Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir mit folgendem Problem weiterhelfen.
folgende Konstellation:
1. Verheiratet aber getrennt lebend
2. Für 2015 erstmalig eine getrennte Veranlagung nötig
3. ein Partner evangelisch, der andere katholisch
4. Kirchensteuer wurde in 2015 (und auch immer noch) im Halbteilungsverfahren erhoben d.h. die Kirchensteuer wird monatlich für den anderen Ehepartner vom Lohn mit abgezogen
5. In Anlage N Zeile 6 steht die eigene "Einbehaltene Kirchensteuer" und in Zeile 7 steht die "Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten"
Problem:
bei der Berechnung der Kirchensteuer wird nur der eigene Anteil berücksichtigt
Beispiel:
Anlage N Zeile 6: 685,69 ("Einbehaltene Kirchensteuer")
Anlage N Zeile 7: 685,73 ("Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten")
elster Berechnung Einkommenssteuer (Kirchensteueranteil):
Festgesetzt werden: 1406 Euro
Abzug vom Lohn: 685,69 Euro
verbleibende Beträge: 720,97
d.h. ich hätte 720,97 Euro zu wenig gezahlt. Was ist denn mit den 685,73 Euro, die ich für den Ehegatten (andere Konfession) bezahlt habe?
Gleiches gilt natürlich für den anderen Ehegatten. Der hat natürlich auch einen Betrag für mich bezahlt. Die können ja nicht weg sein.
Kann/muss ich den irgendwo in der Steuererklärung noch angeben?
Danke&Gruß
Georg
ich hoffe ihr könnt mir mit folgendem Problem weiterhelfen.
folgende Konstellation:
1. Verheiratet aber getrennt lebend
2. Für 2015 erstmalig eine getrennte Veranlagung nötig
3. ein Partner evangelisch, der andere katholisch
4. Kirchensteuer wurde in 2015 (und auch immer noch) im Halbteilungsverfahren erhoben d.h. die Kirchensteuer wird monatlich für den anderen Ehepartner vom Lohn mit abgezogen
5. In Anlage N Zeile 6 steht die eigene "Einbehaltene Kirchensteuer" und in Zeile 7 steht die "Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten"
Problem:
bei der Berechnung der Kirchensteuer wird nur der eigene Anteil berücksichtigt
Beispiel:
Anlage N Zeile 6: 685,69 ("Einbehaltene Kirchensteuer")
Anlage N Zeile 7: 685,73 ("Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten")
elster Berechnung Einkommenssteuer (Kirchensteueranteil):
Festgesetzt werden: 1406 Euro
Abzug vom Lohn: 685,69 Euro
verbleibende Beträge: 720,97
d.h. ich hätte 720,97 Euro zu wenig gezahlt. Was ist denn mit den 685,73 Euro, die ich für den Ehegatten (andere Konfession) bezahlt habe?
Gleiches gilt natürlich für den anderen Ehegatten. Der hat natürlich auch einen Betrag für mich bezahlt. Die können ja nicht weg sein.
Kann/muss ich den irgendwo in der Steuererklärung noch angeben?
Danke&Gruß
Georg
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