Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum nicht völlig falsch bin.
Ich habe vorhin meine Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2014 angeschaut.
Ich habe in 2014 ein fünfmonatiges freiwilliges Praktikum zwischen meinem Bachelor- und Masterstudium absolviert.
Neben meinem monatlichen Gehalt habe ich dort am Ende für gute Leistungen eine einmalige Bonuszahlung erhalten.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde in der dritten Zeile demnach richtigerweise der Großbuchstabe S vermerkt.
Ich zitiere: ""S" ist einzutragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.
Sonstige Bezüge sind Vergütungen, die ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören. Sie werden als einmalige Zahlung aus besonderem Anlass oder zu einem bestimmten Zweck gewährt. Die häufigsten sonstigen Bezüge sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und Jubiläumszuwendungen. Zur Abrechnung ist die Ermittlung des im Kalenderjahr bereits gezahlten laufenden Arbeitslohns notwendig. Dabei ist der Arbeitslohn aus einem möglichen früheren Arbeitsverhältnis eines anderen Arbeitgebers mitzuzählen. Ist der Arbeitnehmer nicht bereit eine Kopie seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorzuzeigen muss der Arbeitgeber den von ihm gezahlten Arbeitslohn hochrechnen. Basis für diese Hochrechnung ist der laufende Arbeitslohn des Monats in dem der sonstige Bezug gezahlt wird. In so einem Fall bleibt der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht."
Weiterhin finde ich online, dass im Fall eines Großbuchstaben S eine Steuererklärung verpflichtend erfolgen muss.
Das ist mir soweit auch einleuchtend, aber: Die fünfmonatige Tätigkeit war meine einzige Beschäftigung im Jahr 2014. Weder davor oder danach war ich in einem anderen Beschäftigungsverhältnis, sodass ich dem Arbeitgeber auch damals keine früheren gezahlten Löhne hätte mitteilen können.
Nun meine Frage:
Alles gut soweit, oder liegt hier ein Fristversäumnis für die Pflichtsteuererklärung (31.05.2015) vor?
Eigentlich würde ich nämlich gerne meine Steuererklärung für 2014 nachträglich einreichen, habe nun aber Angst, dass ich doch unter eine Steuererklärungspflicht falle und somit die Frist um eineinhalb Jahre versäumt habe.
Ist der Buchstabe S im ElsterFormular irgendwo zu vermerken?
Vielen Dank für Euren Rat!
ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum nicht völlig falsch bin.
Ich habe vorhin meine Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2014 angeschaut.
Ich habe in 2014 ein fünfmonatiges freiwilliges Praktikum zwischen meinem Bachelor- und Masterstudium absolviert.
Neben meinem monatlichen Gehalt habe ich dort am Ende für gute Leistungen eine einmalige Bonuszahlung erhalten.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde in der dritten Zeile demnach richtigerweise der Großbuchstabe S vermerkt.
Ich zitiere: ""S" ist einzutragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.
Sonstige Bezüge sind Vergütungen, die ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören. Sie werden als einmalige Zahlung aus besonderem Anlass oder zu einem bestimmten Zweck gewährt. Die häufigsten sonstigen Bezüge sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und Jubiläumszuwendungen. Zur Abrechnung ist die Ermittlung des im Kalenderjahr bereits gezahlten laufenden Arbeitslohns notwendig. Dabei ist der Arbeitslohn aus einem möglichen früheren Arbeitsverhältnis eines anderen Arbeitgebers mitzuzählen. Ist der Arbeitnehmer nicht bereit eine Kopie seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorzuzeigen muss der Arbeitgeber den von ihm gezahlten Arbeitslohn hochrechnen. Basis für diese Hochrechnung ist der laufende Arbeitslohn des Monats in dem der sonstige Bezug gezahlt wird. In so einem Fall bleibt der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht."
Weiterhin finde ich online, dass im Fall eines Großbuchstaben S eine Steuererklärung verpflichtend erfolgen muss.
Das ist mir soweit auch einleuchtend, aber: Die fünfmonatige Tätigkeit war meine einzige Beschäftigung im Jahr 2014. Weder davor oder danach war ich in einem anderen Beschäftigungsverhältnis, sodass ich dem Arbeitgeber auch damals keine früheren gezahlten Löhne hätte mitteilen können.
Nun meine Frage:
Alles gut soweit, oder liegt hier ein Fristversäumnis für die Pflichtsteuererklärung (31.05.2015) vor?
Eigentlich würde ich nämlich gerne meine Steuererklärung für 2014 nachträglich einreichen, habe nun aber Angst, dass ich doch unter eine Steuererklärungspflicht falle und somit die Frist um eineinhalb Jahre versäumt habe.
Ist der Buchstabe S im ElsterFormular irgendwo zu vermerken?
Vielen Dank für Euren Rat!
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