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... aber ohne die Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen mit ein zu beziehen? Warum? Hat das bei anderen geklappt?
LG und danke für die Antworten
Im Moment gibt es noch einige Fehler, das ist aber nach meinen Erfahrungen praktisch jedes Jahr so.
Es mag ärgerlich sein, aber es gibt wohl keine oder zu wenig Beta-Tester. also machen eben wir hier den Beta-Test.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Schön bzw. unschön, aber was willst Du uns damit sagen ? Der Fehler ist bekannt, d.h. es wäre eher eine Meldung wert, wenn es bei Dir funktionieren würde.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Ärgerlich ist vor allem, dass Fehler an Stellen auftauchen, wo sich rein rechtlich nichts geändert hat. Es musste im Programm insoweit eigentlich nur das Kalenderjahr geändert werden.
Schön bzw. unschön, aber was willst Du uns damit sagen ? Der Fehler ist bekannt, d.h. es wäre eher eine Meldung wert, wenn es bei Dir funktionieren würde.
... daß das Problem bis gestern Abend noch immer existierte und keine Abhilfe geschaffen wurde.
das es ein bekannter Fehler ist, hast du ja aus den Beiträgen gesehen, du kannst aber trotzdem ein korrektes Ergebnis der Steuerberechnung erzielen, wenn du die Beträge der haushaltnahen Dienstleistungen mit bei den Handwerkerleistungen hineinpackst, natürlich vor dem Versenden an das Finanzamt wieder alles korrekt zuordnen.
du kannst aber trotzdem ein korrektes Ergebnis der Steuerberechnung erzielen, wenn du die Beträge der haushaltsnahen Dienstleistungen mit bei den Handwerkerleistungen hineinpackst,
Das stimmt auch nur bedingt, bekanntlich gelten für Handwerkerleistungen Höchstbeträge!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Das stimmt auch nur bedingt, bekanntlich gelten für Handwerkerleistungen Höchstbeträge!
Hallo Charlie24,
ich wollte nicht jeden Fall abdecken-> nur mal eine Alternative für die eigene Berechnung aufzeigen.
Erstens geht man davon aus, dass der Fehler bald behoben wird und zweitens denke ich dass mit meinem Tipp mindestens 90 bis 95 Prozent der User abgedeckt sind.
Tschüß
....da lag ich mit meiner Prognose gar nicht so schlecht.
Zuletzt geändert von holzgoe; 18.01.2017, 10:20.
Grund: Ergänzung
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