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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - kein Kindergeld da wohnungslos

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - kein Kindergeld da wohnungslos

    Die Kinder waren bei mir -immer - vom 1.1.2015 bis 31.12.2015. ( 44 ) Da ich aber offiziell zwei Monate wohnungslos war Anfang des Jahres habe ich natürlich für diese Zeit der Wohnungslosigkeit a- keine Meldescheinigung gehabt ( 44 ) und b - logisch - in dieser Zeit auch kein Kindergeld für beide Kinder bekommen. ( 6 )

    Kann ich trotzdem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen ?

    Ich vemute mal , wer kein Kindergeld bekommt , muss logisch auch keinen Entlastungsbetrag bekommen ?

    #2
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - kein Kindergeld da wohnungslos

    Die Eingabehilfe ist hier meiner Meinung nach verständlich.

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      #3
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - kein Kindergeld da wohnungslos

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Eingabehilfe ist hier meiner Meinung nach verständlich.
      hm, welche " Eingabehilfe " bitte ? Zeile, Stichwort, dann les ich mir das gern durch.

      Meiner Meinung nach sind die meisten Eingabehilfen für einen Neuling absolut gar nicht zu verstehen, sondern nur für jemand, der das seit Jahren macht.
      Zuletzt geändert von billy20; 04.08.2016, 09:37.

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        #4
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - kein Kindergeld da wohnungslos

        Hallo billy20,

        du bist im Elsterformular Anlage Kind Seite 2 und klickst in Zeile 44 in das Datumsfeld, dann öffnet sich rechts die Eingabehilfe, falls nicht klickst du auf Ansicht und dann Eingabehilfe zur Steuererklärung anzeigen -> da kommt folgender Hinweis ->
        Sind Sie alleinstehend und gehört zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, wird Ihnen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 € gewährt. Dieser erhöht sich für das zweite und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, um jeweils 240 €. Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird stets angenommen, wenn das Kind / die Kinder in Ihrer Wohnung gemeldet ist /sind. Ist das Kind / Sind die Kinder auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Eine Haushaltsgemeinschaft (d. h. das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird dabei immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Diese Vermutung kann widerlegt werden, es sei denn, Sie leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Lebensgemeinschaft.
        Für Alleinstehende, die verwitwet sind, kommt der Entlastungsbetrag ebenfalls in Betracht, wenn die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.
        Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel. Reichen die in den Zeilen 44 bis 49 vorgesehenen Eintragungsmöglichkeiten nicht aus, machen Sie weitere Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung.

        Damit hat sich doch deine Vermutung bestätigt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - kein Kindergeld da wohnungslos

          § 24 b EstG setzt voraus, dass das Kind in deinen Haushalt integriert ist und dauerhaft deiner Wohnung zuzuordnen ist.
          Keine Wohnung = kein Haushalt = kein §24 b

          Die eigentliche Frage ist aber:

          Warst du / ihr tatsächlich Wohnungslos oder wurdet ihr von der Gemeinde als unbekannt abgemeldet weil du/ihr umgezogen seid ohne der Meldepflicht nachzukommen.

          In letzterem Fall wäre § 24 b EstG zu gewähren (und eigentlich auch Kindergeld, aber das ist ne andere Frage).
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - kein Kindergeld da wohnungslos

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            § 24 b EstG setzt voraus, dass das Kind in deinen Haushalt integriert ist und dauerhaft deiner Wohnung zuzuordnen ist.
            Keine Wohnung = kein Haushalt = kein §24 b

            Die eigentliche Frage ist aber:

            Warst du / ihr tatsächlich Wohnungslos oder wurdet ihr von der Gemeinde als unbekannt abgemeldet weil du/ihr umgezogen seid ohne der Meldepflicht nachzukommen.

            In letzterem Fall wäre Warst du / ihr tatsächlich Wohnungslos oder wurdet ihr von der Gemeinde als unbekannt abgemeldet weil du/ihr umgezogen seid ohne der Meldepflicht nachzukommen. zu gewähren (und eigentlich auch Kindergeld, aber das ist ne andere Frage).


            Warst du / ihr tatsächlich Wohnungslos oder wurdet ihr von der Gemeinde als unbekannt abgemeldet weil du/ihr umgezogen seid ohne der Meldepflicht nachzukommen.

            Ich habe vorher viele Jahre in Asien gelebt, dort meine Wohnung aufgeben müssen und bin nach Deutschland eingereist. Da hatte ich eine Wohnung, konnte aber nicht einziehen , stand auf der Strasse mit Kindern.

            Bin dann wochenlang von Hotel zu Hostel getingelt.

            Bekam dann eine " Studentenbude " indem ich die 2 Kinder verschwiegen habe. Einen Monat nach der Anmeldung in der Studentenbude bekam ich Kindergeld.

            Die Beamtin sagte: Kindergeld gibt es erst, wenn sie einen Briefkasten und eine Meldeadresse haben. Ferner braucht sie noch 3 Wochen zur Bearbeitung, ergo bekam ich 2 Monate kein Kindergeld.

            Der Meldepflicht kam ich nach weil ich mich in der Studentenbude angemeldet habe. Es gibt in D so viele Vorschrifen, die mir nicht bekannt sind, es gibt ja Lastwagen voller Vorschriften.

            §24 b ist auch so ein Problem, denn ich dachte immer, Kinder sind automatisch bei mir. Aber es scheint so zu sein, dass die Kinder nicht bei mir steuerminderd auftauchen. Da muss ein extra Antrag gemacht werden , sagte mir wer. Inzwischen bin ich in Bremen, weil es in Trier keine Wohnung für mich gab.

            Leider kommen jetzt sehr erhebliche Steuerzahlungen für 2015 auf mich zu.

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              #7
              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - kein Kindergeld da wohnungslos

              Es heißt
              " Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht."
              Ist die erste Bedingung mit dem Finanzamt geklärt?

              Steuernachzahlung kann es nur geben, wenn auch Einkünfte vorhanden sind.

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