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Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Zitat von Nash9r Beitrag anzeigen
    Wo steht denn diese Regel ?
    http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/index.html

    Hier handelt es sich um ein Forum für Elster.

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  • Nash9r
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Wo steht denn diese Regel ?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Hallo Nash9r,

    Manchmal gibt es schnell eine Grauzone zwischen Ausfüllhilfe und Steuerberatung die nicht geleistet werden darf.

    Tschüß

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  • Nash9r
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Oh, das wusste ich nicht. Allerdings war das ja keine Steuerberatungsfrage, sondern wie man das einträgt. Naja, Danke für den Link .

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Wie machen hier keine Steuerberatung, das dürfen wir auch nicht. Also mach dich selbst schlau!

    http://www.finanztip.de/untermiete/vermietung-airbnb/

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  • Nash9r
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Ah, verstehe. Danke schonmal. Allerdings ist das ja gar nicht so leicht, wenn man die Räume nicht extra zum Untervermieten angemietet hat. Wenn ich also in meiner 2-Zimmer-Wohnung ab und zu 1 Zimmer an Airbnb-Gäste vermiete, müsste ich demnach also erst berechnen, wieviel genau dieser untervermietete Raum an Miete für mich kostet, was ich dann als Werbungskosten geltend machen kann?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Also, wenn ich jährliche Mietkosten von sagen wir mal 8000 Euro habe und im Jahr für 2000 Euro Airbnb-Gäste habe, muss ich das nicht angeben, weil ich ja keinen Gewinn gemacht habe?
    Wenn es so einfach wäre! Anders als die TE, deren Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem Grundfreibetrag lag, machst du ja eine Steuererklärung.

    Da sind alle Einkünfte zu erklären. Einkünfte, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten, aus der Untervermietung von gemieteten Räumen sind in Zeile 31 der Anlage V zu erklären.
    Die Einkunftsermittlung fällt in den Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen. Deine Gesamtmietkosten sind jedenfalls nicht die Werbungskosten, nur die anteiligen Mietkosten der untervermieteten Räume sind Werbungskosten.
    Wenn nichts übrig bleibt, kann schon sein, dass du nichts erklären musst. Aber das musst du schon selbst ermitteln.

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  • Nash9r
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Also, wenn ich jährliche Mietkosten von sagen wir mal 8000 Euro habe und im Jahr für 2000 Euro Airbnb-Gäste habe, muss ich das nicht angeben, weil ich ja keinen Gewinn gemacht habe?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Die Abgabepflicht ist für Dich in § 56 Satz 1 Nr. 2 a EStDV geregelt, da Du keinen Arbeitslohn hattest. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf Deinen "Gewinn".

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  • Tagtraum
    hat ein Thema erstellt Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung.

    Einnahmen oder Gewinn aus Untervermietung

    Hallo,

    ich bin Studentin, erhalte BAföG, habe keinen Minijob. Derzeit wohne ich in einer 3-Zimmer Wohnung und untervermiete zwei dieser drei Zimmer über airbnb. Ich wohne also selbst in dieser Wohnung.

    Es geht darum, ob ich eine Steuererklärung machen muss oder nicht. Der Lohnsteuerfreibetrag liegt im Jahr 2016 bei 8.652 Euro. Bezieht sich diese Summe auf alle Einnahmen oder nur auf den Gewinn? Mehr als die Hälfte dieser Einnahmen gebe ich weiter, wie z.B. Miete an Vermieter, Nebenkosten mit Strom, Gas oder Internet-Telefonanschluss.

    Nach m² kann ich die beiden Zimmer auch nicht korrekt aufteilen, da die Untermieter die komplette Wohnung mitbenutzen (Küche, Bad, Flur). Zudem sind die Zimmer vollmöbliert und ich habe auch einige Anschaffungen machen müssen (Bettwäsche, Jalousien etc.).
    Es gibt auch keine separate Vereinbarung zur Nutzung der Möbel, weil über airbnb vermietet wird.

    Müsste ich nur den Gewinn eintragen, käme ich deutlich unter die 8.652 Euro, d.h. eine Steuerklärung wäre für mich keine Pflicht.

    Danke für die Hilfe!
    Tagtraum
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