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Im Jahr 2015 gearbeitet aber erst in 2016 v. Lohnbüro bearbeitet, wie handhaben?

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    Im Jahr 2015 gearbeitet aber erst in 2016 v. Lohnbüro bearbeitet, wie handhaben?

    Moin,

    bei der Durchsicht meiner Lohnunterlagen und Abgleich mit den tatsächlich erfolgten Lohnüberweisungen ist mir das Fehlen von Lohnunterlagen und analog dazu die nichterfolgte Lohnüberweisung eines 1 tägigen Arbeitseinsatzes in 2015 aufgefallen.
    Nachdem ich das gestern im entsprechenden Lohnbüro bekannt gegeben hatte, stellte sich heraus, dass dieser Arbeitseinsatz unter den Tisch gefallen, also vom Lohnbüro gar nicht erst bearbeitet wurde.
    Auf meine dringende Bitte hin, bin ja schon reichlich spät mit der Abgabe meiner Einkommensteuererklärung für 2015, wurde dies nachgeholt und mir heute die entsprechenden Abrechnungsunterlagen zugesandt.
    Aus meiner Logik heraus müsste ich diesen Arbeitszeitraum gar nicht in der Einkommensteuererklärung für 2015 angeben, da die Bearbeitung und der Zufluss des Einkommens erst jetzt in 2016 erfolgt.

    Liege ich da richtig mit meiner Annahme oder muss dieser Tag auch für 2015 erklärt werden?

    #2
    AW: Im Jahr 2015 gearbeitet aber erst in 2016 v. Lohnbüro bearbeitet, wie handhaben?

    Hallo Bussard,

    was macht denn dein Arbeitgeber ?
    Übermittelt er eine Korrektur zur Lohnsteuerbescheinigung 2015, dazu wäre er eigentlich verpflichtet ?
    Oder bekommst du das im laufenden Lohnbezug vielleicht für den Monat August 2016 ?
    Dann meldet er es auch erst mit der Jahresbescheinigung für 2016.
    Wenn du deine Erklärung einreichst verwendet das Finanzamt die vorliegenden übermittelten Daten des Arbeitgebers.

    Tschüß

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      #3
      AW: Im Jahr 2015 gearbeitet aber erst in 2016 v. Lohnbüro bearbeitet, wie handhaben?

      Gute Frage,

      sehe gerade, auf der Lohnabrechnung steht GAGE / Abrechnung August 2016,1 / 31.05.2015-31.05.2015 für mein Name

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        #4
        AW: Im Jahr 2015 gearbeitet aber erst in 2016 v. Lohnbüro bearbeitet, wie handhaben?

        Hallo Bussard,

        dann ist ja dein Problem geklärt -> du bekommst es somit dann auch auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2016 eingearbeitet und hat in 2015 nichts verloren.

        Tschüß

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          #5
          AW: Im Jahr 2015 gearbeitet aber erst in 2016 v. Lohnbüro bearbeitet, wie handhaben?

          Danke sehr.

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