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Ah, verstehe. Danke schonmal. Allerdings ist das ja gar nicht so leicht, wenn man die Räume nicht extra zum Untervermieten angemietet hat. Wenn ich also in meiner 2-Zimmer-Wohnung ab und zu 1 Zimmer an Airbnb-Gäste vermiete, müsste ich demnach also erst berechnen, wieviel genau dieser untervermietete Raum an Miete für mich kostet, was ich dann als Werbungskosten geltend machen kann?
Also, wenn ich jährliche Mietkosten von sagen wir mal 8000 Euro habe und im Jahr für 2000 Euro Airbnb-Gäste habe, muss ich das nicht angeben, weil ich ja keinen Gewinn gemacht habe?
Wenn es so einfach wäre! Anders als die TE, deren Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem Grundfreibetrag lag, machst du ja eine Steuererklärung.
Da sind alle Einkünfte zu erklären. Einkünfte, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten, aus der Untervermietung von gemieteten Räumen sind in Zeile 31 der Anlage V zu erklären.
Die Einkunftsermittlung fällt in den Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen. Deine Gesamtmietkosten sind jedenfalls nicht die Werbungskosten, nur die anteiligen Mietkosten der untervermieteten Räume sind Werbungskosten.
Wenn nichts übrig bleibt, kann schon sein, dass du nichts erklären musst. Aber das musst du schon selbst ermitteln.
Also, wenn ich jährliche Mietkosten von sagen wir mal 8000 Euro habe und im Jahr für 2000 Euro Airbnb-Gäste habe, muss ich das nicht angeben, weil ich ja keinen Gewinn gemacht habe?
Die Abgabepflicht ist für Dich in § 56 Satz 1 Nr. 2 a EStDV geregelt, da Du keinen Arbeitslohn hattest. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf Deinen "Gewinn".
ich bin Studentin, erhalte BAföG, habe keinen Minijob. Derzeit wohne ich in einer 3-Zimmer Wohnung und untervermiete zwei dieser drei Zimmer über airbnb. Ich wohne also selbst in dieser Wohnung.
Es geht darum, ob ich eine Steuererklärung machen muss oder nicht. Der Lohnsteuerfreibetrag liegt im Jahr 2016 bei 8.652 Euro. Bezieht sich diese Summe auf alle Einnahmen oder nur auf den Gewinn? Mehr als die Hälfte dieser Einnahmen gebe ich weiter, wie z.B. Miete an Vermieter, Nebenkosten mit Strom, Gas oder Internet-Telefonanschluss.
Nach m² kann ich die beiden Zimmer auch nicht korrekt aufteilen, da die Untermieter die komplette Wohnung mitbenutzen (Küche, Bad, Flur). Zudem sind die Zimmer vollmöbliert und ich habe auch einige Anschaffungen machen müssen (Bettwäsche, Jalousien etc.).
Es gibt auch keine separate Vereinbarung zur Nutzung der Möbel, weil über airbnb vermietet wird.
Müsste ich nur den Gewinn eintragen, käme ich deutlich unter die 8.652 Euro, d.h. eine Steuerklärung wäre für mich keine Pflicht.
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