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Anlage AV - Viele Frage

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    Anlage AV - Viele Frage

    Hallo,

    seit 2010 habe ich (Ehemann) Riester-Verträge unterzeichnet, erst aber ab 2012 mache ich in dem Anlage AV.

    1, gibt es Probleme wenn ich die 2 Jahre (2010 und 2011) nicht geklärt habe?

    2, ich bin mit 2 Kinder zusammen einen Vertrag, meine Frau einen Vertrag. Wo finde ich ob ich (oder meine Frau) (un)mittelbar begünstigt oder nicht?

    Vielen Dank für die dumme Fragen!

    #2
    AW: Anlage AV - Viele Frage

    1. Die Riesterrente wirkt sich bei der Steuererklärung nur aus, wenn der Steuervorteil größer ist als die Zulage. Gerade wenn man noch Kinder hat ist die Zulage meistens besser. Im Zweifel sollte man es mal durchrechnen, das kannst Du ja mit ElsterFormular machen. Auf Reichtümer hast Du aber sicher nicht verzichtet.

    2. Das ergibt sich gut aus der Eingabehilfe zur Anlage AV.

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      #3
      AW: Anlage AV - Viele Frage

      1, gibt es Probleme wenn ich die 2 Jahre (2010 und 2011) nicht geklärt habe?
      Nein, der Antrag auf Günstigerprüfung ist nicht verpflichtend.

      2, ich bin mit 2 Kinder zusammen einen Vertrag, meine Frau einen Vertrag. Wo finde ich ob ich (oder meine Frau) (un)mittelbar begünstigt oder nicht?
      Lies dir die Zeilen 11 bis 19 der Anlage AV genau durch. Wenn du dort Einträge machen musst oder kannst, bist du unmittelbar begünstigt. Bei der Ehefrau ist es genauso.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage AV - Viele Frage

        Danke für die Feedback!

        Ich glaube, ich soll "unmittelbar", weil ich monatlich Gehalt habe, sie "mittelbar", zahlt nur 60 Euro pro Jahr.

        Vor paar Monat hat meine Frau von der Deutsche Rentenversicherung angeschrieben, dass sie keinen Anspruch auf Altersvorsorgezulage, weil sie für das Beitragsjahr 2010 nicht zum begünstigten Personenkreis nach §10a EStG gehören.

        Im Jahr 2010 habe ich noch keine Riester Rente geklärt abgegeben, deswegen bekommen die Schreiben?? Kann man noch was (nachträglich) machen müssen, um die Zulage von 2010 zu bekommen?

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