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Halbwaisenrente Eintragung Renteende

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    Halbwaisenrente Eintragung Renteende

    Hallo ihr Lieben,

    Für die Steuererklärung 2015 muss ich meine Halbwaisenrente angeben, die ich bis Ende März 2015 bekommen habe.
    Ich nehm an. Es gehörz zu Anlage R und ist eine gesetzliche Pflichtrente, es steht ein Rentenbeginn da, aber kein Rentenende.

    (Rentenbeginn und Ende gibt es nur für vorhergehende und Privatversicherte Renten)

    Brauch ich das Rentenende nicht eintragen?

    viele Liebe Grüße
    Nils

    #2
    AW: Halbwaisenrente Eintragung Renteende

    Zitat von NilsB Beitrag anzeigen
    Hallo ihr Lieben,

    Für die Steuererklärung 2015 muss ich meine Halbwaisenrente angeben, die ich bis Ende März 2015 bekommen habe.
    Ich nehm an. Es gehörz zu Anlage R und ist eine gesetzliche Pflichtrente, es steht ein Rentenbeginn da, aber kein Rentenende.

    (Rentenbeginn und Ende gibt es nur für vorhergehende und Privatversicherte Renten)

    Brauch ich das Rentenende nicht eintragen?

    viele Liebe Grüße
    Nils
    Eine Halbwaisenrente wird in Anlage R eingetragen.

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      #3
      AW: Halbwaisenrente Eintragung Renteende

      Danke. Und wie ist es mit dem Rentenende? Da die Halbwaisenrente mit Erreichen des 27. Lebensjahr endet, hab ich es nur bis Ende März 2015 bekommen. Es gibt da leider kein Feld zum eintragen

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        #4
        AW: Halbwaisenrente Eintragung Renteende

        Waisenrenten gehören zu den Leibrenten, wie du richtig annimmst. Das steht im Übrigen auch in der Ausfüllhilfe zur Anlage R:

        Leibrenten sind insbesondere Altersrenten, ..... Hinterbliebenenrenten als Witwen/ Witwerrenten, Waisenrenten oder Erziehungsrenten.

        Das Rentenende musst du nicht angeben, den Rentenbeginn schon und auch den Rentenanpassungsbetrag!

        Letzteren sollte man sich entweder von der Rentenversicherung bescheinigen lassen oder man nutzt den Belegabruf. Die Berechnung ist nämlich nicht ganz trivial.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Halbwaisenrente Eintragung Renteende

          Zitat von NilsB Beitrag anzeigen
          Danke. Und wie ist es mit dem Rentenende? Da die Halbwaisenrente mit Erreichen des 27. Lebensjahr endet, hab ich es nur bis Ende März 2015 bekommen. Es gibt da leider kein Feld zum eintragen

          Hier können Sie sich informieren:


          https://www.lohnsteuer-kompakt.de/re...age_R_2015.pdf

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