aber jeglicher Inhalt bei dem man einhaken könnte.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Hallo zusammen

    Ohne genaue Angaben (GENAUE Angaben zu Einkünften, Arbeitslohn und Ausgaben des Ehemanns UND der Ehefrau und die komplette Steuerberechnung ) können wir hier nur die berühmte Nadel im Heuhaufen suchen.
    Mit anderen Worten: Die Diskussion ist sinnlos.

    Und die nächste Frage ist sowieso erstmal : Bist du die Ehefrau oder in welchem Verhältnis stehst du zu ihm? Wenn du die Ehefrau bist, warum machst du eine eigene Steuererklärung? Macht ihr keine Zusammenveranlagung?
    Wenn du nicht die Ehefrau bist: Kann es sein, dass du gerade gegen das Steuerberatungsgesetz verstößt?
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 28.06.2016, 06:28.

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