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Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

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    Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir mit folgendem Problem weiterhelfen.

    folgende Konstellation:
    1. Verheiratet aber getrennt lebend
    2. Für 2015 erstmalig eine getrennte Veranlagung nötig
    3. ein Partner evangelisch, der andere katholisch
    4. Kirchensteuer wurde in 2015 (und auch immer noch) im Halbteilungsverfahren erhoben d.h. die Kirchensteuer wird monatlich für den anderen Ehepartner vom Lohn mit abgezogen
    5. In Anlage N Zeile 6 steht die eigene "Einbehaltene Kirchensteuer" und in Zeile 7 steht die "Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten"

    Problem:
    bei der Berechnung der Kirchensteuer wird nur der eigene Anteil berücksichtigt

    Beispiel:
    Anlage N Zeile 6: 685,69 ("Einbehaltene Kirchensteuer")
    Anlage N Zeile 7: 685,73 ("Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten")

    elster Berechnung Einkommenssteuer (Kirchensteueranteil):
    Festgesetzt werden: 1406 Euro
    Abzug vom Lohn: 685,69 Euro
    verbleibende Beträge: 720,97

    d.h. ich hätte 720,97 Euro zu wenig gezahlt. Was ist denn mit den 685,73 Euro, die ich für den Ehegatten (andere Konfession) bezahlt habe?
    Gleiches gilt natürlich für den anderen Ehegatten. Der hat natürlich auch einen Betrag für mich bezahlt. Die können ja nicht weg sein.

    Kann/muss ich den irgendwo in der Steuererklärung noch angeben?

    Danke&Gruß
    Georg

    #2
    AW: Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

    Warum Allgemein und Projekt? Welche Software isses denn?

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      #3
      AW: Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

      Sorry, kann einer den Beitrag bitte ins ElsterFormular Forum verschieben

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

        Hast Du Dir die Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung schon angeguckt, die ähnlich wie eine Anlage aus dem Fenster unten links ausgewählt werden kann?

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

          Danke. Habe das mal hinzugefügt und unter 12 "Kirchensteuer des Ehegatten" 686 Euro eingetragen.
          Allerdings bekomme ich dann eine Fehler, dass ich auf dem Hauptvordruck "Einzelveranlagung von Ehegatten" anwählen muss.
          Mache ich dies bekomme ich aber eine adere Fehlermeldung
          "Es wurde angegeben, dass die Ehegatten im gesamten Veranlagungszeitraum 2015 dauern getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung noch die Einzelveranlagung von Ehegatten gewählt werden"

          Bin komplett verwirrt....

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            #6
            AW: Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

            Dann liegt der Fehler aber bei dir:

            Ihr lebt seit irgendwann in 2014 getrennt:

            Du hättest die Trennung beim Finanzamt anzeigen müssen, dann hättest du die Steuerklasse 1 ab 1.1.15 bekommen und dann hätte der Arbeitgeber die Kirchensteuer für den Noch-Ehegatten gar nicht erst abgeführt.

            Ob das jetzt noch korrigiert werden kann, weiß ich nicht.
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 04.07.2016, 21:45.
            Mfg

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              #7
              AW: Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

              Addiere beide KiSt Beträge zusammen und gib es (abweichend von der Lohnsteuerbescheinigung) als einen Betrag in ELSTER Formular ein. Für das FA machst du eine entsprechende Erläuterung in einem Beiblatt zur Erklärung und beantragst die Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen KiSt der EF. Dabei kannst du auch gleich mitteilen, dass ihr dauernd getrennt lebend seit und eine Berichtigung der Steuerklasse beantragen.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 05.07.2016, 13:35.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                AW: Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

                Danke Beamtenschweiß, aber was meinst Du mit EF?

                in Zeile 42 Hauptvordruck "Kirchensteuer" habe ich beide Beträge bereits addiert reingeschrieben.
                Meinst Du jetzt in Anlage N auch Zeilen 6+7 zusammenfassen?

                Danke&Gruß
                Georg

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer bei getrennter Veranlagung

                  Ups, da hab ich 2x die gleiche Abkürzung benutzt für zwei verschiedene Sachen. Mit dem ersten EF war ELSTER Formular gemeint. Ansonsten natürlich Ehefrau :-)

                  Wenn du den Betrag auch in der Anlage N in einer Summe einträgst, bekommst du den Teil der EF auch angerechnet (Formal falsch aber im Ergebnis richtig) und sparst dir und dem FA weitere Arbeit (sofern es vom FA so anerkannt wird).

                  Du kannst aber auch die Lohnsteuerbescheinigung so erfassen wie sie ist. In dem Fall wird aber der auf die EF entfallende KiSt-Betrag nicht bei dir angerechnet und du musst den bereits erwähnten Änderungsantrag stellen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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