Hallo zusammen
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand kurz erklären kann, was ich hier eintragen muss:
Anlage AV Ehemann - Seite 1 - Angabe zu Kinder - Zeile 20-23.
Der Ehemann hat den Kinderfreibetrag komplett auf seiner Steuerkarte, schon seit Geburt.
Das Kind ist 2016 erst geboren. Die Eltern leben zusammen und sind verheiratet.
Es gibt ja insgesamt 8 Felder. Es sind schon mal auf jeden Fall nur die rechten Felder, die in Frage kommen,da "Geboren nachdem 31.12.2007".
"Angabe zu Kindern - falls nicht bereits in der Anlage AV der Ehefrau angegeben"- sind sie nicht.
Nur bei Eltern, die miteinander verheiratet sind (ja) ... und 2016 nicht dauernd getrennt gelebt haben (ja, nicht getrennt lebend):
Anzahl Kinder, für die uns für 2016 Kindergeld ausgezahlt worden ist und
- die der Mutter zugeordnet werden oder von Lebenspartner A auf Lebenspartnerin B übertragen wurden (kapiere ich nicht, mal 0 eingetragen)
- für die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurden oder Lebenspartner(in) a zugeordnet werden (kapiere ich nicht, mal 0 eingetragen)
Bei allen anderen Kindergeldberechtigten:
Anzahl der Kinder, für dir für den ersten Anspruchszeitraum 2016 Kindergeld ausgezahlt worden ist (Diese Kinder dürfen nicht in den Zeilen 20 und 21 enthalten sein.)
-an stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in)A (hier habe ich bisher eine 1 drin)
-an Ehefrau / Lebenspartner(in) B (0 eingetragen)
Ist das so richtig?
In der Anlage AV Ehefrau habe ich nichts von Kindern eingetragen, richtig?
Anlage Kind ist ausgefüllt, ansonsten wird das Kind nirgendwo erwähnt, richtig?
Danke für Hilfe...
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand kurz erklären kann, was ich hier eintragen muss:
Anlage AV Ehemann - Seite 1 - Angabe zu Kinder - Zeile 20-23.
Der Ehemann hat den Kinderfreibetrag komplett auf seiner Steuerkarte, schon seit Geburt.
Das Kind ist 2016 erst geboren. Die Eltern leben zusammen und sind verheiratet.
Es gibt ja insgesamt 8 Felder. Es sind schon mal auf jeden Fall nur die rechten Felder, die in Frage kommen,da "Geboren nachdem 31.12.2007".
"Angabe zu Kindern - falls nicht bereits in der Anlage AV der Ehefrau angegeben"- sind sie nicht.
Nur bei Eltern, die miteinander verheiratet sind (ja) ... und 2016 nicht dauernd getrennt gelebt haben (ja, nicht getrennt lebend):
Anzahl Kinder, für die uns für 2016 Kindergeld ausgezahlt worden ist und
- die der Mutter zugeordnet werden oder von Lebenspartner A auf Lebenspartnerin B übertragen wurden (kapiere ich nicht, mal 0 eingetragen)
- für die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurden oder Lebenspartner(in) a zugeordnet werden (kapiere ich nicht, mal 0 eingetragen)
Bei allen anderen Kindergeldberechtigten:
Anzahl der Kinder, für dir für den ersten Anspruchszeitraum 2016 Kindergeld ausgezahlt worden ist (Diese Kinder dürfen nicht in den Zeilen 20 und 21 enthalten sein.)
-an stpfl. Person / Ehemann / Lebenspartner(in)A (hier habe ich bisher eine 1 drin)
-an Ehefrau / Lebenspartner(in) B (0 eingetragen)
Ist das so richtig?
In der Anlage AV Ehefrau habe ich nichts von Kindern eingetragen, richtig?
Anlage Kind ist ausgefüllt, ansonsten wird das Kind nirgendwo erwähnt, richtig?
Danke für Hilfe...
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