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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

    Hallo liebe Experten,

    aus irgend einem Grund mag ElsterFormular bei der Steuererklärung meiner Frau (Einzelveranlagung) den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende partout nicht in der Steuerberechnung berücksichtigen. Folgendes ist in der Anlage Kind ausgefüllt:

    Zeile 44: 01.01.-30.11.
    Zeile 45: 01.01.-31.12.
    Zeile 46+47: jeweils "nein"

    Konstellation: Entlastungsbetrag in 2014 wurde gewährt (getrennt lebend, Kind im Haushalt). In 2015 wurde das Kind volljährig, lebte noch bis 30.11.2015 gemeinsam mit der Mutter im Haushalt und zum 01.12.2015 endete die Phase "getrennt lebend" (Kind lebt seitdem im eigenen Haushalt). Das Kind war im gesamten Jahr 2015 kindergeldberechtigt (Abitur, dann Studium, in Anlage Kind auch so eingetragen). Wir könnten also für 2015 prinzipiell auch eine gemeinsame Veranlagung wählen, aber die getrennte Veranlagung sollte dank des Entlastungsbetrags günstiger sein.

    Laut FA können bei der genannten Konstellation und getrennter Veranlagung 11/12 des Entlastungsbetrags zum Ansatz kommen. Nur ElsterFormular stellt sich stur. Bei der Berechnung sollte eigentlich der Entlastungsbetrag (in diesem Fall 1.749€) direkt (noch vor den Sonderausgaben) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (zumindest ist das im Steuerbescheid 2014 so dargestellt). Leider taucht dort (und auch an anderer Stelle in der Elster-Berechnung) nichts davon auf. Folgerichtig rechnet Elster auch den selben Erstattungsbetrag aus, egal, ob die genannten Angaben in der Anlage Kind gemacht werden oder nicht.

    Hat jemand eine Idee, woran ElsterFormular sich stören könnte?

    #2
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

    Wenn ihr für 2015 auch eine Zusammenveranlagung wählen könntet, dann steht euch/deiner Frau nach § 24 b Absatz 3 EStG kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu.

    Siehe auch BMF schreiben vom 29.10.2004 (BStBl I S. 1042)


    Ich vermute mal die Berechnung in EF ist richtig, da im Hauptvordruck das Datum der Eheschließung eingegeben wurde.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

      Hallo,

      irgendwie verstehe ich nicht, wer von wem getrennt lebt.
      Einerseits bist du offenbar seit Dezember von deinem Kind getrennt (lebt im eigenen Haushalt). Andererseits schreibst du aber von einer möglichen Zusammenveranlagung, wobei es ja um den Ehepartner geht.


      >>>Hat jemand eine Idee, woran ElsterFormular sich stören könnte?

      Warum experimentierst du nicht mal, und änderst beispielsweise das Datum von 30.11. auf 31.12. Dann siehst du schon mal woran es liegen könnte und du kannst weiter recherchieren, ob das dem Gesetz entspricht.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        irgendwie verstehe ich nicht, wer von wem getrennt lebt.
        Einerseits bist du offenbar seit Dezember von deinem Kind getrennt (lebt im eigenen Haushalt). Andererseits schreibst du aber von einer möglichen Zusammenveranlagung, wobei es ja um den Ehepartner geht.


        >>>Hat jemand eine Idee, woran ElsterFormular sich stören könnte?

        Warum experimentierst du nicht mal, und änderst beispielsweise das Datum von 30.11. auf 31.12. Dann siehst du schon mal woran es liegen könnte und du kannst weiter recherchieren, ob das dem Gesetz entspricht.

        Stefan
        Er schreibt doch, dass die Zusammenveranlagung grundsätzlich möglich wäre.

        Und damit fällt der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende schon mal weg.
        Mfg

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          #5
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

          Hallo,

          >>>Er schreibt doch, dass die Zusammenveranlagung grundsätzlich möglich wäre.

          Natürlich. Aber warum war das letztes Jahr noch nicht der Fall?

          Stefan

          PS: Ich befürchte halt oft fundamentale Missverständnisse, etwa das man auch mit dem Kind eine Zusammenveranlagung machen könnte. Und daher frage ich manchmal lieber etwas nach.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

            Erst mal vielen Dank für die Antworten - und zur Klarstellung nochmals die Konstellation: getrennt lebend (schon seit 2012) bis 30.11.2015, seit 01.12.2015 wieder zusammen lebend (und auch gemeldet). Kind lebte seit 2012 bei der Mutter, wurde in 2015 volljährig (blieb aber kindergeldberechtigt) und zog am 01.12.2015 dann nicht mit in die gemeinsame Wohnung, sondern in eine eigene. Ich hoffe, damit ist die Verwirrung beseitigt

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Wenn ihr für 2015 auch eine Zusammenveranlagung wählen könntet, dann steht euch/deiner Frau nach § 24 b Absatz 3 EStG kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu.

            Siehe auch BMF schreiben vom 29.10.2004 (BStBl I S. 1042)
            Wie komme ich an dieses Schreiben? Das FA hat uns eine andere Auskunft erteilt: in unserem Fall seien 11/12 des Entlastungsbetrags ansetzbar, wenn man die getrennte Veranlagung wählt. Die Mitarbeiterin war sich erst nicht sicher, fragte eine Kollegin, die konsultierte noch irgendwelche Schulungsunterlagen, und dann waren sie sich einig: 11/12 können angesetzt werden.

            Was nun?

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              #7
              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

              Zitat von FeuerStux Beitrag anzeigen
              Wie komme ich an dieses Schreiben?
              Da gibts diese Helferchen im Internet, z. B.:

              https://www.google.de/

              und dort eingeben: BMF schreiben vom 29.10.2004 (BStBl I S. 1042)

              Kommentar


                #8
                AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Da gibts diese Helferchen im Internet, z. B.:

                https://www.google.de/

                und dort eingeben: BMF schreiben vom 29.10.2004 (BStBl I S. 1042)

                Ups...danke Ich dachte nicht, dass das öffentlich verfügbar ist.

                Okay, das Schreiben ist ja nun schon ein paar Jährchen alt, aber wenn es tatsächlich noch gültig ist, scheint der Fall eindeutig zu sein. Ärgerlich ist es aber auf jeden Fall, denn wir haben das FA ja schon 2015 gefragt - bevor wir den 01.12.2015 gewählt haben. Bei einer korrekten Auskunft hätte man das anders gestalten können. So sind mal eben 700€ perdu

                Immerhin: EF scheint dann doch alles richtig zu machen

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                  #9
                  AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

                  So sind mal eben 700€ perdu
                  Dann würde ich mal die Zusammenveranlagung durchspielen, vielleicht sind es dann weniger.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Dann würde ich mal die Zusammenveranlagung durchspielen, vielleicht sind es dann weniger.
                    Klar, das haben wir schon getan. Leider (oder zum Glück, wie man's sieht) sind unsere Einkünfte so nahe beieinander, dass sich die Splittingtabelle so gut wie überhaupt nicht auswirkt. Ohne Entlastungsbetrag ist der Unterschied zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung tatsächlich <20€

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                      #11
                      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt bei Berechnung

                      Das ist dann persönliches Pech oder auch Glück, wie man es eben nimmt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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