Hallo,
ich fülle das Steuerformular zur beschränkten Steuerpflicht aus, wenn ich aber die Steuerberechnung durchführe, kommt folgender Fehler:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben ausländische Steuern eingegeben, jedoch keine entsprechenden Gewinneinkünfte
Allerdings habe ich keine Steuern und keine Lohneinkünfte eingegeben, weil diese im Ausland (Großbritannien) erbracht werden. Die einzigen Einkünfte, die in Deutschland entstehen, sind die Mieteinkünfte, die in Anlage V weiter ausgeführt werden.
Müssen die Einkünfte, de ich im Ausland erziele, dennoch angeführt werden?
Danke im Voraus!!
ich fülle das Steuerformular zur beschränkten Steuerpflicht aus, wenn ich aber die Steuerberechnung durchführe, kommt folgender Fehler:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben ausländische Steuern eingegeben, jedoch keine entsprechenden Gewinneinkünfte
Allerdings habe ich keine Steuern und keine Lohneinkünfte eingegeben, weil diese im Ausland (Großbritannien) erbracht werden. Die einzigen Einkünfte, die in Deutschland entstehen, sind die Mieteinkünfte, die in Anlage V weiter ausgeführt werden.
Müssen die Einkünfte, de ich im Ausland erziele, dennoch angeführt werden?
Danke im Voraus!!
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