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Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

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    Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Hallo,

    ich bin Studentin, erhalte BAföG, habe keinen Minijob. Derzeit wohne ich in einer 3-Zimmer Wohnung und untervermiete zwei dieser drei Zimmer über airbnb. Ich wohne also selbst in dieser Wohnung.

    Es geht darum, ob ich eine Steuererklärung machen muss oder nicht. Der Lohnsteuerfreibetrag liegt im Jahr 2016 bei 8.652 Euro. Bezieht sich diese Summe auf alle Einnahmen oder nur auf den Gewinn? Mehr als die Hälfte dieser Einnahmen gebe ich weiter, wie z.B. Miete an Vermieter, Nebenkosten mit Strom, Gas oder Internet-Telefonanschluss.

    Nach m² kann ich die beiden Zimmer auch nicht korrekt aufteilen, da die Untermieter die komplette Wohnung mitbenutzen (Küche, Bad, Flur). Zudem sind die Zimmer vollmöbliert und ich habe auch einige Anschaffungen machen müssen (Bettwäsche, Jalousien etc.).
    Es gibt auch keine separate Vereinbarung zur Nutzung der Möbel, weil über airbnb vermietet wird.

    Müsste ich nur den Gewinn eintragen, käme ich deutlich unter die 8.652 Euro, d.h. eine Steuerklärung wäre für mich keine Pflicht.

    Danke für die Hilfe!
    Tagtraum

    #2
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Die Abgabepflicht ist für Dich in § 56 Satz 1 Nr. 2 a EStDV geregelt, da Du keinen Arbeitslohn hattest. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf Deinen "Gewinn".
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

      Also, wenn ich jährliche Mietkosten von sagen wir mal 8000 Euro habe und im Jahr für 2000 Euro Airbnb-Gäste habe, muss ich das nicht angeben, weil ich ja keinen Gewinn gemacht habe?

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        #4
        AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

        Also, wenn ich jährliche Mietkosten von sagen wir mal 8000 Euro habe und im Jahr für 2000 Euro Airbnb-Gäste habe, muss ich das nicht angeben, weil ich ja keinen Gewinn gemacht habe?
        Wenn es so einfach wäre! Anders als die TE, deren Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem Grundfreibetrag lag, machst du ja eine Steuererklärung.

        Da sind alle Einkünfte zu erklären. Einkünfte, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten, aus der Untervermietung von gemieteten Räumen sind in Zeile 31 der Anlage V zu erklären.
        Die Einkunftsermittlung fällt in den Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen. Deine Gesamtmietkosten sind jedenfalls nicht die Werbungskosten, nur die anteiligen Mietkosten der untervermieteten Räume sind Werbungskosten.
        Wenn nichts übrig bleibt, kann schon sein, dass du nichts erklären musst. Aber das musst du schon selbst ermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

          Ah, verstehe. Danke schonmal. Allerdings ist das ja gar nicht so leicht, wenn man die Räume nicht extra zum Untervermieten angemietet hat. Wenn ich also in meiner 2-Zimmer-Wohnung ab und zu 1 Zimmer an Airbnb-Gäste vermiete, müsste ich demnach also erst berechnen, wieviel genau dieser untervermietete Raum an Miete für mich kostet, was ich dann als Werbungskosten geltend machen kann?

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            #6
            AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

            Wie machen hier keine Steuerberatung, das dürfen wir auch nicht. Also mach dich selbst schlau!

            http://www.finanztip.de/untermiete/vermietung-airbnb/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

              Oh, das wusste ich nicht. Allerdings war das ja keine Steuerberatungsfrage, sondern wie man das einträgt. Naja, Danke für den Link .

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                #8
                AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

                Hallo Nash9r,

                Manchmal gibt es schnell eine Grauzone zwischen Ausfüllhilfe und Steuerberatung die nicht geleistet werden darf.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

                  Wo steht denn diese Regel ?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

                    Zitat von Nash9r Beitrag anzeigen
                    Wo steht denn diese Regel ?
                    http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/index.html

                    Hier handelt es sich um ein Forum für Elster.

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