Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V / Nebenkosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V / Nebenkosten

    Hallo,
    bin mir nicht schlüssig mit der Aufteilung der Nebenkosten?
    Folgender Sachverhalt:

    3 Familienhaus davon
    EG = Vermietet
    1.OG = Leer stehend
    DG = selbst bewohnt

    welche Angaben sind richtig?


    Zeile 13 sind es bei mir ca. 1200 NK welche in dem Jahr nur durch die Vermietung des EG zusammengekommen sind, oder muss ich hier auch die Leer stehende Wohnung (1.OG) und meine selbst bewohnte Whg. (DG) mit einbinden?
    Zeile 20 eigengenutzte Whg. sind es ca. 3500 € (1.OG da nicht vermietet und DG)
    Zeile 46 tatsächliche NK für das ganze Haus (alle 3 Whg.) ca. 5000€


    Kann ich dies so angeben oder muss ich bei Zeile 46 die NK anteilig zur Vermieteten EG Whg. angeben? Dann wäre aber Zeile 20 für mich auch überflüssig, oder?

    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Anlage V / Nebenkosten

    Zitat von Michael1976 Beitrag anzeigen
    Zeile 13 sind es bei mir ca. 1200 NK welche in dem Jahr nur durch die Vermietung des EG zusammengekommen sind, oder muss ich hier auch die Leer stehende Wohnung (1.OG) und meine selbst bewohnte Whg. (DG) mit einbinden?
    In Zeile 13 sind Einnahmen einzutragen.

    Zitat von Michael1976 Beitrag anzeigen
    Zeile 20 eigengenutzte Whg. sind es ca. 3500 € (1.OG da nicht vermietet und DG)
    Wie das mit den öffentlichen Zuschüssen genau gehandhabt wird, da solltest Du Deinen Steuerberater fragen. Meiner Meinung nach schrammen Deine Fragen sowieso haarscharf am Sinn dieses Forums vorbei. Die Eintragungen unterscheiden sich in ElsterFormular eigentlich nicht von den Papierformularen.

    Zitat von Michael1976 Beitrag anzeigen
    Zeile 46 tatsächliche NK für das ganze Haus (alle 3 Whg.) ca. 5000€
    Kann ich dies so angeben oder muss ich bei Zeile 46 die NK anteilig zur Vermieteten EG Whg. angeben?
    Wie sehen denn die Bescheide und Rechnungen aus? Ergehen die nicht für die verschiedenen Wohnungen getrennt?

    Zitat von Michael1976 Beitrag anzeigen
    Dann wäre aber Zeile 20 für mich auch überflüssig, oder?
    Hier finde ich die Verknüpfung zu den öffentlichen Zuschüssen in Zeile 19 und 20 gar nicht mehr nachvollziehbar. Das müsstest Du wohl etwas genauer erklären.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V / Nebenkosten

      Abzugsfähig sind natürlich nur die anteiligen Kosten die für die vermietete Wohnung angefallen sind.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V / Nebenkosten

        Bestimmte Themen, wie z. B. die steuerrechtliche Behandlung eines Leerstands, sind eigentlich klassische Fragen an den Steuerberater.

        Den Gang zum Steuerberater würde ich in solchen Fällen auch dringend empfehlen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X