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Anlage KAP

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    Anlage KAP

    Hallo,

    leider habe ich nichts passendes zu meiner Frage gefunden. Wenn es einen Thread dazu gibt, wäre ich für einen entsprechenden Link dankbar.

    Ich bin grds. nicht verpflichtet die Anlage KAP auszufüllen und eine Günstigerprüfung ist nicht notwendig. Jetzt ist allerdings bei einer Bank ein Verlust aufgelaufen, der bis Ende des Jahres nicht mehr ausgeglichen werden kann. Bei anderen Banken sind dagegen für Erträge Steuern abgeführt worden.

    Zwecks Verrechnung würde ich gerne die Anlage KAP ausfüllen. Meine Frage:

    Wenn ich die Anlage KAP einmal ausgefüllt habe, muss ich sie dann zukünftig immer ausfüllen? Oder ist das auch nur einmalig zur Verrechnung möglich?
    Die Erträge einer Bank würden ausreichen, um den Verlust zu verrechnen. Muss ich dann dennoch die Erträge aller Banken erklären, oder ist es auch möglich nur die Erträge dieser einen Bank anzugeben in Verbindung mit der Verlustbescheinigung?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß maram

    #2
    AW: Anlage KAP

    Hallo maram,

    schau dir mal die Zeilen 4 und 5 in der Anlage Kap an ->Zeile 4 ich beantrage die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge, also musst du natürlich alle erklären.
    Zeile 5 ->Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge, also die die du erklärst.

    Du musst auch nicht einmal die Anlage KAP abgeben und dann jedes Jahr wieder.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Hallo,

      es reicht die Bank mit den Verlusten und dann entsprechend hohe Gewinne bei anderen Banken.

      Bezüglich der nicht erklärten Banken reicht der dort in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (Zeile 13).

      Und es gibt grundsätzlich keine fortlaufende Pflicht, weder für die gesamte Erklärung noch für einzelne Anlagen.

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 22.03.2017, 11:26.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage KAP

        @holzgoe
        @reckoner

        Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

        Gruß maram

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          #5
          AW: Anlage KAP

          Den Verlust bei Bank A kannst du nicht mit den Erträgen bei den Banken B und C verrechnen. Der Verlust wird grundsätzlich von Bank A festgestellt und von dieser mit zukünftigen Erträgen bei Bank A verrechnet.

          Eine Berücksichtigung des Verlustes im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist nur möglich, wenn dir die Bank den Verlust entsprechend bescheinigt (vgl. § 43a Absatz 3 EStG).
          Den entsprechenden Antrag für 2015 hättest du aber bis zum 15.12.2015 bei Bank A stellen müssen. Sofern der Verlust erst 2016 eingetreten ist, kannst du den Antrag noch bis zum 15.12.2016 stellen.


          Der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehaltes (Anlage KAP Zeile 5) bewirkt nur, dass der bei Bank A nicht ausgeschöpfte Sparerfreibetrag (sofern dort ein Freistellungsauftrag erteilt wurde) bei den Erträgen von bank B und C berücksichtigt wird.
          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 12.09.2016, 11:41.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage KAP

            Hallo,

            >>>Eine Berücksichtigung des Verlustes im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist nur möglich, wenn dir die Bank den Verlust entsprechend bescheinigt (vgl. § 43a Absatz 3 EStG).

            Stimmt, hatte ich vergessen. Oder besser: Ich hatte vorausgesetzt, dass eine solche Bescheinigung beantragt wurde und vorliegt.
            Falls das nicht der Fall war kann übrigens auch in 2016 wieder eine Verlustbescheinigung beantragt werden und dann Mitte 2017 mit Gewinnen aus 2016 bei anderen Banken verrechnet werden.

            Und noch was, da uns die Art der Verluste noch nicht bekannt sind: Wenn es um Aktienverluste geht ist die Verrechnung ausschließlich mit Aktienkursgewinnen möglich, nicht aber mit Zinsen oder Dividenden.


            >>>Der Antrag auf Günstigerprüfung bewirkt nur, dass der bei Bank A nicht ausgeschöpfte Sparerfreibetrag (sofern dort ein Freistellungsauftrag erteilt wurde) bei den Erträgen von bank B und C berücksichtigt wird.

            Nein, das ist grundfalsch. Der Antrag auf Günstigerprüfung bewirkt, dass das Finanzamt prüft ob die reguläre Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist, und falls ja dann geschieht das auch. Und der Nachteil ist, dass dann alle Kapitalerträge bei allen Banken erklärt werden müssen.
            Das was du angesprochen hast (Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft) ist hingegen eine der Hauptaufgaben des Antrages KAP Zeile 5 (natürlich geschieht das auch bei der Günstigerprüfung, aber eben nur im Nebeneffekt).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage KAP

              Hallo,

              was stimmt jetzt?

              Verluste (mit Verlustbescheinigung) nur mit Gewinnen bei gleicher Bank verrechnen oder auch mit Gewinnen von anderen Banken.
              Konträre Meinungen von Beamtenschweiß und reckoner

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Anlage KAP

                @reckoner

                Stimmt, da hab ich mich vertan. Hab den Beitrag entsprechend berichtigt.


                @Figul
                Wieso gegenteilige Meinung?
                Mit Verlustbescheinigung wird der Verlust bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt = Verrechnung insgesamt mit allen positiven Erträgen (Ausnahme Aktienverluste)
                Ohne Verlustbescheinigung nur Verrechnung mit zukünftigen Erträgen bei der gleichen Bank.
                Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 12.09.2016, 11:45.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage KAP

                  Hallo,

                  >>>Konträre Meinungen von Beamtenschweiß und reckoner

                  Nein, nicht konträr, beides stimmt.
                  Beamtenschweiß meinte natürlich ohne Verlustbescheinigung. Und der Einwand war berechtigt, wie gesagt wissen wir ja nicht ob die Bescheinigung beantragt wurde oder nicht.

                  Ich wollte nur Ergänzen, dass die Bescheinigung jedes Jahr wieder beantragt werden kann (auch für noch zu Buche stehende alte Verluste). Also falls es vergessen wurde (oder einfach nicht gewusst) ist es auch nicht sehr tragisch, verschiebt sich dann halt um ein Jahr (bei den aktuellen Zinsen eigentlich nicht der Rede wert).
                  Zudem habe ich nochmals auf die Besonderheiten von Aktienverlusten hingewiesen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Anlage KAP

                    Hallo,

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Den Verlust bei Bank A kannst du nicht mit den Erträgen bei den Banken B und C verrechnen. Der Verlust wird grundsätzlich von Bank A festgestellt und von dieser mit zukünftigen Erträgen bei Bank A verrechnet.

                    Eine Berücksichtigung des Verlustes im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist nur möglich, wenn dir die Bank den Verlust entsprechend bescheinigt (vgl. § 43a Absatz 3 EStG).
                    Den entsprechenden Antrag für 2015 hättest du aber bis zum 15.12.2015 bei Bank A stellen müssen. Sofern der Verlust erst 2016 eingetreten ist, kannst du den Antrag noch bis zum 15.12.2016 stellen.


                    Der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehaltes (Anlage KAP Zeile 5) bewirkt nur, dass der bei Bank A nicht ausgeschöpfte Sparerfreibetrag (sofern dort ein Freistellungsauftrag erteilt wurde) bei den Erträgen von bank B und C berücksichtigt wird.
                    Das geht aber aus diesem Text nicht hervor (Verlustbescheinigung andere Banken)

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Anlage KAP

                      Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe erstes mal Dividendengutschrift von meinen Vermieter (Wohnstättengenossenschaft) für mein Kaution erhalten. Wo muss ich den Eintrag machen ? Muss ich auch Geschäftsguthaben eintragen ?

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                        #12
                        AW: Anlage KAP

                        In die Anlage KAP gehören Erträge, keine Guthaben, denn die Einkommensteuer ist eine EINKOMMENsteuer, keine VERMÖGENsteuer.

                        Die Dividenden kommen in Zeile 7, wie Dir die Steuerbescheinigung eigentlich auch sagen sollte.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Anlage KAP

                          Vielen Danke

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