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ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    weil es das FA vielleicht auch nicht gemerkt hat. Fehler passieren und manchmal hat man Glück.

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  • Reinig
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Antworft für alle Interessierten:
    Der Steuerbescheid wurde erteilt, alle nach dem "Kochrezept" vom 25.08. eingetragenen Daten (einschließlich Anlage AUS!) wurden vom Finanzamt bearbeitet und bestätigt. Das Steuerergebnis ist genau so ausgefallen wie im "Online-Probelauf" dargestellt. Nur mit der Anlage AUS wird die im Ausland bereits gezahlte Quellensteuer (reduziert durch Ansässigkeitsbescheinigung) bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt - der gezahlte Betrag taucht in der Zeile unter "zu versteuern nach Grundtarif - abzüglich Handwerkerleistung -abzüglich ausländische Steuern(!!!!)" auf und wurde in vollem Umfang vom zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen (mehr wollte ich nicht!).
    Warum dies nur so -nachvollziehbar anhand des Steuerbescheids- funktioniert, obwohl nach vielfach geäußerter Ansicht die Anlage AUS nicht auszufüllen wäre, könnte von Experten diskutiert werden - ich werde jedoch auch in den nächsten Jahren die Anlage AUS mit einreichen.

    Vielen Dank für alle Infos

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  • Picard777
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Reckoner und neysee zustimmend vielleicht noch einmal ein anderer Gedanke:

    Es geht insgesamt ja darum eine Doppelversteuerung zu vermeiden. WENN ich nun deutsche Zinserträge iHv 200 € hätte und bulgarische Zinserträge iHv 300 € UND die deutschen Zinserträge waren durch Freistellungsauftrag freigestellt und bei den bulgarischen Zinsen blieben 15 € (5 %) übrig, dann ist es vollkommen RICHTIG, dass Du die vom deutschen Fiskus nicht wiederbekommst, d.h. die Eintragung in Anlage KAP (richtig !) keine Auswirkung hat. Denn:

    WENN Du die 15 € vom deutschen Fiskus wiederbekämst, hättest Du keine DOPPELversteuerung, sondern per Saldo eine GAR NICHT-Versteuerung. Deswegen sagt § 32d Abs. 5 EStG auch, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer, die auf diese Zinsen ENTFÄLLT, anzurechnen ist, höchstens in Höhe der deutschen Steuer. Wenn ich aber Zinserträge unter 801 € habe und damit auf Zinserträge überhaupt keine Steuer entfällt, kann ich bulgarische Steuer nunmal nur in Höhe von 15 €, höchstens 0 €, also in Höhe von 0 € anrechnen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Hallo Reinig,

    zur Ansässigkeitsbescheinigung: OK, du meinst die Freistellung (ggf. auch nur teilweise) im Quellensteuerstaat. Das ist mir durchaus bekannt, ich lasse das aber in den meisten Fällen von der Bank machen. Und dort brauchte ich noch nie Bescheinigung, es reicht das die Bank meinen Status kennt (Wohnsitz und Staatsangehörigkeit). Bei mir sind es aber immer inländische Banken, vermutlich ist das der Unterschied.
    Übrigens geht das lange nicht in allen Ländern, die Doppelbesteuerungsabkommen sind ein sehr komplexes Thema (nicht umsonst hatte ich auch nach dem Staat gefragt). Mit Bulgarien hab' ich keine Erfahrung (wie wohl die meisten), aber ich konnte herausfinden, dass die von 10% auf 5% reduzierten Steuern in Deutschland anrechenbar sind.

    Mit der deutschen Steuer hat die Ansässigkeitsbescheinigung aber gar nichts zu tun, in der Erklärung trägt man einfach die Quellensteuer ein, je nach dem in KAP Zeile 50 oder 51 (Belege würde ich auch noch beilegen). Wenn dann trotzdem keine Anrechnung erfolgt dann gibt es einen Grund dafür, beispielsweise weil der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt wurde.
    Ohne positive Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) erfolgt die Anrechnung zwar auch, aber sie wird wirklich nicht aufgeführt (da hatte Elster-Tester recht). In diesem Fall musst du einmal mit und einmal ohne Quellensteuer berechnen lassen und die Ergebnisse vergleichen.

    Anlage AUS ist und bleibt falsch (soweit es sich um gewöhnliche Wertpapiere handelt, also nicht etwa um Beteiligungen an einer KG*).

    *wie auch immer eine vergleichbare Rechtsform in Bulgarien auch heißen mag

    Stefan

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  • neysee
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Das Angeben der ausl. Quellensteuer in der Anlage AUS ist, wie bereits mehrfach beschrieben, falsch.
    Dass ElsterFormular die ausl. Quellensteuer berücksichtigt, wenn auch nicht ausdrücklich ausweist, wurde dargelegt.
    Es ist natürlich schlechter Stil, in ElsterFormular zu posten und auf einmal zu meinen, man würde Elster Online nehmen. Das Berechnungsmodul dürfte aber das Gleiche sein.

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  • Reinig
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Hallo reckoner,

    zu den aufgeworfenen Fragen: ich bin Deutscher und damit auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Kapitaleinnahmen im Ausland sind grundsätzlich im ansässsigen Land zu versteuern. Erhebt das Land in dem die Kapitalertäge entstehen ebenfalls Quellensteuer so würden diese Erträge doppelt besteuert werden- dies soll das Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden (siehe auch Wikipedia: Doppelbesteuerungsabkommen).
    Die Ansääsigkeitsbescheinigung wird von der ausländischen Bank zur Verfügung gestellt und nach Unterzeichnung durch das zuständige deutsche Finanzamt an die ausländ. Bank zurück geschickt. In der Regel werden dadurch die ausländ. Quellensteuern auf "0" reduziert (Freistellungsverfahren), man erhält also den vollen Zinsertrag gut geschrieben, der dann zusammen mit den deutschen Kapitaleinkünften versteuert wird (ohne Anlage AUS). Ansässigkeitsbescheinigungen erhält man (nach meiner Kenntnis) bei Bedarf von allen Ländern -auch EU-Länder. In meinem Fall handelt es sich um Bulgarien- hier reduziert die Ansässigkeitsbescheinigung die bulgarische Quellensteuer nicht auf "0" sondern halbiert sie von 10 % auf 5% (hier greift also das Anrechnungsverfahren). Um diese 5% geht es hier. In der Anlage Kap ist der nominelle Zinsertrag einzutragen (ohne Berücksichtigung der 5%) hieraus resultierte eine doppelte Besteuerung. Ich habe daher wie oben beschrieben im Elster-Online verschiedene Probedurchgänge der Berechnung durchgeführt. Nur in der von mir oben beschriebenen Variante (mit Anlage AUS) erschien -bei sonst gleichen Zahlen/Berechnungergebnissen so wie von Ihnen auch bereits beschrieben unterhalb der Berechnung der Einkommensteuer die Zeile "Steuerabzug für ausländische Einkünfte", die Einkommensteuer wurde nur in diesem Falle um die bereits in Bulgarien gezahlten 5% Quellensteuer reduziert. Mehr wollte ich nicht! Ich habe daher die Unterlagen soo (mit Anlage AUS) eingereicht und bin gespannt auf die Reaktion des Sachbearbeiters vor Ort.

    Vielen Dank für die Infos
    MFG reinig

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  • reckoner
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Hallo,

    >>>im Ausland abgezogener Quellensteuerbetrag (reduziert durch Ansässigkeitsbesch.)

    Wenn ich da mal nachhaken darf: Um welches Land handelt es sich denn? Oder besitzt du nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit?
    Denn eine Ansässigkeitsbescheinigung brauchte ich noch nie, ich weiß grad' nicht wovon du sprichst.


    >>>Anlage AUS:

    Wie hier schon geschrieben wurde, (gewöhnliche) Kapitalerträge gehören grundsätzlich nicht in die Anlage AUS.


    >>>Wie ich bereits oben geschrieben habe, wird die Anrechnung bei Kapitalerträgen in der Steuerberechnung nicht angezeigt, wenn die Abgeltungsteuer günstiger ist.

    Den Nachsatz hattest du oben aber nicht dabei.

    Stefan

    PS: Sorry, aber das ist hier mal wieder eine völlig unzureichende Fragestellung, es fehlt der Quellenstaat, das Persönliche (Staatsangehörigkeit) und auch die Art der Erträge. So können wir nicht korrekt antworten.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Zitat von Reinig Beitrag anzeigen
    Es tut mir leid, lieber ELSTER-TESTER!!!! Das stimmt leider nicht -ohne Anlage AUS funktioniert es nicht!!

    Ich habe zur Sicherheit nochmals einen Eingabe- und Berechnungsdurchlauf gemacht -ohne Anlage AUS bleiben die bereits abgeführten ausländischen Quellensteuern unberücksichtigt, es erfolgt eine Doppelbesteuerung der ausländ. Kapitaleinkünfte!!
    Bitte einfach einen theoretischen Durchlauf mit und ohne Anlage AUS durchführen (natürlich ohne Abspeicherung+Versand!).
    Die Anlage AUS darf bei Kapitalerträgen nicht ausgefüllt werden.
    Sonst wird es doppelt angerechnet.

    Und wenn du die konkrete Berechnung und die konkreten Zahlen hier schreiben würdest, dann könnte man das dir auch zeigen.

    Wie ich bereits oben geschrieben habe, wird die Anrechnung bei Kapitalerträgen in der Steuerberechnung nicht angezeigt, wenn die Abgeltungsteuer günstiger ist.


    Und wenn du dir die amtliche Anleitung zur Anlage AUS mal durchlesen würdest, dann würdest du zum gleichen Ergebnis kommen, dass die Anlage AUS falsch ist.
    Da steht das auch eindeutig drin.

    Ausnahme: Kapitalerträge, die ausschließlich der tariflichen Steuer unterliegen.
    Die dürften hier aber nicht vorliegen.

    Oder wenn du eine theoretische Steuerberechnung mit Eintrag in der Anlage KAP und eine Steuerberechnung ganz ohne ausländische Quellensteuern durchführst, dann wirst du es auch merken.

    Keine Ahnung von der Materie, aber Hauptsache die Klappe aufreisen. ....
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 26.08.2016, 14:31.

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  • neysee
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Elster-Tester hat Recht.

    Und da du es sonst nicht glaubst, hier die Musterberechnungen:

    Z5 ja
    Z7 0
    Z12 0
    Z13 801
    Z15 1000
    Z47 0,00
    Z51 150,00 (die max. anrechenbaren 15% ausl. Quellensteuern)

    Berechnung ergibt

    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . 1.000 . . . . . . . . . . . . . . . 100

    zu versteuern sind 1000€, die den Freibetrag überschreiten, das würde 250€ Steuer ausmachen, aber die 150€ anrechenbaren ausl. Steuern senken das auf 100€, auch ohne, dass es in der ausdrücklich Berechnung steht.


    Z7 0
    Z12 0
    Z13 0
    Z15 1000
    Z47 0,00
    Z51 150,00

    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . 199 . . . . . . . . . . . . . . . . 0

    Nach Abzug des Sparerfreibetrag bleiben 199€ übrig, davon 25% wären ungefähr 50€, hierauf werden die 150€ angerechnet, bleibt 0.



    Z7 0
    Z12 0
    Z13 0
    Z15 500
    Z47 0,00
    Z51 75,00 (15% anrechenbare Quellensteuer auf die 500€)

    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . . 0

    Logisch. Sparerfreibetrag nicht überschritten, 0€ zu versteuern, davon 25% sind 0€, auf die 0€ werden 75€ ausl. Steuern angerechnet, macht wenig überraschend immer noch 0€.


    Drei Musterfälle, alle korrekt, und nun?

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  • Reinig
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Das ist aber falsch!
    Die Anlage AUS ist NICHT auszufüllen!

    Es ist nur die Anlage KAP auszufüllen.
    Es tut mir leid, lieber ELSTER-TESTER!!!! Das stimmt leider nicht -ohne Anlage AUS funktioniert es nicht!!

    Ich habe zur Sicherheit nochmals einen Eingabe- und Berechnungsdurchlauf gemacht -ohne Anlage AUS bleiben die bereits abgeführten ausländischen Quellensteuern unberücksichtigt, es erfolgt eine Doppelbesteuerung der ausländ. Kapitaleinkünfte!!
    Bitte einfach einen theoretischen Durchlauf mit und ohne Anlage AUS durchführen (natürlich ohne Abspeicherung+Versand!).

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Das ist aber falsch!
    Die Anlage AUS ist NICHT auszufüllen!

    Es ist nur die Anlage KAP auszufüllen.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.08.2016, 21:10.

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  • Reinig
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Das hier ist ein Elster-Forum und kein Politik-Forum.

    Quatsch den Bundestagsabgeordneten in deinem Wahlkreis damit voll, aber verschone uns damit.

    .
    Hallo Elster-Tester: vollquatschen will ich niemanden! Ich beantwortete eine Frage von Charlie24 !

    Das Doppelbesteuerungsabkommen will mit der vom Finanzamt bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung eine Doppelbesteuerung ausländischer Zinserträge vermeiden, dies solllte sich auch in der Yteuerberechnung darstellen (Soweit mein Gequatsche)
    Reckoner hat recht!! Nach längerem Probieren habe ich das "Kochrezept" gefunden:
    Anlage KAP: ausländ, Zinserträge (nominell) in Zeile15, im Ausland abgezogener Quellensteuerbetrag (reduziert durch Ansässigkeitsbesch.) in Zeile 51 in Verbindung mit
    Anlage AUS: ausländ. Erträge (die dem ausländ. Quellensteuerabzug unterlagen) nomineller Betrag in Zeile 8, der im Ausland verbliebene Steuerbetrag Eintrag in Zeile 12, Eintrag des betreffenden Landes in Zeile5, Art der Einkünfte (zB. Zinsen) Zeile 6
    und Angabe wo der Betrag noch eingestzt wurde in Zeile 7: In KAP. Zeile 51

    und siehe da: der im Ausland einbehaltene Quellensteuerbetrag taucht genau da auf wo reckoner beschrieben: Berechnung der Einkommensteuer....Steuerabzug für ausländische Einkünfte!!!

    Nochmals vielen Dank für alle Infos!!!!!

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  • reckoner
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Hallo,

    >>>Ob sich die ausländische Steuer auswirkt, sieht man in der Berechnung und auch im Steuerbescheid meist nicht.

    Doch, natürlich sieht man das.
    Unter "Berechnung der Einkommensteuer" folgt ggf. die Zeile "Steuerabzug für ausländische Einkünfte", und da steht genau der angerechnete Betrag.

    Stefan

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Zitat von Reinig Beitrag anzeigen
    Damit der Bürger -egal welchen Staates- und hier handelt es sich um EU-"Partner" fürvein und dieselbe Sache nicht doppelt besteuert wird (in der Regel ist "Otto-Normalvebraucher" kein Millionär und muß zusehen wie er über die Runden kommt - dazu war eine Möglichkeit: Geldanlage im EU-Ausland, in Deutschland gab und gibt´s ja nichts dafür- bei gleichzeitiger Politikerpredigt: ein weiteres Standbein für die Rente aufzubauen!! DESHALB!!
    Das hier ist ein Elster-Forum und kein Politik-Forum.

    Quatsch den Bundestagsabgeordneten in deinem Wahlkreis damit voll, aber verschone uns damit.

    Ob sich die ausländische Steuer auswirkt, sieht man in der Berechnung und auch im Steuerbescheid meist nicht.

    Man kann es aber ausprobieren, indem man den Eintrag mal weglässt und die beiden Berechnungen vergleicht.

    Beim Eintragen in der Anlage KAP aber aufpassen und erst das DBA studieren, denn meist können nur maximal 15% angerechnet werden.

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  • Reinig
    antwortet
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Warum sollte dir der deutsche Fiskus Steuern anrechnen, die ein ausländischer Staat erhalten hat?
    Damit der Bürger -egal welchen Staates- und hier handelt es sich um EU-"Partner" fürvein und dieselbe Sache nicht doppelt besteuert wird (in der Regel ist "Otto-Normalvebraucher" kein Millionär und muß zusehen wie er über die Runden kommt - dazu war eine Möglichkeit: Geldanlage im EU-Ausland, in Deutschland gab und gibt´s ja nichts dafür- bei gleichzeitiger Politikerpredigt: ein weiteres Standbein für die Rente aufzubauen!! DESHALB!!

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