Hallo zusammen,
gerne möchte ich mich über eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt erkundigen:
Im Rahmen meiner Zweitausbildung (Bachelorstudium) wurden mir Verlustvorträge i. H. v. 1.600 € anerkannt (Semesterbeiträge, Fachbücher etc.). In der Klärung befinden sich die Umfänge zur Erstausbildung (schulische! Ausbildung für die ich monatl. zahlen musste). Hierbei berufe ich mich auf die Verfahren (unteranderem dem „Pilotenfall“), die sich aktuell beim Bundesverfassungsgericht befinden.
In meinem aktuellen Bescheid für 2015 über Einkommensteuer habe ich nur Peanuts erstattet bekommen (Steuerklasse I, Gesamtbrutto: rund 30.000 €, Werbungskosten: rund 1.150 EUR, nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit). Es handelt sich um die Erstattung, den mir auch die Steuersoftware tax2016 errechnet hat. Allerdings habe ich nirgendwo im Programm die Verlustvorträge angegeben. Im Mantelbogen selbst habe ich jedoch das Kreuzchen in Zeile 80 gesetzt und den Verlustvortrag mit 0 € begrenzt.
Kann es nun sein, dass das FA den bereits bestehenden Verlust nicht berücksichtigt hat?
Im Kontrast zum Bescheid für 2014 über Einkommensteuer hatte ich noch den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2014 gleichzeitig erhalten. Im aktuellen Bescheid für 2015 jedoch nicht (im Dezember letzten Jahres habe ich noch einen Bruchteil des Verlustvortrages für das Jahr 2010 erhalten; wodurch das FA möglicherweise selbst verwirrt wurde). Muss ich mir ggf. den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2015 vor Ort ausstellen lassen?
Wann werden diese zweckmäßig für mich am günstigsten genutzt/herangezogen? Wie ist das steuerrechtlich Rahmenkonzept für meinen Sachverhalt?
Vielen Dank im Voraus für eure konstruktiven Beiträge/Kommentare.
gerne möchte ich mich über eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt erkundigen:
Im Rahmen meiner Zweitausbildung (Bachelorstudium) wurden mir Verlustvorträge i. H. v. 1.600 € anerkannt (Semesterbeiträge, Fachbücher etc.). In der Klärung befinden sich die Umfänge zur Erstausbildung (schulische! Ausbildung für die ich monatl. zahlen musste). Hierbei berufe ich mich auf die Verfahren (unteranderem dem „Pilotenfall“), die sich aktuell beim Bundesverfassungsgericht befinden.
In meinem aktuellen Bescheid für 2015 über Einkommensteuer habe ich nur Peanuts erstattet bekommen (Steuerklasse I, Gesamtbrutto: rund 30.000 €, Werbungskosten: rund 1.150 EUR, nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit). Es handelt sich um die Erstattung, den mir auch die Steuersoftware tax2016 errechnet hat. Allerdings habe ich nirgendwo im Programm die Verlustvorträge angegeben. Im Mantelbogen selbst habe ich jedoch das Kreuzchen in Zeile 80 gesetzt und den Verlustvortrag mit 0 € begrenzt.
Kann es nun sein, dass das FA den bereits bestehenden Verlust nicht berücksichtigt hat?
Im Kontrast zum Bescheid für 2014 über Einkommensteuer hatte ich noch den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2014 gleichzeitig erhalten. Im aktuellen Bescheid für 2015 jedoch nicht (im Dezember letzten Jahres habe ich noch einen Bruchteil des Verlustvortrages für das Jahr 2010 erhalten; wodurch das FA möglicherweise selbst verwirrt wurde). Muss ich mir ggf. den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2015 vor Ort ausstellen lassen?
Wann werden diese zweckmäßig für mich am günstigsten genutzt/herangezogen? Wie ist das steuerrechtlich Rahmenkonzept für meinen Sachverhalt?
Vielen Dank im Voraus für eure konstruktiven Beiträge/Kommentare.
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