Hallo liebe Experten,
aus irgend einem Grund mag ElsterFormular bei der Steuererklärung meiner Frau (Einzelveranlagung) den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende partout nicht in der Steuerberechnung berücksichtigen. Folgendes ist in der Anlage Kind ausgefüllt:
Zeile 44: 01.01.-30.11.
Zeile 45: 01.01.-31.12.
Zeile 46+47: jeweils "nein"
Konstellation: Entlastungsbetrag in 2014 wurde gewährt (getrennt lebend, Kind im Haushalt). In 2015 wurde das Kind volljährig, lebte noch bis 30.11.2015 gemeinsam mit der Mutter im Haushalt und zum 01.12.2015 endete die Phase "getrennt lebend" (Kind lebt seitdem im eigenen Haushalt). Das Kind war im gesamten Jahr 2015 kindergeldberechtigt (Abitur, dann Studium, in Anlage Kind auch so eingetragen). Wir könnten also für 2015 prinzipiell auch eine gemeinsame Veranlagung wählen, aber die getrennte Veranlagung sollte dank des Entlastungsbetrags günstiger sein.
Laut FA können bei der genannten Konstellation und getrennter Veranlagung 11/12 des Entlastungsbetrags zum Ansatz kommen. Nur ElsterFormular stellt sich stur. Bei der Berechnung sollte eigentlich der Entlastungsbetrag (in diesem Fall 1.749€) direkt (noch vor den Sonderausgaben) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (zumindest ist das im Steuerbescheid 2014 so dargestellt). Leider taucht dort (und auch an anderer Stelle in der Elster-Berechnung) nichts davon auf. Folgerichtig rechnet Elster auch den selben Erstattungsbetrag aus, egal, ob die genannten Angaben in der Anlage Kind gemacht werden oder nicht.
Hat jemand eine Idee, woran ElsterFormular sich stören könnte?
aus irgend einem Grund mag ElsterFormular bei der Steuererklärung meiner Frau (Einzelveranlagung) den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende partout nicht in der Steuerberechnung berücksichtigen. Folgendes ist in der Anlage Kind ausgefüllt:
Zeile 44: 01.01.-30.11.
Zeile 45: 01.01.-31.12.
Zeile 46+47: jeweils "nein"
Konstellation: Entlastungsbetrag in 2014 wurde gewährt (getrennt lebend, Kind im Haushalt). In 2015 wurde das Kind volljährig, lebte noch bis 30.11.2015 gemeinsam mit der Mutter im Haushalt und zum 01.12.2015 endete die Phase "getrennt lebend" (Kind lebt seitdem im eigenen Haushalt). Das Kind war im gesamten Jahr 2015 kindergeldberechtigt (Abitur, dann Studium, in Anlage Kind auch so eingetragen). Wir könnten also für 2015 prinzipiell auch eine gemeinsame Veranlagung wählen, aber die getrennte Veranlagung sollte dank des Entlastungsbetrags günstiger sein.
Laut FA können bei der genannten Konstellation und getrennter Veranlagung 11/12 des Entlastungsbetrags zum Ansatz kommen. Nur ElsterFormular stellt sich stur. Bei der Berechnung sollte eigentlich der Entlastungsbetrag (in diesem Fall 1.749€) direkt (noch vor den Sonderausgaben) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (zumindest ist das im Steuerbescheid 2014 so dargestellt). Leider taucht dort (und auch an anderer Stelle in der Elster-Berechnung) nichts davon auf. Folgerichtig rechnet Elster auch den selben Erstattungsbetrag aus, egal, ob die genannten Angaben in der Anlage Kind gemacht werden oder nicht.
Hat jemand eine Idee, woran ElsterFormular sich stören könnte?
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