Hallo,
Ich war 2015 bei 2 Arbeitgebern tätig, deshalb habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen. Eine von 01.01 bis 30.04, die andere von 01.05 bis 31.12.
Ich habe beide in der Anlage N eingetragen. Auf das Bild (das ist von Elster Übertragungsprotokoll_ESt2015) kann man klar sehen, eine hat circa 35K EUR Bruttolohn, die andere circa 22K EUR, also insgesamt 57K EUR.
http://oi64.tinypic.com/vy7h3b.jpg
Aber auf dem Steuerbescheid, den ich vom Finanzamt bekommen habe, ist nur EINE Lohnsteuerbescheinigungen berücksichtigt also nur 22K EUR.
http://oi67.tinypic.com/11jooe0.jpg
Deswegen habe ich eine Rückzahlung vom Finanzamt bekommen.
Meine Frage ist ob meine Anlage N richtig ausgefüllt ist, bzw. ob beide Lohnsteuerbescheinigungen separat eingetragen werden sollen (wie ich gemacht habe), oder ich muss beide zusammenrechnen?
Ich habe die folgendes im Internet gefunden. Ich hoffe das schützt mich.
"Wenn das Finanzamt im Steuerbescheid Fehler macht und das zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, braucht der Steuerbürger das Finanzamt nicht auf den Fehler aufmerksam zu machen. Wer einen falschen Steuerbescheid erhält und diesen nicht korrigieren lässt, muss keine nachteiligen Folgen (zum Beispiel Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung) befürchten."
Danke.
Ich war 2015 bei 2 Arbeitgebern tätig, deshalb habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen. Eine von 01.01 bis 30.04, die andere von 01.05 bis 31.12.
Ich habe beide in der Anlage N eingetragen. Auf das Bild (das ist von Elster Übertragungsprotokoll_ESt2015) kann man klar sehen, eine hat circa 35K EUR Bruttolohn, die andere circa 22K EUR, also insgesamt 57K EUR.
http://oi64.tinypic.com/vy7h3b.jpg
Aber auf dem Steuerbescheid, den ich vom Finanzamt bekommen habe, ist nur EINE Lohnsteuerbescheinigungen berücksichtigt also nur 22K EUR.
http://oi67.tinypic.com/11jooe0.jpg
Deswegen habe ich eine Rückzahlung vom Finanzamt bekommen.
Meine Frage ist ob meine Anlage N richtig ausgefüllt ist, bzw. ob beide Lohnsteuerbescheinigungen separat eingetragen werden sollen (wie ich gemacht habe), oder ich muss beide zusammenrechnen?
Ich habe die folgendes im Internet gefunden. Ich hoffe das schützt mich.
"Wenn das Finanzamt im Steuerbescheid Fehler macht und das zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, braucht der Steuerbürger das Finanzamt nicht auf den Fehler aufmerksam zu machen. Wer einen falschen Steuerbescheid erhält und diesen nicht korrigieren lässt, muss keine nachteiligen Folgen (zum Beispiel Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung) befürchten."
Danke.
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