Hallo,
ich bin derzeit Student. Seit beginn des Studiums habe ich parallel dazu einen Nebenjob auf 450€-Basis. Dieser lief auch immer über die Steuerklasse 1. Von November 2015 bis Februar 2016 hatte ich einen zweiten Nebenjob. Diesen habe ich in die Steuerklasse 1 eintragen lassen, der andere Nebenjob rutschte damit automatisch in die 6.
Als der Vertrag des zweiten Nebenjobs im Februar auslief habe ich vergessen, meinen alten Nebenjob (welchen ich noch bis Ende diesen Jahres habe) wieder in die Steuerklasse 1 wechseln zu lassen. Ist mir aufgrund der niedrigen Beträge auch nie großartig aufgefallen und die Lohnzettel habe ich bis dato nicht kontrolliert. Eigene Dummheit also.
Sprich, ich habe seit November 2015 (bzw. März 2016) bis heute Lohnsteuer gezahlt, obwohl dies eigentlich garnicht notwendig war.
Kann man sich diesen Betrag bei der Steuererklärung zurückholen? Und wenn ja, wieviel (eventuell sogar der volle Betrag)? Und wenn ich das richtig verstehe, habe ich für das Jahr 2015 ja bereits die Erklärung "verpasst". Also kann ich max. Anfang 2017 eine Erklärung für 2016 machen? Ich habe mich noch nie wirklich mit der Steuererklärung auseinander gesetzt, daher diese wirren Fragen. Wie schaut das eigentlich mit diesem Mythos aus, dass man IMMER jedes Jahr eine Steuererklärung machen MUSS, wenn man einmal damit angefangen hat? Ich dachte, die Steuererklärung wäre eine Art Pflicht für jeden Beschäftigten?
ich bin derzeit Student. Seit beginn des Studiums habe ich parallel dazu einen Nebenjob auf 450€-Basis. Dieser lief auch immer über die Steuerklasse 1. Von November 2015 bis Februar 2016 hatte ich einen zweiten Nebenjob. Diesen habe ich in die Steuerklasse 1 eintragen lassen, der andere Nebenjob rutschte damit automatisch in die 6.
Als der Vertrag des zweiten Nebenjobs im Februar auslief habe ich vergessen, meinen alten Nebenjob (welchen ich noch bis Ende diesen Jahres habe) wieder in die Steuerklasse 1 wechseln zu lassen. Ist mir aufgrund der niedrigen Beträge auch nie großartig aufgefallen und die Lohnzettel habe ich bis dato nicht kontrolliert. Eigene Dummheit also.
Sprich, ich habe seit November 2015 (bzw. März 2016) bis heute Lohnsteuer gezahlt, obwohl dies eigentlich garnicht notwendig war.
Kann man sich diesen Betrag bei der Steuererklärung zurückholen? Und wenn ja, wieviel (eventuell sogar der volle Betrag)? Und wenn ich das richtig verstehe, habe ich für das Jahr 2015 ja bereits die Erklärung "verpasst". Also kann ich max. Anfang 2017 eine Erklärung für 2016 machen? Ich habe mich noch nie wirklich mit der Steuererklärung auseinander gesetzt, daher diese wirren Fragen. Wie schaut das eigentlich mit diesem Mythos aus, dass man IMMER jedes Jahr eine Steuererklärung machen MUSS, wenn man einmal damit angefangen hat? Ich dachte, die Steuererklärung wäre eine Art Pflicht für jeden Beschäftigten?
Kommentar