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Handwerkerkosten

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    Handwerkerkosten

    Hallo,

    ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung 2015 und habe folgende Frage:

    Meine Freundin hat letztes Jahr ein Haus geerebt, welches wir seit 07/15 saniert haben. Sie ist die Eigentümerin und wir haben bis Febraur 2016 noch in unserer Wohnung zur Miete gewohnt, bevor wir umgezogen sind und uns umgemeldet haben.

    Wir haben beide die gleiche Summe X auf unser Baukonto eingezahlt und davon die Handwerkerrechnungen bezahlt.

    1. Können wir für 2015 Handwerkerkosten absetzen, obwohl wir in diesem Zeitraum noch nicht im Haus gewohnt haben?
    2. Kann ich selbst Handwerkerkosten absetzen, obwohl ich kein Eigentümer bin? Bin ich in unserer Lebensgemeinschaft automatisch Mieter?
    3. Wenn wir die Kosten absetzen können: jeder zur Hälfte oder jeder den Höchstbestrag?

    Vielleicht hat ja jemand dazu einen Ratschlag. Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von Colt Sievers; 24.10.2016, 01:00.

    #2
    AW: Handwerkerkosten

    http://www.bundesfinanzministerium.d...agraf-35a.html

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      #3
      AW: Handwerkerkosten

      Insbesondere Randnummern 19 bis 21 des Anwendungsschreibens genau lesen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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