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Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

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    #16
    AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

    Keine Angst, die Rechnung geht sich aus! (Würde man in Österreich sagen.) Spätestens in dem Jahr nach deinem Renteneintritt ist das mit der zu viel einbehaltenen Kirchenlohnsteuer und der Erstattung

    im Folgejahr zunächst vorbei. Kann allerdings dann durch Vorauszahlungen in geringem Umfang immer mal wieder neu aufleben.

    Ergänzung:

    Die Differenz zwischen der einbehaltenen zu hohen Kirchenlohnsteuer und der tatsächlich festzusetzenden niedrigeren Kirchensteuer wird doch im Folgejahr komplett ausgeglichen. Da vergrößert sich doch nichts!

    Und dein Sonderausgabenabzug passt auch! Abfluss minus Zufluss im gleichen Jahr ergibt den Saldo
    Zuletzt geändert von Charlie24; 31.05.2018, 21:40.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

      Zitat von MUROFretsle Beitrag anzeigen
      Weiter oben wurde mal gesagt der Begriff Steuer sei unglücklich und man solle es wie eine Spende sehen, daher die Wortwahl.
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Alles richtig
      Das seh ich nicht so

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Mitgliedsbeiträge (sowas Steuer zu nennen ist ja sowieso äußerst unglücklich!)

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        #18
        AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

        Wem das System der Kirchensteuer und deren Behandlung als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer nicht gefällt, der kann doch seine Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen jederzeit beenden.

        Ich habe damit kein Problem. Weder mit der steuerlichen Systematik noch mit der Höhe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

          Zitat von MUROFretsle Beitrag anzeigen
          Angenommen, die folgenden Jahre laufen gleich ab wie die ersten beiden.
          OK, nehmen wir das Mal so an. Jedes Jahr behält der AG 500€ Kirchensteuer vom Lohn ein und das FA erstattet dir aus der Steuererklärung für das Vorjahr 100€ Kirchensteuer.
          Wie viel Kirchensteuer zahlst du also effektiv in diesem Jahr? Ich denke doch eindeutig 400€. Wie viel gezahlte Kirchensteuer kannst du dann im Jahr darauf wie Spenden von der Steuer absetzen? 400€. Und genau so rechnet das FA, 500€ hat der AG einbehalten, 100€ wurden erstattet, bleiben 400€ Sonderausgaben.
          Du willst jedoch 500€ als Spende absetzen, obwohl du 400€ gezahlt hast.

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            #20
            AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wem das System der Kirchensteuer und deren Behandlung als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer nicht gefällt, der kann doch seine Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen jederzeit beenden.
            Hier ging es ja um gläubige Christen, die ihre Kirchensteuer bezahlen wollen, aber dafür etwas mehr von der Steuer absetzen möchten.

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              #21
              AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

              Hallo,

              >>>Man könnte das Beispiel mit den Zahlen so fortsetzen und die Differenz würde sich stetig vergrößern.

              Ja, man könnte das Beispiel fortsetzen, und nein die Differenz würde sich nicht vergrößern (weil es gar keine Differenz gibt).

              Außerdem glaube ich - wie schon vor 2 Jahren von neysee angemerkt -, dass hier mal wieder die Kirchensteuerzahlung und die Sonderausgaben in einen Topf geworfen werden.

              Kirchensteuer zahlt man in Anhängigkeit von den Lohn- und Einkommensteuern, und das sind immer genau 8 oder 9%. Wer zuviel Steuern gezahlt hat bekommt sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet, steht dann in der Tabelle ganz am Anfang des Bescheides (bzw. im gesonderten Kirchensteuerbescheid, je nach Bundesland).

              Daneben sind die Kirchensteuern noch als Sonderausgaben absetzbar, vergleichbar mit Spenden. Absetzen bedeutet nicht, dass der Fiskus das übernimmt, sondern nur das der Betrag nicht versteuert wird.
              Dort gilt aber dann das Zu- und Abflussprinzip, absetzen kann man nur was man im betreffenden Jahr gezahlt hat (egal für welches Jahr), und negative Spenden (=Kirchensteuererstattungen) werden natürlich gegengerechnet (wie beispielsweise erstattete Werbungskosten auch).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                Zitat von multi Beitrag anzeigen
                OK, nehmen wir das Mal so an.
                Dann wäre das auch völlig in Ordnung, aber genau so funktioniert es ja wohl nicht. Für das erste Jahr passt das wie beschrieben. Einbehalt abzüglich der tatsächlich zu zahlenden Steuer = Erstattung. Im zweiten Jahr wird jedoch der Einbehalt um die aus dem Vorjahr erstattete Steuer reduziert. Damit wird für das zweite Jahr nichts erstattet. Insgesamt wurde dann mehr bezahlt als erstattet wurde.

                Hier das Rechenbeispiel:
                Jahr 1:
                Einbehalt: 500 EUR, zu zahlende Steuer: 400 EUR, Erstattung 100 EUR

                Jahr 2:
                Einbehalt: 500 EUR, Einbehalt abzgl. Erstattung aus dem Vorjahr: 400 EUR, zu zahlende Steuer: 400 EUR, Erstattung: 0 EUR

                Daraus folgt: Einbehalt 2 Jahre: 1.000 EUR, Erstattung 2 Jahre: 100 EUR, effektiv bezahlte Steuer 2 Jahre: 900 EUR, zu zahlende Steuer 2 Jahre: 800 EUR

                Also wurden 100 EUR zu viel bezahlt. Mir ist auch klar, dass im 3. Jahr dann wieder 100 EUR erstattet werden, aber schließlich hat man dann ja auch wieder 100 EUR zu viel bezahlt. Wenn man das so fortsetzt, kommen doch alle zwei Jahre 100 EUR Differenz die zu viel bezahlt und nicht erstattet wurden hinzu. Irgendwie glaube ich nicht, dass das so korrekt ist, deshalb meine Frage nach dem Denkfehler. Bisher bin ich noch nicht schlauer, aber wird ja vielleicht noch. Und ja, ich könnte austreten, darum geht es aber nicht. Habe kein Problem damit Steuern zu bezahlen. Würde aber trotzdem gerne verstehen, warum ich die Differenz zwischen dem was ich effektiv bezahlt habe und dem was ich hätte bezahlen sollen nicht erstattet bekomme.

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                  #23
                  AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                  Würde aber trotzdem gerne verstehen, warum ich die Differenz zwischen dem was ich effektiv bezahlt habe und dem was ich hätte bezahlen sollen nicht erstattet bekomme.
                  Du hast wirklich einen Denkfehler, denn du bekommst doch alles, was du bei der Kirchenlohnsteuer zu viel bezahlt hast, im Folgejahr wieder erstattet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                    Hallo MUROFretsle,

                    bitte meinen Beitrag #21 noch mal lesen, hatte sich wohl mit deinem überschnitten.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #25
                      AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                      Ok, jetzt wirds etwas klarer.

                      Ärgerlich ist es trotzdem. Vor ein paar Jahren wurde ein höherer Betrag an Kirchensteuer erstattet. Dieser Betrag hat nun meine abziehbaren Sonderausgaben stark reduziert. Dadurch war mein zu versteuerndes Einkommen deutlich höher als erwartet und dementsprechend auch die Einkommenssteuer, der Soli und eben die Kirchensteuer.

                      Danke an alle die geholfen haben!

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                        #26
                        AW: Steuerbescheid: "ab erstattete Kirchensteuer"

                        Zitat von MUROFretsle Beitrag anzeigen
                        OÄrgerlich ist es trotzdem. Vor ein paar Jahren wurde ein höherer Betrag an Kirchensteuer erstattet.
                        Das ist doch nicht wirklich ärgerlich, oder?

                        Na gut, Deiner Kirche fehlt das Geld natürlich.

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