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Angabe zu Kindern

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    Angabe zu Kindern

    Hallo zusammen

    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand kurz erklären kann, was ich hier eintragen muss:

    Anlage AV Ehemann - Seite 1 - Angabe zu Kinder - Zeile 20-23.

    Der Ehemann hat den Kinderfreibetrag komplett auf seiner Steuerkarte, schon seit Geburt.
    Das Kind ist 2016 erst geboren. Die Eltern leben zusammen und sind verheiratet.


    Es gibt ja insgesamt 8 Felder. Es sind schon mal auf jeden Fall nur die rechten Felder, die in Frage kommen,da "Geboren nachdem 31.12.2007".

    "Angabe zu Kindern - falls nicht bereits in der Anlage AV der Ehefrau angegeben"- sind sie nicht.

    Nur bei Eltern, die miteinander verheiratet sind (ja) ... und 2016 nicht dauernd getrennt gelebt haben (ja, nicht getrennt lebend):
    Anzahl Kinder, für die uns für 2016 Kindergeld ausgezahlt worden ist und
    - die der Mutter zugeordnet werden oder von Lebenspartner A auf Lebenspartnerin B übertragen wurden (kapiere ich nicht, mal 0 eingetragen)
    - für die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurden oder Lebenspartner(in) a zugeordnet werden (kapiere ich nicht, mal 0 eingetragen)

    Bei allen anderen Kindergeldberechtigten:
    Anzahl der Kinder, für dir für den ersten Anspruchszeitraum 2016 Kindergeld ausgezahlt worden ist (Diese Kinder dürfen nicht in den Zeilen 20 und 21 enthalten sein.)
    -an stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in)A (hier habe ich bisher eine 1 drin)
    -an Ehefrau / Lebenspartner(in) B (0 eingetragen)

    Ist das so richtig?
    In der Anlage AV Ehefrau habe ich nichts von Kindern eingetragen, richtig?
    Anlage Kind ist ausgefüllt, ansonsten wird das Kind nirgendwo erwähnt, richtig?

    Danke für Hilfe...

    #2
    AW: Angabe zu Kindern

    Ich verstehe Dich so, dass BEIDE Eheleute einen Riestervertrag haben und daher jeweils eine Anlage AV einreichen.

    Für die Anlage AV ist irrelevant, ob / wer einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat.

    Die Kinderzulage wird bei verheiratet Zusammenlebenden Eltern IMMER der Mutter zugeordnet, ES SEI DENN bei dem Zulagenantrag, den Ihr über Euren Anbieter abgebt, beantragt Ihr die Übertragung auf den Vater. Unterstellt der Übertragungsantrag wurde NICHT gestellt, heißt das dann für die Anlage AV:

    Bei ihm und ihr: der Mutter zugeordnet = 1

    Der Bereich "bei allen anderen Kindergeldberechtigten" bitte freilassen, Ihr gehört doch zu dem vorherigen Personenkreis !

    Im übrigen schaue Dir mal die Eingabehilfe an, das hätte schon ein Teil der Fragen geklärt.

    Es ist richtig, dass das Kind sonst nirgends erwähnt wird, es sei denn es gäbe irgendwelche Sonderkonstellationen, z.B. Pflegepauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten).
    Zuletzt geändert von Picard777; 12.01.2017, 09:50.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Angabe zu Kindern

      Ok. Danke für die Erklärung schon mal, dass das mit dem Riester Vertrag zu tun hat.

      Nur der Vater hat einen Riester Vertrag und eine Übertragung von der Mutter auf den Vater haben wir nicht beantragt.

      Also bisher Eintragung: Erste Möglichkeit, sprich aus:

      "die der Mutter zugeordnet werden oder von Lebenspartner A auf Lebenspartnerin B übertragen wurden (kapiere ich nicht, mal 0 eingetragen)"

      muss eine 1 werden. Alles andere 0.

      Läßt sich so etwas nachträglich für 2015 noch übertragen? Was hat das für Vorteile?

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        #4
        AW: Angabe zu Kindern

        Die Eintragung der Kinderzuordnung in der Anlage AV ist ja nur das Nachvollziehen, was Du im Zulagenantrag gemacht hast, d.h. das muss gleichlautend sein. WENN nur Du einen Vertrag hast, solltest Du den Zulagenantrag stellen UND die Kinderzulage (immerhin 300 €) auf Dich übertragen lassen, denn Deine Frau bekommt die 300 € mangels Vertrag ja gar nicht. Hast Du für 2015 und 2016 schon einen Antrag gestellt ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Angabe zu Kindern

          Hallo,

          da werden Riesterverträge unterschrieben ohne zu wissen was man unterschreibt, wie das abläuft.
          Warum wird der Versicherungsfritze VOR Unterschrift nicht danachgefragt?
          Riester? - Lizenz zum Gelddrucken für die Versicherungswirtschaft - Betrug am AN

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Angabe zu Kindern

            Der Riester Vertrag ist schon 5+ Jahre alt. Das Kind nicht mal 1 Jahr alt. Daher hier die Verwirrung.

            Die letzten Jahre wurde kein Antrag erstellt für irgendwas. Das ist einfach so weiter gelaufen, wie es eben vor Jahren erstellt wurde. Und wir haben aktuell auch dem Versicherungsberater noch nicht mal Bescheid gesagt, dass wir ein Kind haben.

            Das habe ich aber vor 5 Minuten nachgeholt. Mit Frage, ob das rückwirkend geht.

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              #7
              AW: Angabe zu Kindern

              Der Zulagenantrag kann über den Anbieter bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden, also bei euch für die Jahre ab 2015. Das solltet Ihr auch tun. Über die Anlage AV wird für den Sonderausgabenabzug geprüft, ob der ZulagenANSPRUCH höher ist als die steuerliche Auswirkung eines Sonderausgabenabzugs. Ist er höher, passiert bei der Einkommensteuer gar nichts, die Anlage AV bleibt quasi außen vor. Ist er niedriger, wirkt sich bei der Einkommensteuer die DIFFERENZ zum ZulagenANSPRUCH steuerlich aus, egal ob Ihr den ZulagenANSPRUCH überhaupt geltend gemacht habt durch Zulagenantrag oder nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Angabe zu Kindern

                Vielen Dank Picard777. Das war sehr hilfreich und nützlich. Tolle und präzise Erklärung. Ich kümmere mich da dann jetzt drum.

                edit: Noch eine Frage dazu:
                Wenn ich überall 0 eintrage, also diese 300 Euro Zulage gar nicht benutze, macht das einen Unterschied von 331€ bei der Berechnung bezüglich der ESt aus. Ich kriege also 331 € mehr zurück, wenn ich auf die Zulage verzichte. Kann man das einfach auch so machen?
                Mir ist klar, dass die 300 € dann auch meinem Riestervertrag nicht gutgeschrieben werden.
                Zuletzt geändert von hausrocker4; 12.01.2017, 13:21.

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