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ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

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    ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Ich erstelle gerade meine Einkommensteuererklärung für 2015, habe im EU-Ausland Quellensteuer an das jeweilige Land abgeführt.
    Ist der Steuerbetrag unter Zeile 50 oder 51 in der Anlage "Kap" einzutragen?

    Danke für die Info

    #2
    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

    Hallo Reinig,

    das sollte eigentlich aus der dir vorliegenden oder noch anzufordernden Steuerbescheinigung der Bank deutlich hervorgehen.
    Denn die bereits durch das Kreditinstitut angerechnete ausländische Steuer ist in der Zeile 50, die noch nicht angerechnete ausländische Steuer in der Zeile 51 einzutragen sagt die Hilfe von Elsterformular auch dazu.

    Tschüß

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      #3
      AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Reinig,

      das sollte eigentlich aus der dir vorliegenden oder noch anzufordernden Steuerbescheinigung der Bank deutlich hervorgehen.
      Denn die bereits durch das Kreditinstitut angerechnete ausländische Steuer ist in der Zeile 50, die noch nicht angerechnete ausländische Steuer in der Zeile 51 einzutragen sagt die Hilfe von Elsterformular auch dazu.

      Tschüß

      Vielen Dank für die Antwort, holzgoe,

      ich habe dies auch so eingetragen, nur blieben sowohl bei der automatischen Steuerberechnung als auch bei der endgültigen Abrechnung (für 2014) die im Ausland gezahlten Beträge trotzdem unberücksichtigt- daher meine Vermutung (Fehler suche ich immer erst bei mir) des falschen Formulareintrages.
      Eigentlich müßten diese Beträge doch bei der Abrechnung auftauchen und abgezogen werden???

      Auf diesbezügliche Hinweise freue ich mich -Vielen Dank

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        #4
        AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

        Eigentlich müßten diese Beträge doch bei der Abrechnung auftauchen und abgezogen werden???
        Warum sollte dir der deutsche Fiskus Steuern anrechnen, die ein ausländischer Staat erhalten hat?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Warum sollte dir der deutsche Fiskus Steuern anrechnen, die ein ausländischer Staat erhalten hat?
          Damit der Bürger -egal welchen Staates- und hier handelt es sich um EU-"Partner" fürvein und dieselbe Sache nicht doppelt besteuert wird (in der Regel ist "Otto-Normalvebraucher" kein Millionär und muß zusehen wie er über die Runden kommt - dazu war eine Möglichkeit: Geldanlage im EU-Ausland, in Deutschland gab und gibt´s ja nichts dafür- bei gleichzeitiger Politikerpredigt: ein weiteres Standbein für die Rente aufzubauen!! DESHALB!!

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            #6
            AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

            Zitat von Reinig Beitrag anzeigen
            Damit der Bürger -egal welchen Staates- und hier handelt es sich um EU-"Partner" fürvein und dieselbe Sache nicht doppelt besteuert wird (in der Regel ist "Otto-Normalvebraucher" kein Millionär und muß zusehen wie er über die Runden kommt - dazu war eine Möglichkeit: Geldanlage im EU-Ausland, in Deutschland gab und gibt´s ja nichts dafür- bei gleichzeitiger Politikerpredigt: ein weiteres Standbein für die Rente aufzubauen!! DESHALB!!
            Das hier ist ein Elster-Forum und kein Politik-Forum.

            Quatsch den Bundestagsabgeordneten in deinem Wahlkreis damit voll, aber verschone uns damit.

            Ob sich die ausländische Steuer auswirkt, sieht man in der Berechnung und auch im Steuerbescheid meist nicht.

            Man kann es aber ausprobieren, indem man den Eintrag mal weglässt und die beiden Berechnungen vergleicht.

            Beim Eintragen in der Anlage KAP aber aufpassen und erst das DBA studieren, denn meist können nur maximal 15% angerechnet werden.
            Mfg

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              #7
              AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

              Hallo,

              >>>Ob sich die ausländische Steuer auswirkt, sieht man in der Berechnung und auch im Steuerbescheid meist nicht.

              Doch, natürlich sieht man das.
              Unter "Berechnung der Einkommensteuer" folgt ggf. die Zeile "Steuerabzug für ausländische Einkünfte", und da steht genau der angerechnete Betrag.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

                Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                Das hier ist ein Elster-Forum und kein Politik-Forum.

                Quatsch den Bundestagsabgeordneten in deinem Wahlkreis damit voll, aber verschone uns damit.

                .
                Hallo Elster-Tester: vollquatschen will ich niemanden! Ich beantwortete eine Frage von Charlie24 !

                Das Doppelbesteuerungsabkommen will mit der vom Finanzamt bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung eine Doppelbesteuerung ausländischer Zinserträge vermeiden, dies solllte sich auch in der Yteuerberechnung darstellen (Soweit mein Gequatsche)
                Reckoner hat recht!! Nach längerem Probieren habe ich das "Kochrezept" gefunden:
                Anlage KAP: ausländ, Zinserträge (nominell) in Zeile15, im Ausland abgezogener Quellensteuerbetrag (reduziert durch Ansässigkeitsbesch.) in Zeile 51 in Verbindung mit
                Anlage AUS: ausländ. Erträge (die dem ausländ. Quellensteuerabzug unterlagen) nomineller Betrag in Zeile 8, der im Ausland verbliebene Steuerbetrag Eintrag in Zeile 12, Eintrag des betreffenden Landes in Zeile5, Art der Einkünfte (zB. Zinsen) Zeile 6
                und Angabe wo der Betrag noch eingestzt wurde in Zeile 7: In KAP. Zeile 51

                und siehe da: der im Ausland einbehaltene Quellensteuerbetrag taucht genau da auf wo reckoner beschrieben: Berechnung der Einkommensteuer....Steuerabzug für ausländische Einkünfte!!!

                Nochmals vielen Dank für alle Infos!!!!!

                Kommentar


                  #9
                  AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

                  Das ist aber falsch!
                  Die Anlage AUS ist NICHT auszufüllen!

                  Es ist nur die Anlage KAP auszufüllen.
                  Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.08.2016, 22:10.
                  Mfg

                  Kommentar


                    #10
                    AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Das ist aber falsch!
                    Die Anlage AUS ist NICHT auszufüllen!

                    Es ist nur die Anlage KAP auszufüllen.
                    Es tut mir leid, lieber ELSTER-TESTER!!!! Das stimmt leider nicht -ohne Anlage AUS funktioniert es nicht!!

                    Ich habe zur Sicherheit nochmals einen Eingabe- und Berechnungsdurchlauf gemacht -ohne Anlage AUS bleiben die bereits abgeführten ausländischen Quellensteuern unberücksichtigt, es erfolgt eine Doppelbesteuerung der ausländ. Kapitaleinkünfte!!
                    Bitte einfach einen theoretischen Durchlauf mit und ohne Anlage AUS durchführen (natürlich ohne Abspeicherung+Versand!).

                    Kommentar


                      #11
                      AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

                      Elster-Tester hat Recht.

                      Und da du es sonst nicht glaubst, hier die Musterberechnungen:

                      Z5 ja
                      Z7 0
                      Z12 0
                      Z13 801
                      Z15 1000
                      Z47 0,00
                      Z51 150,00 (die max. anrechenbaren 15% ausl. Quellensteuern)

                      Berechnung ergibt

                      zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . 1.000 . . . . . . . . . . . . . . . 100

                      zu versteuern sind 1000€, die den Freibetrag überschreiten, das würde 250€ Steuer ausmachen, aber die 150€ anrechenbaren ausl. Steuern senken das auf 100€, auch ohne, dass es in der ausdrücklich Berechnung steht.


                      Z7 0
                      Z12 0
                      Z13 0
                      Z15 1000
                      Z47 0,00
                      Z51 150,00

                      zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . 199 . . . . . . . . . . . . . . . . 0

                      Nach Abzug des Sparerfreibetrag bleiben 199€ übrig, davon 25% wären ungefähr 50€, hierauf werden die 150€ angerechnet, bleibt 0.



                      Z7 0
                      Z12 0
                      Z13 0
                      Z15 500
                      Z47 0,00
                      Z51 75,00 (15% anrechenbare Quellensteuer auf die 500€)

                      zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . . 0

                      Logisch. Sparerfreibetrag nicht überschritten, 0€ zu versteuern, davon 25% sind 0€, auf die 0€ werden 75€ ausl. Steuern angerechnet, macht wenig überraschend immer noch 0€.


                      Drei Musterfälle, alle korrekt, und nun?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

                        Zitat von Reinig Beitrag anzeigen
                        Es tut mir leid, lieber ELSTER-TESTER!!!! Das stimmt leider nicht -ohne Anlage AUS funktioniert es nicht!!

                        Ich habe zur Sicherheit nochmals einen Eingabe- und Berechnungsdurchlauf gemacht -ohne Anlage AUS bleiben die bereits abgeführten ausländischen Quellensteuern unberücksichtigt, es erfolgt eine Doppelbesteuerung der ausländ. Kapitaleinkünfte!!
                        Bitte einfach einen theoretischen Durchlauf mit und ohne Anlage AUS durchführen (natürlich ohne Abspeicherung+Versand!).
                        Die Anlage AUS darf bei Kapitalerträgen nicht ausgefüllt werden.
                        Sonst wird es doppelt angerechnet.

                        Und wenn du die konkrete Berechnung und die konkreten Zahlen hier schreiben würdest, dann könnte man das dir auch zeigen.

                        Wie ich bereits oben geschrieben habe, wird die Anrechnung bei Kapitalerträgen in der Steuerberechnung nicht angezeigt, wenn die Abgeltungsteuer günstiger ist.


                        Und wenn du dir die amtliche Anleitung zur Anlage AUS mal durchlesen würdest, dann würdest du zum gleichen Ergebnis kommen, dass die Anlage AUS falsch ist.
                        Da steht das auch eindeutig drin.

                        Ausnahme: Kapitalerträge, die ausschließlich der tariflichen Steuer unterliegen.
                        Die dürften hier aber nicht vorliegen.

                        Oder wenn du eine theoretische Steuerberechnung mit Eintrag in der Anlage KAP und eine Steuerberechnung ganz ohne ausländische Quellensteuern durchführst, dann wirst du es auch merken.

                        Keine Ahnung von der Materie, aber Hauptsache die Klappe aufreisen. ....
                        Zuletzt geändert von Elster-Tester; 26.08.2016, 15:31.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

                          Hallo,

                          >>>im Ausland abgezogener Quellensteuerbetrag (reduziert durch Ansässigkeitsbesch.)

                          Wenn ich da mal nachhaken darf: Um welches Land handelt es sich denn? Oder besitzt du nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit?
                          Denn eine Ansässigkeitsbescheinigung brauchte ich noch nie, ich weiß grad' nicht wovon du sprichst.


                          >>>Anlage AUS:

                          Wie hier schon geschrieben wurde, (gewöhnliche) Kapitalerträge gehören grundsätzlich nicht in die Anlage AUS.


                          >>>Wie ich bereits oben geschrieben habe, wird die Anrechnung bei Kapitalerträgen in der Steuerberechnung nicht angezeigt, wenn die Abgeltungsteuer günstiger ist.

                          Den Nachsatz hattest du oben aber nicht dabei.

                          Stefan

                          PS: Sorry, aber das ist hier mal wieder eine völlig unzureichende Fragestellung, es fehlt der Quellenstaat, das Persönliche (Staatsangehörigkeit) und auch die Art der Erträge. So können wir nicht korrekt antworten.
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

                            Hallo reckoner,

                            zu den aufgeworfenen Fragen: ich bin Deutscher und damit auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Kapitaleinnahmen im Ausland sind grundsätzlich im ansässsigen Land zu versteuern. Erhebt das Land in dem die Kapitalertäge entstehen ebenfalls Quellensteuer so würden diese Erträge doppelt besteuert werden- dies soll das Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden (siehe auch Wikipedia: Doppelbesteuerungsabkommen).
                            Die Ansääsigkeitsbescheinigung wird von der ausländischen Bank zur Verfügung gestellt und nach Unterzeichnung durch das zuständige deutsche Finanzamt an die ausländ. Bank zurück geschickt. In der Regel werden dadurch die ausländ. Quellensteuern auf "0" reduziert (Freistellungsverfahren), man erhält also den vollen Zinsertrag gut geschrieben, der dann zusammen mit den deutschen Kapitaleinkünften versteuert wird (ohne Anlage AUS). Ansässigkeitsbescheinigungen erhält man (nach meiner Kenntnis) bei Bedarf von allen Ländern -auch EU-Länder. In meinem Fall handelt es sich um Bulgarien- hier reduziert die Ansässigkeitsbescheinigung die bulgarische Quellensteuer nicht auf "0" sondern halbiert sie von 10 % auf 5% (hier greift also das Anrechnungsverfahren). Um diese 5% geht es hier. In der Anlage Kap ist der nominelle Zinsertrag einzutragen (ohne Berücksichtigung der 5%) hieraus resultierte eine doppelte Besteuerung. Ich habe daher wie oben beschrieben im Elster-Online verschiedene Probedurchgänge der Berechnung durchgeführt. Nur in der von mir oben beschriebenen Variante (mit Anlage AUS) erschien -bei sonst gleichen Zahlen/Berechnungergebnissen so wie von Ihnen auch bereits beschrieben unterhalb der Berechnung der Einkommensteuer die Zeile "Steuerabzug für ausländische Einkünfte", die Einkommensteuer wurde nur in diesem Falle um die bereits in Bulgarien gezahlten 5% Quellensteuer reduziert. Mehr wollte ich nicht! Ich habe daher die Unterlagen soo (mit Anlage AUS) eingereicht und bin gespannt auf die Reaktion des Sachbearbeiters vor Ort.

                            Vielen Dank für die Infos
                            MFG reinig

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                              #15
                              AW: ausländische (EU) Quellensteuer bei Einkommensteuererklärung anrechnen

                              Das Angeben der ausl. Quellensteuer in der Anlage AUS ist, wie bereits mehrfach beschrieben, falsch.
                              Dass ElsterFormular die ausl. Quellensteuer berücksichtigt, wenn auch nicht ausdrücklich ausweist, wurde dargelegt.
                              Es ist natürlich schlechter Stil, in ElsterFormular zu posten und auf einmal zu meinen, man würde Elster Online nehmen. Das Berechnungsmodul dürfte aber das Gleiche sein.

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