Moin,
bei der Durchsicht meiner Lohnunterlagen und Abgleich mit den tatsächlich erfolgten Lohnüberweisungen ist mir das Fehlen von Lohnunterlagen und analog dazu die nichterfolgte Lohnüberweisung eines 1 tägigen Arbeitseinsatzes in 2015 aufgefallen.
Nachdem ich das gestern im entsprechenden Lohnbüro bekannt gegeben hatte, stellte sich heraus, dass dieser Arbeitseinsatz unter den Tisch gefallen, also vom Lohnbüro gar nicht erst bearbeitet wurde.
Auf meine dringende Bitte hin, bin ja schon reichlich spät mit der Abgabe meiner Einkommensteuererklärung für 2015, wurde dies nachgeholt und mir heute die entsprechenden Abrechnungsunterlagen zugesandt.
Aus meiner Logik heraus müsste ich diesen Arbeitszeitraum gar nicht in der Einkommensteuererklärung für 2015 angeben, da die Bearbeitung und der Zufluss des Einkommens erst jetzt in 2016 erfolgt.
Liege ich da richtig mit meiner Annahme oder muss dieser Tag auch für 2015 erklärt werden?
bei der Durchsicht meiner Lohnunterlagen und Abgleich mit den tatsächlich erfolgten Lohnüberweisungen ist mir das Fehlen von Lohnunterlagen und analog dazu die nichterfolgte Lohnüberweisung eines 1 tägigen Arbeitseinsatzes in 2015 aufgefallen.
Nachdem ich das gestern im entsprechenden Lohnbüro bekannt gegeben hatte, stellte sich heraus, dass dieser Arbeitseinsatz unter den Tisch gefallen, also vom Lohnbüro gar nicht erst bearbeitet wurde.
Auf meine dringende Bitte hin, bin ja schon reichlich spät mit der Abgabe meiner Einkommensteuererklärung für 2015, wurde dies nachgeholt und mir heute die entsprechenden Abrechnungsunterlagen zugesandt.
Aus meiner Logik heraus müsste ich diesen Arbeitszeitraum gar nicht in der Einkommensteuererklärung für 2015 angeben, da die Bearbeitung und der Zufluss des Einkommens erst jetzt in 2016 erfolgt.
Liege ich da richtig mit meiner Annahme oder muss dieser Tag auch für 2015 erklärt werden?
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