Hallo zusammen,
ich grübele gerade über meine Einkommensteuererklärung und darüber was nicht "ausgeglichene Verluste" meint.
Konkret, ich habe einen Verlust aus Mezzaninen-Kapital (Genussrechte) in Höhe von 201 €. Habe aber im selben Jahr 645 € Kapitalerträge (Aktienverkäufe und Dividenden) erzielt und damit meinen Sparerpausbetrag von 801 € nicht ausgenutzt.
Heißt das, das ich einen Verlustvortrag in Höhe von 201 € beantragen kann? oder meint "nicht ausgeglichene Verluste", dass meine Kaperträge in Höhe von 645 € in dem selben Jahr die Verluste aus dem Genussrecht in Höhe von 201 € ausgeglichen haben?
Und ist es für den Verlustvortrag ein Problem, wenn ich meinen Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt habe?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viel Grüße BmBlue
ich grübele gerade über meine Einkommensteuererklärung und darüber was nicht "ausgeglichene Verluste" meint.
Konkret, ich habe einen Verlust aus Mezzaninen-Kapital (Genussrechte) in Höhe von 201 €. Habe aber im selben Jahr 645 € Kapitalerträge (Aktienverkäufe und Dividenden) erzielt und damit meinen Sparerpausbetrag von 801 € nicht ausgenutzt.
Heißt das, das ich einen Verlustvortrag in Höhe von 201 € beantragen kann? oder meint "nicht ausgeglichene Verluste", dass meine Kaperträge in Höhe von 645 € in dem selben Jahr die Verluste aus dem Genussrecht in Höhe von 201 € ausgeglichen haben?
Und ist es für den Verlustvortrag ein Problem, wenn ich meinen Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt habe?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viel Grüße BmBlue
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