AW: Anlage AV - Viele Frage
Danke für die Feedback!
Ich glaube, ich soll "unmittelbar", weil ich monatlich Gehalt habe, sie "mittelbar", zahlt nur 60 Euro pro Jahr.
Vor paar Monat hat meine Frau von der Deutsche Rentenversicherung angeschrieben, dass sie keinen Anspruch auf Altersvorsorgezulage, weil sie für das Beitragsjahr 2010 nicht zum begünstigten Personenkreis nach §10a EStG gehören.
Im Jahr 2010 habe ich noch keine Riester Rente geklärt abgegeben, deswegen bekommen die Schreiben?? Kann man noch was (nachträglich) machen müssen, um die Zulage von 2010 zu bekommen?
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1, gibt es Probleme wenn ich die 2 Jahre (2010 und 2011) nicht geklärt habe?
2, ich bin mit 2 Kinder zusammen einen Vertrag, meine Frau einen Vertrag. Wo finde ich ob ich (oder meine Frau) (un)mittelbar begünstigt oder nicht?
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1. Die Riesterrente wirkt sich bei der Steuererklärung nur aus, wenn der Steuervorteil größer ist als die Zulage. Gerade wenn man noch Kinder hat ist die Zulage meistens besser. Im Zweifel sollte man es mal durchrechnen, das kannst Du ja mit ElsterFormular machen. Auf Reichtümer hast Du aber sicher nicht verzichtet.
2. Das ergibt sich gut aus der Eingabehilfe zur Anlage AV.
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Hallo,
seit 2010 habe ich (Ehemann) Riester-Verträge unterzeichnet, erst aber ab 2012 mache ich in dem Anlage AV.
1, gibt es Probleme wenn ich die 2 Jahre (2010 und 2011) nicht geklärt habe?
2, ich bin mit 2 Kinder zusammen einen Vertrag, meine Frau einen Vertrag. Wo finde ich ob ich (oder meine Frau) (un)mittelbar begünstigt oder nicht?
Vielen Dank für die dumme Fragen!
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