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Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

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    Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

    Hallo,

    Ich war 2015 bei 2 Arbeitgebern tätig, deshalb habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen. Eine von 01.01 bis 30.04, die andere von 01.05 bis 31.12.

    Ich habe beide in der Anlage N eingetragen. Auf das Bild (das ist von Elster Übertragungsprotokoll_ESt2015) kann man klar sehen, eine hat circa 35K EUR Bruttolohn, die andere circa 22K EUR, also insgesamt 57K EUR.
    http://oi64.tinypic.com/vy7h3b.jpg

    Aber auf dem Steuerbescheid, den ich vom Finanzamt bekommen habe, ist nur EINE Lohnsteuerbescheinigungen berücksichtigt also nur 22K EUR.
    http://oi67.tinypic.com/11jooe0.jpg

    Deswegen habe ich eine Rückzahlung vom Finanzamt bekommen.
    Meine Frage ist ob meine Anlage N richtig ausgefüllt ist, bzw. ob beide Lohnsteuerbescheinigungen separat eingetragen werden sollen (wie ich gemacht habe), oder ich muss beide zusammenrechnen?

    Ich habe die folgendes im Internet gefunden. Ich hoffe das schützt mich.
    "Wenn das Finanzamt im Steuerbescheid Fehler macht und das zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, braucht der Steuerbürger das Finanzamt nicht auf den Fehler aufmerksam zu machen. Wer einen falschen Steuerbescheid erhält und diesen nicht korrigieren lässt, muss keine nachteiligen Folgen (zum Beispiel Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung) befürchten."

    Danke.

    #2
    AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

    Hallo,

    die Erklärung scheint schon mal richtig ausgefüllt zu sein. Daher vermute ich die Lösung irgendwo woanders. Mal ins Blaue gefragt (schon mal vorweg eine Entschuldigung, das was jetzt kommt ist schon sehr abwegig):
    - sind beide Lohnsteuerbescheinigungen für das selben Jahr? (die Kontinuität - bis 30.4. und ab 1.5. - spricht aber natürlich dafür)
    - haben auch beide Arbeitgeber jeweils das richtige Jahr eingetragen?
    - betreffen wirklich beide Lohnsteuerbescheinigungen die Ehefrau? (wieder eine blöde Frage, hattest du ja schon klar gestellt, aber bitte trotzdem mal in diese Richtung überprüfen)
    - stimmen in beiden Lohnsteuerbescheinigungen die Steuernummern? (sonst könnte das Finanzamt vielleicht eine nicht richtig zugeordnet haben)

    Und ja, du musst - bei richtiger Erklärung - das Finanzamt nicht korrigieren. Ich würde das Geld aber zurücklegen, vielleicht fällt es ja doch noch auf (und ein geänderter Bescheid würde wahrscheinlich auch gelten).
    Fraglich wäre noch ob eine solche Nachzahlung verzinst werden müsste (ab dem 16. Monat sind 6% p.a. Standard).

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 23.09.2016, 17:28.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Fraglich wäre noch ob eine solche Nachzahlung verzinst werden müsste (ab dem 16. Monat sind 6% p.a. Standard).
      Warum ist das fraglich?
      Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und verschuldensunabhängig.

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      - stimmen in beiden Lohnsteuerbescheinigungen die Steuernummern? (sonst könnte das Finanzamt vielleicht eine nicht richtig zugeordnet haben)
      Nicht die Steuernummer, sondern die Steueridentifikationsnummer muss auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
      Mfg

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        #4
        AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

        Danke für die Antwort.

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        - sind beide Lohnsteuerbescheinigungen für das selben Jahr? (die Kontinuität - bis 30.4. und ab 1.5. - spricht aber natürlich dafür)
        Stefan
        Ja beide sind für 2015.

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        - haben auch beide Arbeitgeber jeweils das richtige Jahr eingetragen?
        Stefan
        Ja.

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        - betreffen wirklich beide Lohnsteuerbescheinigungen die Ehefrau? (wieder eine blöde Frage, hattest du ja schon klar gestellt, aber bitte trotzdem mal in diese Richtung überprüfen)
        Stefan
        Ja beide sind für Ehefrau.

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        - stimmen in beiden Lohnsteuerbescheinigungen die Steuernummern? (sonst könnte das Finanzamt vielleicht eine nicht richtig zugeordnet haben)
        Stefan
        Ja beide Identifikationsnummer stimmen (keine Steuernummer).

        Hinweis.
        Die erste Lohnsteuerbescheinigung ist von Bayern, die zweite ist von Hessen. Die Finanzamt in Frage ist auch in Hessen, weil wir hier umgezogen sind.
        Und nur die Hessiche Lohnsteuerbescheinigung ist in dem Bescheid berücksichtigt. Vielleich hat das, das Finanzamt verwirrt.
        Aber ich habe BEIDE in der Einkommensteuererklärung eingetragen. Auch Zeile 5 "bei wohnsitzwechsel bisheriges finanzamt" habe ich die Bayerische Finanzamt eingetragen.
        Was noch sollte ich tun.
        Zuletzt geändert von yoda3; 23.09.2016, 20:02.

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          #5
          AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

          Hallo,

          >>>Warum ist das fraglich?
          Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und verschuldensunabhängig.

          OK, fraglich ist die Verzinsung nicht, die kommt automatisch. Fraglich wäre allenfalls, ob es rechtsmissbräuchlich sein könnte, wenn das Finanzamt aufgrund eigener Versäumnisse auch noch Gewinn erzielt.
          Ich würde das jedenfalls nicht einfach hinnehmen, und beispielsweise mit Schadenersatz aufrechnen.

          Aber lassen wir das doch, war ja nur eine kleine Anmerkung.


          >>>Nicht die Steuernummer, sondern die Steueridentifikationsnummer muss auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen.

          Und die Steueridentifikationsnummer ist keine Steuernummer?
          Ich meine mit Steuernummern jedenfalls immer alle Nummern die man mal überprüfen kann/soll (Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, eTIN).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            >>>Warum ist das fraglich?
            Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und verschuldensunabhängig.

            OK, fraglich ist die Verzinsung nicht, die kommt automatisch. Fraglich wäre allenfalls, ob es rechtsmissbräuchlich sein könnte, wenn das Finanzamt aufgrund eigener Versäumnisse auch noch Gewinn erzielt.
            Ich würde das jedenfalls nicht einfach hinnehmen, und beispielsweise mit Schadenersatz aufrechnen.

            Aber lassen wir das doch, war ja nur eine kleine Anmerkung.


            >>>Nicht die Steuernummer, sondern die Steueridentifikationsnummer muss auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen.

            Und die Steueridentifikationsnummer ist keine Steuernummer?
            Ich meine mit Steuernummern jedenfalls immer alle Nummern die man mal überprüfen kann/soll (Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, eTIN).

            Stefan
            1) Das Finanzamt hat ja keinen Gewinn, in dem Sinne, sondern die Zinsen sind ein Ausgleich für den Zinsvorteil, den der Steuerzahler hatte :
            Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen (§ 233a AO) soll im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern - obwohl sie zum gleichen Zeitpunkt entstehen - zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (Stichwort : Liquiditätsvorteil). Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben; sie steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde.

            Und wie bereits gesagt, ist die Verzinsung unabhängig von einer Schuld.
            Es soll allein der Liquiditätsvorteil ausgeglichen werden.

            Nach Rechtsprechung des BFH übrigens auch dann, wenn der Steuerpflichtige das Geld nachweislich unverzinst auf einem Girokonto bereitgestellt hat.

            2) Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sind zwei verschiedene Nummern :

            https://de.m.wikipedia.org/wiki/Steu...ikationsnummer

            oder

            https://www.steuertipps.de/die-erste...ikationsnummer
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 23.09.2016, 21:24.
            Mfg

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              #7
              AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

              Das darf zwar jeder machen wie er mag, aber ich habe heuer wegen eines Fehlers zu meinen Gunsten meinen Sachbearbeiter angerufen. Es ging dabei um insgesamt etwa 350,00 Steuern.

              Er bestätigte, dass er da wohl etwas, was ich richtig erklärt hatte, übersehen habe, aber er meinte dann, dass er das jetzt nicht noch einmal in die Hand nehmen werde.

              Ich hätte ja schließlich keinen Nachteil gehabt, was natürlich stimmte. Das ist jetzt sicher nicht der Regelfall, zeigt aber, dass Finanzbeamte sehr pragmatisch handeln können.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n

                Hallo,

                >>>1) Das Finanzamt hat ja keinen Gewinn, in dem Sinne, sondern die Zinsen sind ein Ausgleich für den Zinsvorteil, den der Steuerzahler hatte : ...

                Das brauchst du mir nicht zu erklären, ich kenne diese - mittlerweile aberwitzige - Regelung nur zu gut.
                Und ich weiß auch, wie man im Fall der Fälle gegen diese Zinsen vorgeht.


                @yoda3: Ich tippe darauf, dass die unterschiedlichen Bundesländer der Grund sind.

                >>>Was noch sollte ich tun.

                Warten, oder dein Finanzamt auf den Fehler hinweisen, wie du willst.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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