Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berechnung der Werbungskosten im Elsterformular merkwürdig

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berechnung der Werbungskosten im Elsterformular merkwürdig

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, jemand kann mir bei folgendem Problem helfen: Mein Arbeitgeber hat mir auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17 pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse bescheinigt, die ich auch an der vorgesehenen Stelle ins Elsterformular eingetragen habe. Ich habe mal die Berechnung von Elster kopiert:

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 32.110
    ab
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    Entfernungspauschale für 1 Tage
    Wege mit PKW
    1 Tage x 69 km x 0,30 EUR 20,70
    Entfernungspauschale . . . . . . . . 21
    abzüglich Fahrtkostenersatz . . . . . 2.067
    insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -110
    Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . 1.434
    Mehraufwendungen für Verpflegung. . . 1.416
    ab vom Arbeitgeber steuerfrei
    ersetzte Beträge. . . . . . . . . . 0
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . 2.850 . -2.850
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.150

    Ich verstehe an dieser Berechnung nicht, warum das Programm die Fahrtkostenerstattung quasi unter den Tisch fallen lässt. Mehr als diese eine Fahrt zum Arbeitgeber ist im Jahr 2015 übrigens tatsächlich nicht angefallen. Das Finanzamt rechnet in seinem Bescheid leider ganz anders. Da werden die Reisekosten + Mehraufwendungen nicht berücksichtigt, es fehlen 2.850 €, weil der Fahrtkostenersatz gegengerechnet wird. Warum berechnet Elster das nicht korrekt? Oder ist der Ansatz des Finanzamtes falsch?
    Danke im Voraus schon mal für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Berechnung der Werbungskosten im Elsterformular merkwürdig

    Wieso hast du nur an einem Tag im Jahr deine 1. Tätigkeitsstätte aufgesucht?

    Entfernungspauschale für 1 Tage
    Wege mit PKW
    1 Tage x 69 km x 0,30 EUR 20,70
    Entfernungspauschale . . . . . . . . 21
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung der Werbungskosten im Elsterformular merkwürdig

      Wenn dein Arbeitgeber dir einen Fahrtkostenersatz zahlt obwohl du keine Fahrtkosten hattest, so ist dies als Arbeitslohn nachzuversteuern.

      Dies kann geschehen, indem der BAL erhöht wird oder indem man die Fahrtkostenersatz von den anderen Werbungskosten abzieht (sofern die verbleibenden WK mehr als 1000 € betragen).

      Die Berechnung in EF ist diesbezüglich leider nicht korrekt, da es diese Sachverhalte ignoriert und lediglich bis auf NULL anrechnet.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung der Werbungskosten im Elsterformular merkwürdig

        Hallo,

        danke für die Antworten - Ja, dass es falsch ist, habe ich dann auch vom Finanzamt erfahren dürfen. Schade nur, dass das Formular hier nicht richtig rechnet.

        @Charlie24: Ich habe keine erste Tätigkeitsstätte, ich bin Krankenschwester und habe nur wechselnde Einsatzorte bei unterschiedlichen Pflegefällen. Eigentlich suche ich meinen Arbeitgeber gar nicht auf, da die Einsatzpläne online abrufbar sind. Elsterformular ließ mich die Steuererklärung aber nicht abschließen, solange an der Stelle nichts eingetragen war. Daher die eine "Zwangsfahrt". Grundsätzlich bin ich auch davon ausgegangen, dass der Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung falsch ist und eigentlich auf Position 18 gehört.

        LG

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung der Werbungskosten im Elsterformular merkwürdig

          Wenn Du keine erste Tätigkeitsstätte hast, dann darfst Du in der Anlage N in den Zeilen 31-39 NIRGENDS etwas eintragen. Der Arbeitgeber darf dann eigentlich WEDER in Zeile 17 NOCH in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung etwas eintragen, der Wert muss dann bei den Reisekosten als Arbeitgebererstattung rein. Dann hast Du auch keine Probleme mehr mit der Anlage N. Denn EF macht das schon richtig: Wenn der Arbeitgeber Erstattungen FÜR Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte tätigt, macht es schon Sinn, dass Du in der Regel da auch Aufwendungen hattest.

          Du solltest das mal mit Deinem Arbeitgeber klären. Vielleicht hast Du doch eine erste Tätigkeitsstätte, weil der Arbeitgeber Dir eine im Arbeitsvertrag oder so zugewiesen hat ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Berechnung der Werbungskosten im Elsterformular merkwürdig

            Dass Arbeitgeber steuerfreie Fahrtkostenerstattungen bei Auswärtstätigkeiten in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 17 oder 18 bescheinigen, was falsch ist, kommt anscheinend öfter vor.

            https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post215548
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X