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Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

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    #16
    AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

    Es steht nur was in 17 drin, in 18 bin ich der Meinung das dort nichts drin steht...

    Muss ich mal schauen, wenn ich zu Hause bin. Nur meine Frage, gibt es Beispiele was in #17 rein müsste und was in #18?
    Ich will ja alles wahrheitsgemäß drin haben, kann doch aber eigentlich nur das angeben, was mein Arbeitgeber angegeben hat oder?

    Es wird ja nicht verlangt, dass man zum Steuerberater gehen muss und man kann ja nicht verlangen das man den genauen Unterschied kennt? Nur kann es ein Nachteil haben wenn es fälschlicherweise in #17 statt #18 steht?

    --

    Fallen unter #17 dann nur Leistungen wie Jobticket? So sehe ich das nun nach dem ich mal bisschen mehr gelesen habe...Der Zweite Passus § 8 Absatz 3 EStG - Verkehrsträger fällt dort ja weg...
    Zuletzt geändert von ; 14.07.2016, 15:35.

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      #17
      AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

      Unter Nr. 17 dürfen nur Zuschüsse des AG zu einem Jobticket unterhalb der Sachbezugsfreigrenze von monatlich 44,00 € oder die Freifahrtgewährung im ÖPNV für Beschäftigte eines Verkehrsunternehmens (Rabattfreibetrag) bescheinigt werden.

      Andere steuerfreie Leistungen für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte (Tätigkeitsstätte) darf der AG nicht gewähren!

      Unter Nr. 18 dürfen nur durch den AG pauschal versteuerte Leistungen bescheinigt werden.

      Steuerfreie Zuschüsse des AG bei Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder einer doppelten Haushaltsführung sind zwar in der Steuererklärung anzugeben Zeile 51 bzw. Zeile 85 der Anlage N), die erscheinen aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

        Okay,

        bei einer Erstattung von paar tausend € wurde hier wohl versehentlich die Zeile 17 genommen statt die Zeile 18 wie schon von dir vermutet oder aber es wurde ein steuerfreie Zuschüsse des AG bei Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geleistet, die man dann zwar angibt bei der Steuererklärung die aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung gewesen wären…

        Ich frage noch mal genau nach wofür das Geld genau war, bin aber der Meinung das diese für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte waren, demnach für alle gefahrenen km und demnach müsste es eine pauschal besteuerte Fahrtkostenerstattungen sein die unter 18 eingetragen wird….

        Woran erkenne ich ob es sich nicht vielleicht doch um einen steuerfreie Zuschüsse des AG bei Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit handelt und dieser dann nur in der Zeile 51 bzw. Zeile 85 der Anlage N) einzutragen sind?

        Vielen Dank für die Mühe, Ruhe und Infos!

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          #19
          AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

          Frag die Lohnbuchhaltung, anders wird das nicht aufklärbar sein.

          Wenn da etwas bescheinigt wurde, was da nicht hingehört, dann verlange eine Berichtigung bzw. eine schriftliche Klarstellung.

          Die Daten wurden ja elektronisch an das Finanzamt übermittelt und wenn die fehlerhaft sind, hast du den Ärger.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Frag die Lohnbuchhaltung, anders wird das nicht aufklärbar sein.

            Wenn da etwas bescheinigt wurde, was da nicht hingehört, dann verlange eine Berichtigung bzw. eine schriftliche Klarstellung.

            Die Daten wurden ja elektronisch an das Finanzamt übermittelt und wenn die fehlerhaft sind, hast du den Ärger.
            Okay wird so gemacht, besten Dank. Ich denke es wird ein Fehler sein der in Zeile 18 stehen müsste. Ich frage aber noch ein mal nach um mich abzusichern und füge das dann noch mal hinzu. Vorher schaue ich aber noch mal auf die Lohnsteuerbescheinigung zu hause, nicht das es doch in 18. steht und ich bin einfach nur blind!

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              #21
              AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

              Der Arbeitgeber muss erst mal deine erste Tätigkeitsstätte festlegen, wenn es die gibt, sind alle anderen Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen anzusetzen - also doppelte Strecke....

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                #22
                AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                Zitat von nibensi Beitrag anzeigen
                Der Arbeitgeber muss erst mal deine erste Tätigkeitsstätte festlegen, wenn es die gibt, sind alle anderen Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen anzusetzen - also doppelte Strecke....
                Die nächsten Jahre (3-5) wird die Arbeit in der Stadt durchgeführt. Demnach wird das wohl die erste Tätigkeitsstätte sein, es gab lediglich einen kurzen Zeitpunkt, da wurde in der nicht weit entfernten Nebenstadt gearbeitet.
                Müsste das mit der ersten Tätigkeitsstätte im Arbeitsvetrag stehen? http://www.biallo.de/recht/steuerrec...itsstaette.php -> länger als 48 Monate, voraussichtlich und der Betrieb war der gleiche, nur der Standort war beim Nebenort... Demnach ist dieses die erste Tätigkeitsstätte.

                Doppelte Strecke = Hin und zurück?
                Bei Auswärtstätigkeit kann ich doch auch, wie hier beschrieben, hin und rück angeben...?!?!
                Zuletzt geändert von ; 14.07.2016, 17:12.

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                  #23
                  AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                  Es handelt sich bei den Beträgen um 20 Euro pro Tag für Übernachtung und 24 Euro für 24 Stunden die ich nicht zu Hause bin.

                  Für 3 Monate.... Laut Lohnsteuerberater der Firma ist das dann korrekt in 17 so drin... Und dann die 44 Euro für 3 Monate für Fahrtkosten... Das würde die 6600 Euro erklären...

                  Allerdings geben die dann wohl das Jobticket an, ich bekomme allerdings ein Aufdruck der an das Finanzamt wohl auch übermittelt wird wo die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit angegeben werden...

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                    #24
                    AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                    Dann musst die Werbungskosten auch entsprechend ansetzen, damit sich das in der Steuererklärung mit den Erstattungen des Arbeitgebers ausgleicht...

                    Die erste Tätigkeitsstätte kann im Vertrag stehen, muss aber nicht - kann auch in einem einfachen Einzeiler bescheinigt werden....

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                      #25
                      AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                      Zitat von nibensi Beitrag anzeigen
                      Dann musst die Werbungskosten auch entsprechend ansetzen, damit sich das in der Steuererklärung mit den Erstattungen des Arbeitgebers ausgleicht...

                      Die erste Tätigkeitsstätte kann im Vertrag stehen, muss aber nicht - kann auch in einem einfachen Einzeiler bescheinigt werden....
                      Auf was war das jetzt bezogen, auf den neusten Post oder auf was anderes? In dem Programm Wiso Steuern steht

                      Der Arbeitgeber kann beispielsweise ein Job-Ticket als Sachbezug oder einen Rabattfreibetrag (z. B. bei Mietwagenverleiher) gewähren. Handelt es sich um keine der genannten Alternativen und wurden fehlerhafterweise höhere steuerfreie Arbeitgeberleistungen bescheinigt, sind diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wieder hinzuzurechnen. Diese sind dann in der Lohnsteuerbescheinigung in vorzunehmende Korrekturen einzutragen. , Wahrscheinlich sind die Kosten für die Übernachtung + Verpflegungskosten + Rabattfreibetrag = die ca. 6600 €.... Somit wäre dieses dann korrekt in der Zeile 17?

                      Kann ich dann noch Fahrtkosten einreichen?

                      Der Rabattfreibetrag bezieht sich ja auf monatlich 44 €... Dieses kann es also nicht sein... es muss aber was anderes steuerfreies sein was 44 € pro Tag ausmacht...
                      Zuletzt geändert von ; 14.07.2016, 20:20.

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                        #26
                        AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                        So die Summe für die 12 Monate setzt sich wie folgt zusammen (auf meiner Abrechnung als Anlage habe ich einen Zettel, dort stehen Kilometer (Wohnung zur Arbeit mit 0,60 Cent) und von Wohnort zur Stadt wo die Arbeit ist mit 0,30 € (einfache Fahrtstrecke).


                        Fahrgeld Steuerfrei 0,60 €
                        Fahrgeld Steuerfrei 0,30 €
                        Hotel Steuerfrei 20 € pro Tag
                        Verpflegung steuerfrei nur für die ersten 3 Monate, danach wurde es gestrichen...

                        Ergibt z. B: für einen Monat mal 700 € ~ und es steht noch mal Restvolumen steuerfrei eine Summe drin...

                        Alles ist wie gesagt laut Firma mit dem Finanzamt geklärt und ist auch korrekt so.

                        Die Sachen werden so auch ans Finanzamt gesendet und laut Firma ist das in Zeile 17 so korrekt drin...

                        Kann ich nun Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungskosten angeben in der Steuererklärung, wenn ich steuerfrei etwas bekommen habe, laut dem Eingangspost kann ich ja das dennoch angeben?
                        Zuletzt geändert von ; 14.07.2016, 21:02.

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                          #27
                          AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                          Alles ist wie gesagt laut Firma mit dem Finanzamt geklärt und ist auch korrekt so.
                          Dann frage einfach mal bei deinem Finanzamt nach, ob die mit dem unter Nr. 17 bescheinigten Betrag von insgesamt 6.600,00 € etwas anfangen können.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Dann frage einfach mal bei deinem Finanzamt nach, ob die mit dem unter Nr. 17 bescheinigten Betrag von insgesamt 6.600,00 € etwas anfangen können.

                            Hab mal nen Arbeitskollegen gefragt, der hatte das auch und das Finanzamt konnte damit was anfangen. Sollte das bei mir auch so sein, kann man nun dann dennoch Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und Fahrtkosten angeben?

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                              #29
                              AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                              ... kann man nun dann dennoch Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und Fahrtkosten angeben?
                              Du musst alles geltend machen, sonst zahlst du Steuern nach. Du musst dabei dem Finanzamt glaubhaft darlegen, das dein AG alle steuerfreien Erstattungen unter Nr. 17 als Summe bescheinigt hat.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: Werbekosten / steuerfreie arbeitgeberleistungen für fahrten zw. wohnung u. Arbeit

                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Du musst alles geltend machen, sonst zahlst du Steuern nach. Du musst dabei dem Finanzamt glaubhaft darlegen, das dein AG alle steuerfreien Erstattungen unter Nr. 17 als Summe bescheinigt hat.
                                Das Programm sagt es gibt eine Erstattung vom Finanzamt, obwohl ich keine Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand eingetragen habe als Werbungskosten...Das Programm sagt nichts von einer Nachzahlung... Gebe ich das ein, ist die Erstattung vom Finanzamt noch mal höher als es sowieso schon ist...

                                Ich meinte damit ob ich Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten und Übernachtung als Werbungskosten angeben kann, selbst wenn alles so korrekt an das Finanzamt übermittelt worden ist.. Für mich ist es halt komisch, dass ich steuerfrei etwas bekommen habe und dann zusätzlich noch mal Werbungskosten anheben kann?!?!?

                                Ich kann ja noch von meiner Lohnabrechnung den Nachweis mit beifügen... Eigentlich ging das aber schon an das Finanzamt.
                                Zuletzt geändert von ; 14.07.2016, 21:57.

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