Hallo,
ich bin gerade dabei meine erste Einkommensteuererklärung für mein Gewerbebetrieb auszufüllen.
Ich bin Mieter eines Gemeinschafts-Ateliers, welches ich bereits zu Beginn schon als Betriebsstätte beim Gewerbe- sowie Finanzamt angegeben habe.
Dadurch, dass auf dem Mietvertrag keine MwSt. angegeben - trage ich keinen Teil der Miete monatlich bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung ein. Nun interessiert mich aber, ob ich am
Ende des Jahres die Mietkosten in die Berechnung mit einfließen lassen kann.
Mehrfach erscheint bei meiner Suche das "häusliches Arbeitszimmer" oder auch die Info, dass ich das "Arbeitszimmer" ganz absetzen kann.
Werden die Mietkosten vom eigenen Atelier (bzw. der Betriebsstätte) bei der Einkommensteuererklärung angegeben?
Wo kann ich meine Betriebsausgaben eintragen, in welchem Formular bzw. Anlage?
Ich hoffe jemand kann mir einen Tipp geben und weiterhelfen :-)
ich bin gerade dabei meine erste Einkommensteuererklärung für mein Gewerbebetrieb auszufüllen.
Ich bin Mieter eines Gemeinschafts-Ateliers, welches ich bereits zu Beginn schon als Betriebsstätte beim Gewerbe- sowie Finanzamt angegeben habe.
Dadurch, dass auf dem Mietvertrag keine MwSt. angegeben - trage ich keinen Teil der Miete monatlich bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung ein. Nun interessiert mich aber, ob ich am
Ende des Jahres die Mietkosten in die Berechnung mit einfließen lassen kann.
Mehrfach erscheint bei meiner Suche das "häusliches Arbeitszimmer" oder auch die Info, dass ich das "Arbeitszimmer" ganz absetzen kann.
Werden die Mietkosten vom eigenen Atelier (bzw. der Betriebsstätte) bei der Einkommensteuererklärung angegeben?
Wo kann ich meine Betriebsausgaben eintragen, in welchem Formular bzw. Anlage?
Ich hoffe jemand kann mir einen Tipp geben und weiterhelfen :-)
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