AW: Nachträglich Gewinnermittlung
Wenn nicht authentifiziert übermittelt wurde, muss meines Wissens auch die komprimierte Gewinnermittlung ausgedruckt, unterschrieben und mit der Post an das Finanzamt geschickt werden.
Erst dann ist die EÜR beim Finanzamt eingegangen.
Bei der Übertragung gibt es doch hinterher das Übertragungsprotokoll, das kam aber nicht, aber der Hinweis, daß die Übertragung erfolgreich war oder so ähnlich, da war das für mich erledigt.
Erst dann ist die EÜR beim Finanzamt eingegangen.
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