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Großbuchstabe S - Versäumte Steuererklärungspflicht?

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    Großbuchstabe S - Versäumte Steuererklärungspflicht?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum nicht völlig falsch bin.
    Ich habe vorhin meine Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2014 angeschaut.
    Ich habe in 2014 ein fünfmonatiges freiwilliges Praktikum zwischen meinem Bachelor- und Masterstudium absolviert.
    Neben meinem monatlichen Gehalt habe ich dort am Ende für gute Leistungen eine einmalige Bonuszahlung erhalten.

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde in der dritten Zeile demnach richtigerweise der Großbuchstabe S vermerkt.
    Ich zitiere: ""S" ist einzutragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.
    Sonstige Bezüge sind Vergütungen, die ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören. Sie werden als einmalige Zahlung aus besonderem Anlass oder zu einem bestimmten Zweck gewährt. Die häufigsten sonstigen Bezüge sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und Jubiläumszuwendungen. Zur Abrechnung ist die Ermittlung des im Kalenderjahr bereits gezahlten laufenden Arbeitslohns notwendig. Dabei ist der Arbeitslohn aus einem möglichen früheren Arbeitsverhältnis eines anderen Arbeitgebers mitzuzählen. Ist der Arbeitnehmer nicht bereit eine Kopie seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorzuzeigen muss der Arbeitgeber den von ihm gezahlten Arbeitslohn hochrechnen. Basis für diese Hochrechnung ist der laufende Arbeitslohn des Monats in dem der sonstige Bezug gezahlt wird. In so einem Fall bleibt der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht."

    Weiterhin finde ich online, dass im Fall eines Großbuchstaben S eine Steuererklärung verpflichtend erfolgen muss.
    Das ist mir soweit auch einleuchtend, aber: Die fünfmonatige Tätigkeit war meine einzige Beschäftigung im Jahr 2014. Weder davor oder danach war ich in einem anderen Beschäftigungsverhältnis, sodass ich dem Arbeitgeber auch damals keine früheren gezahlten Löhne hätte mitteilen können.

    Nun meine Frage:
    Alles gut soweit, oder liegt hier ein Fristversäumnis für die Pflichtsteuererklärung (31.05.2015) vor?
    Eigentlich würde ich nämlich gerne meine Steuererklärung für 2014 nachträglich einreichen, habe nun aber Angst, dass ich doch unter eine Steuererklärungspflicht falle und somit die Frist um eineinhalb Jahre versäumt habe.
    Ist der Buchstabe S im ElsterFormular irgendwo zu vermerken?

    Vielen Dank für Euren Rat!

    #2
    AW: Großbuchstabe S - Versäumte Steuererklärungspflicht?

    Hallo,

    Nein, der Buchstabe -S- ist nirgendwo zu vermerken.
    Warum auch - er ist doch schon auf der Lst.Besch. vermerkt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Großbuchstabe S - Versäumte Steuererklärungspflicht?

      Eigentlich würde ich nämlich gerne meine Steuererklärung für 2014 nachträglich einreichen, habe nun aber Angst, dass ich doch unter eine Steuererklärungspflicht falle und somit die Frist um eineinhalb Jahre versäumt habe.
      Und wenn es wirklich so wäre (§ 46 Abs 2, Ziffer 5a EStG sieht das so vor) , was soll es dann bringen, die Abgabe der Erklärung weiter hinauszuschieben?

      Es passiert doch nichts, da du vorher und nachher nicht gearbeitet hast.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Großbuchstabe S - Versäumte Steuererklärungspflicht?

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Nein, der Buchstabe -S- ist nirgendwo zu vermerken.
        Warum auch - er ist doch schon auf der Lst.Besch. vermerkt

        Gruß FIGUL
        Das dachte ich auch. Da es aber meine erste Steuererklärung ist, wollte ich sicher gehen.


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Und wenn es wirklich so wäre (§ 46 Abs 2, Ziffer 5a EStG sieht das so vor) , was soll es dann bringen, die Abgabe der Erklärung weiter hinauszuschieben?

        Es passiert doch nichts, da du vorher und nachher nicht gearbeitet hast.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
        Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter!

        Da ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe, habe ich ja auch noch keine Steuernummer.
        Kann ich jetzt zeitgleich meine Erklärung für 2014 und 2015 abgeben und in beiden angeben, noch keine Steuernummer zu haben, oder sollte ich erst die von 2014 abgeben, auf Bearbeitung warten, und die mir dann mitgeteilte Nummer für die Erklärung 2015 eintragen?
        Vielen Dank!

        Kommentar


          #5
          AW: Großbuchstabe S - Versäumte Steuererklärungspflicht?

          Hallo,

          Fülle erst die Erklärung für 2014 aus. Beantrage Steuernummer.
          Für 2015 kannst du die Datenübernahme aus 2014 nutzen.
          Du musst nur die Werte für 2015 aktualisieren und eventuell neue Angaben für 2015 eingeben. Du beantragst wieder neue Steuernummer (du hast ja noch keine).
          Beide Erklärung versenden.
          Du musst nicht auf den Bescheid von 2014 warten wegen der St.Nr.
          Keine Angst das FA kommt nicht durcheinander

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Hallo,

            ich habe einen änlichen Fall und bin nicht sicher, ob ich zu einer Steuererklärung verpflichtet bin und ob ich eine Frist überschritten habe. Ich mache seit Jahren meine Steuererklärung selbst und bin in 2017 ledig gewesen und war in den vorjahren nicht Steuerpflichtig. Jedoch habe ich sie immer gemacht, da ich immer etwas wieder erhalten habe. So würde es auch 2017 aussehen i.d.R. Soweit ich gelesen habe ist man mit dem Großbuchstaben S oft abgabepflichtig. Für meinen Fall finde ich aber kein Beispiel

            Hier die Rahmenparameter:
            - Ich war bis 2016 nicht zur einer Steuererklärung verpflichtet
            - 2017 habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt
            - Die Steuer meines monatlichen Lohns wird (wie bei vielen) automatisch einbehalten
            - Bei meinem neuen Arbeitgeber erhalte ich jährlich Tantjeme (Bonus Zahlungen). Diese werden ebenfalls in voller höhe besteuert.
            - Der neue Arbeitgeber hat auf der Lohnsteuerbescheiniung den Großbuchstaben S eingetragen.
            - Vom Finanzamt habe ich keine Aufforderung / keinen Brief zur Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

            Meine Frage(n): War ich verpflichtet eine Steuererklärung in 2018 für das Jahr 2017 abzugeben? Wenn ja, hätte ich diese innerhalb einer Frist abgeben müssen? Drohen mir hier evtl. Strafnachzahlungen?

            Vielen Dank im Voraus!

            Fragen beantworte ich gerne für die Lösung

            VG
            pauer

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              #7
              Es steht doch bereits weiter oben, dass die Verpflichtung besteht, warum fragst du? Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, dich schriftlich dazu

              aufzufordern. Zuwarten bringt nichts!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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