Hallo,
leider habe ich nichts passendes zu meiner Frage gefunden. Wenn es einen Thread dazu gibt, wäre ich für einen entsprechenden Link dankbar.
Ich bin grds. nicht verpflichtet die Anlage KAP auszufüllen und eine Günstigerprüfung ist nicht notwendig. Jetzt ist allerdings bei einer Bank ein Verlust aufgelaufen, der bis Ende des Jahres nicht mehr ausgeglichen werden kann. Bei anderen Banken sind dagegen für Erträge Steuern abgeführt worden.
Zwecks Verrechnung würde ich gerne die Anlage KAP ausfüllen. Meine Frage:
Wenn ich die Anlage KAP einmal ausgefüllt habe, muss ich sie dann zukünftig immer ausfüllen? Oder ist das auch nur einmalig zur Verrechnung möglich?
Die Erträge einer Bank würden ausreichen, um den Verlust zu verrechnen. Muss ich dann dennoch die Erträge aller Banken erklären, oder ist es auch möglich nur die Erträge dieser einen Bank anzugeben in Verbindung mit der Verlustbescheinigung?
Vielen Dank im voraus.
Gruß maram
leider habe ich nichts passendes zu meiner Frage gefunden. Wenn es einen Thread dazu gibt, wäre ich für einen entsprechenden Link dankbar.
Ich bin grds. nicht verpflichtet die Anlage KAP auszufüllen und eine Günstigerprüfung ist nicht notwendig. Jetzt ist allerdings bei einer Bank ein Verlust aufgelaufen, der bis Ende des Jahres nicht mehr ausgeglichen werden kann. Bei anderen Banken sind dagegen für Erträge Steuern abgeführt worden.
Zwecks Verrechnung würde ich gerne die Anlage KAP ausfüllen. Meine Frage:
Wenn ich die Anlage KAP einmal ausgefüllt habe, muss ich sie dann zukünftig immer ausfüllen? Oder ist das auch nur einmalig zur Verrechnung möglich?
Die Erträge einer Bank würden ausreichen, um den Verlust zu verrechnen. Muss ich dann dennoch die Erträge aller Banken erklären, oder ist es auch möglich nur die Erträge dieser einen Bank anzugeben in Verbindung mit der Verlustbescheinigung?
Vielen Dank im voraus.
Gruß maram
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