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Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

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    Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

    Hallo,

    ich bin derzeit Student. Seit beginn des Studiums habe ich parallel dazu einen Nebenjob auf 450€-Basis. Dieser lief auch immer über die Steuerklasse 1. Von November 2015 bis Februar 2016 hatte ich einen zweiten Nebenjob. Diesen habe ich in die Steuerklasse 1 eintragen lassen, der andere Nebenjob rutschte damit automatisch in die 6.
    Als der Vertrag des zweiten Nebenjobs im Februar auslief habe ich vergessen, meinen alten Nebenjob (welchen ich noch bis Ende diesen Jahres habe) wieder in die Steuerklasse 1 wechseln zu lassen. Ist mir aufgrund der niedrigen Beträge auch nie großartig aufgefallen und die Lohnzettel habe ich bis dato nicht kontrolliert. Eigene Dummheit also.
    Sprich, ich habe seit November 2015 (bzw. März 2016) bis heute Lohnsteuer gezahlt, obwohl dies eigentlich garnicht notwendig war.
    Kann man sich diesen Betrag bei der Steuererklärung zurückholen? Und wenn ja, wieviel (eventuell sogar der volle Betrag)? Und wenn ich das richtig verstehe, habe ich für das Jahr 2015 ja bereits die Erklärung "verpasst". Also kann ich max. Anfang 2017 eine Erklärung für 2016 machen? Ich habe mich noch nie wirklich mit der Steuererklärung auseinander gesetzt, daher diese wirren Fragen. Wie schaut das eigentlich mit diesem Mythos aus, dass man IMMER jedes Jahr eine Steuererklärung machen MUSS, wenn man einmal damit angefangen hat? Ich dachte, die Steuererklärung wäre eine Art Pflicht für jeden Beschäftigten?

    #2
    AW: Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

    Du hast nichts verpasst, du kannst deine Steuererklärung für 2015 natürlich noch abgeben, die für 2016 dann Anfang des Jahres 2017.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

      Oh, super. Also kann ich theoretisch das die Tage fertig machen und ohne Ankündigung / vorherige Fristverlängerung nachschicken?
      Und wie ist das mit der eingezahlten Lohnsteuer aus der Steuerklasse 6? Kann man die (in welcher Höhe) geltend machen?

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        #4
        AW: Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

        Hallo mattismyo,

        tippe einfach deine Lohnsteuerbescheinigungen 1:1 ab in die Anlage N und mache die Proberechnung.

        Dann siehst du was du zurückbekommst.

        Tschüß

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          #5
          AW: Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

          Vielen Dank, hat alles funktioniert.
          Eine letzte Frage: Muss ich alle Nebenjobs in Anlage N (weitere Lohnsteuer) angeben?
          Ich hatte vom 01.01.-31.07. einen Job (Steuerklasse 1). Dann einen vom 01.08.-heute (dieser lief in Steuerklasse 1). Ab November (bis theoretisch März) wechselte dieser in Steuerklasse 6 und es kam ein zweiter Nebenjob mit Steuerklasse 1 hinzu.

          Muss ich nun für den Job vom 01.08.-heute zwei Lohnsteuerbescheinigungen (einmal Klasse 1 und einmal 6, obwohl ich bei 1 keine Lohnsteuer gezahlt habe) machen + eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zweitjob und noch eine für den Job vom 01.01.-31.07., sprich 4 Stück? Oder nur die angeben, in denen ich tatsächlich aufgrund Steuerklasse 6 auch Lohnsteuer gezahlt habe, weil das Finanzamt die anderen Sachen aufgrund fehlender Steuern eh nicht interessiert?

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            #6
            AW: Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

            Natürlich musst du alle Einkünfte erklären, auch die, bei denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde!

            Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

              Hallo,

              >>>Seit beginn des Studiums habe ich parallel dazu einen Nebenjob auf 450€-Basis.

              Was soll denn das mit der 450€-Basis? Das was man darunter versteht (pauschal besteuerter Minijob) hast du ja gerade nicht.


              >>>Kann man sich diesen Betrag bei der Steuererklärung zurückholen? Und wenn ja, wieviel (eventuell sogar der volle Betrag)?

              Dazu müsstest du schon mal sagen wie viel du insgesamt verdient hast. Wenn es aber weniger als ca. 8500 Euro im Jahr war, dann liegst du unter dem Grundfreibetrag, und sämtliche abgeführte Steuern würden erstattet.


              >>>Wie schaut das eigentlich mit diesem Mythos aus, dass man IMMER jedes Jahr eine Steuererklärung machen MUSS, wenn man einmal damit angefangen hat?

              Wo findet man diesen Mythos eigentlich? Ich höre immer wieder davon, aber eine seriöse Quelle finde ich nicht.
              Im Ernst, das ist natürlich Unsinn.


              >>>Ich dachte, die Steuererklärung wäre eine Art Pflicht für jeden Beschäftigten?

              Nein, ist sie nicht. Es gibt aber bestimmte Gründe für eine Erklärungspflicht, und einer davon betrifft sogar dich: Einkünfte auf Steuerklasse 6.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                >>>Seit beginn des Studiums habe ich parallel dazu einen Nebenjob auf 450€-Basis.

                Was soll denn das mit der 450€-Basis?
                Ich versteh die Frage nicht.

                Neben dem BAföG darf man soviele Nebenjobs haben wie man möchte, solange man unter 20 Stunden/Woche bzw. unter 450€/Monat bleibt, da ansonsten einige Abschläge abgezogen werden. Unabhängig davon ob ich das in die Pauschalsteuer oder sonst irgendeiner Steuerklasse hau.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>Kann man sich diesen Betrag bei der Steuererklärung zurückholen? Und wenn ja, wieviel (eventuell sogar der volle Betrag)?

                Dazu müsstest du schon mal sagen wie viel du insgesamt verdient hast. Wenn es aber weniger als ca. 8500 Euro im Jahr war, dann liegst du unter dem Grundfreibetrag, und sämtliche abgeführte Steuern würden erstattet.
                Weit darunter, was aber auch mit dem BAföG zusammenhängt (Grenze liegt hier bei 5.400€/Jahr).


                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>Wie schaut das eigentlich mit diesem Mythos aus, dass man IMMER jedes Jahr eine Steuererklärung machen MUSS, wenn man einmal damit angefangen hat?

                Wo findet man diesen Mythos eigentlich? Ich höre immer wieder davon, aber eine seriöse Quelle finde ich nicht.
                Im Ernst, das ist natürlich Unsinn.
                Kommt dabei heraus, wenn viele Leute die gleiche Sache machen, aber kaum einer wirklich Ahnung davon hat.

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                  #9
                  AW: Studium-Nebenjob in Steuerklasse 6 statt 1

                  Hallo,

                  >>>Neben dem BAföG darf man soviele Nebenjobs haben wie man möchte, solange man unter 20 Stunden/Woche bzw. unter 450€/Monat bleibt, ...

                  Das mit der 450€-Grenze ist mir neu. Aber gut, kann natürlich stimmen, da kenne ich mich zu wenig aus.
                  Trotzdem verwirrt eine solche Bezeichnung, du wirst beispielsweise oft die Aussage finden, dass solche Jobs gar nicht in die Steuererklärung gehören (weil pauschal versteuert). In deinem Fall ist es aber anders.


                  >>>Weit darunter, was aber auch mit dem BAföG zusammenhängt (Grenze liegt hier bei 5.400€/Jahr).

                  OK. Dann bekommst du alle Steuern erstattet.


                  Zu dem Mythos "einmal dann immer" ist mir jetzt sogar selber was eingefallen: Wenn man einmal eine Steuererklärung abgegeben hat (idealerweise eine die Pflicht war), dann kommt im nächsten Jahr oft eine Aufforderung vom Finanzamt (weil man dort denkt, dass es wieder Pflicht war). Und diese Aufforderung könnte man natürlich auch als grundsätzliche Verpflichtung ansehen, was sie aber nicht ist.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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