Hallo ihr Lieben,
Für die Steuererklärung 2015 muss ich meine Halbwaisenrente angeben, die ich bis Ende März 2015 bekommen habe.
Ich nehm an. Es gehörz zu Anlage R und ist eine gesetzliche Pflichtrente, es steht ein Rentenbeginn da, aber kein Rentenende.
(Rentenbeginn und Ende gibt es nur für vorhergehende und Privatversicherte Renten)
Brauch ich das Rentenende nicht eintragen?
viele Liebe Grüße
Nils
Für die Steuererklärung 2015 muss ich meine Halbwaisenrente angeben, die ich bis Ende März 2015 bekommen habe.
Ich nehm an. Es gehörz zu Anlage R und ist eine gesetzliche Pflichtrente, es steht ein Rentenbeginn da, aber kein Rentenende.
(Rentenbeginn und Ende gibt es nur für vorhergehende und Privatversicherte Renten)
Brauch ich das Rentenende nicht eintragen?
viele Liebe Grüße
Nils
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