Eigentlich müßten diese Beträge doch bei der Abrechnung auftauchen und abgezogen werden???
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ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen
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AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo Reinig,
das sollte eigentlich aus der dir vorliegenden oder noch anzufordernden Steuerbescheinigung der Bank deutlich hervorgehen.
Denn die bereits durch das Kreditinstitut angerechnete ausländische Steuer ist in der Zeile 50, die noch nicht angerechnete ausländische Steuer in der Zeile 51 einzutragen sagt die Hilfe von Elsterformular auch dazu.
Tschüß
Vielen Dank für die Antwort, holzgoe,
ich habe dies auch so eingetragen, nur blieben sowohl bei der automatischen Steuerberechnung als auch bei der endgültigen Abrechnung (für 2014) die im Ausland gezahlten Beträge trotzdem unberücksichtigt- daher meine Vermutung (Fehler suche ich immer erst bei mir) des falschen Formulareintrages.
Eigentlich müßten diese Beträge doch bei der Abrechnung auftauchen und abgezogen werden???
Auf diesbezügliche Hinweise freue ich mich -Vielen Dank
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AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen
Hallo Reinig,
das sollte eigentlich aus der dir vorliegenden oder noch anzufordernden Steuerbescheinigung der Bank deutlich hervorgehen.
Denn die bereits durch das Kreditinstitut angerechnete ausländische Steuer ist in der Zeile 50, die noch nicht angerechnete ausländische Steuer in der Zeile 51 einzutragen sagt die Hilfe von Elsterformular auch dazu.
Tschüß
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Reinig hat ein Thema erstellt ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen.ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen
Ich erstelle gerade meine Einkommensteuererklärung für 2015, habe im EU-Ausland Quellensteuer an das jeweilige Land abgeführt.
Ist der Steuerbetrag unter Zeile 50 oder 51 in der Anlage "Kap" einzutragen?
Danke für die InfoStichworte: -
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