Die Kinder waren bei mir -immer - vom 1.1.2015 bis 31.12.2015. ( 44 ) Da ich aber offiziell zwei Monate wohnungslos war Anfang des Jahres habe ich natürlich für diese Zeit der Wohnungslosigkeit a- keine Meldescheinigung gehabt ( 44 ) und b - logisch - in dieser Zeit auch kein Kindergeld für beide Kinder bekommen. ( 6 )
Kann ich trotzdem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen ?
Ich vemute mal , wer kein Kindergeld bekommt , muss logisch auch keinen Entlastungsbetrag bekommen ?
Kann ich trotzdem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen ?
Ich vemute mal , wer kein Kindergeld bekommt , muss logisch auch keinen Entlastungsbetrag bekommen ?
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