Sehr geehrte Elster-Anwender,
ich mache jetzt schon einige Jahre meinen Steuerausgleich mit Elster Formular, z.Z. benutze ich Version 17.4.
und zwar habe ich in Anlage N die Möglichkeit, die Einkünfte, also z.B. die einbehaltene Lohnsteuer,
sprich, die Daten auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die übereinstimmenden Felder einzutragen.
Laut Elster Hilfeseiten u.a. weis ich, dass nachstehende Angaben der elektronischen Lohnsteuer dem Finanzamt schon vorliegen.
Und nun zu meiner Frage. Sind in der neuesten Version von Elster , die Daten des AG nicht mehr erforderlich?
2. Frage: ich habe 2 AG in 2015. Einfach zwei getrennte Formulare wegschicken? (unterschiedliche Finanzämter!)
Ich danke Euch vielmals, wenn Ihr mir Hilfe geben könntet.
Gruß
ich mache jetzt schon einige Jahre meinen Steuerausgleich mit Elster Formular, z.Z. benutze ich Version 17.4.
und zwar habe ich in Anlage N die Möglichkeit, die Einkünfte, also z.B. die einbehaltene Lohnsteuer,
sprich, die Daten auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die übereinstimmenden Felder einzutragen.
Laut Elster Hilfeseiten u.a. weis ich, dass nachstehende Angaben der elektronischen Lohnsteuer dem Finanzamt schon vorliegen.
Und nun zu meiner Frage. Sind in der neuesten Version von Elster , die Daten des AG nicht mehr erforderlich?
2. Frage: ich habe 2 AG in 2015. Einfach zwei getrennte Formulare wegschicken? (unterschiedliche Finanzämter!)
Ich danke Euch vielmals, wenn Ihr mir Hilfe geben könntet.
Gruß
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