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Untervermietung richtig versteuern und Werbungskosten absetzten

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Untervermietung richtig versteuern und Werbungskosten absetzten

    Ich empfehle in solchen Fällen, die Einkunftsermittlung von Anfang an das Finanzamt schicken.

    Die wird nach meiner Erfahrung in solchen Fällen nämlich immer angefordert.

    Es kann ja z. B. sein, dass für einen Teil der Möbel eine AfA-Ermittlung notwendig ist. Die muss ja für das Finanzamt auch rechnerisch nachvollziehbar sein.

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  • MSchw
    antwortet
    AW: Untervermietung richtig versteuern und Werbungskosten absetzten

    oh Danke, ich wusste nicht, um den Unterschied in der Bedeutung.
    Das heißt, dort trage ich das Ergebnis ein und reiche auf Nachfrage eine Aufstellung meiner Kosten ein?
    Vielen Dank schonmal bis jetzt für die Antworten.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Untervermietung richtig versteuern und Werbungskosten absetzten

    Unter "EinKÜNFTE aus Untervermietung" trägst Du die EINKÜNFTE ein, also den Saldo aus EinNAHMEN und Werbungskosten.

    In die Anlage N kommen u.a. Werbungskosten rein, ja, aber natürlich nur welche, die zur Überschrift der Einkünfte aus NICHTSELBSTÄNDIGER TÄTIGKEIT passen, nicht aber zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sonst könnten Du die Werbungskosten z.B. ja auch mal ganz spontan bei Land- und Forstwirtschaft erklären ...
    Zuletzt geändert von Picard777; 19.01.2017, 13:29.

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  • MSchw
    antwortet
    AW: Untervermietung richtig versteuern und Werbungskosten absetzten

    Das meine Frage unter Beratung fällt wusste ich nicht.
    Ich hatte nur gehofft Antworten zu finden, wo ich meine Positionen eintragen kann.
    Also ich nutzte Anlage V und trage dort die Mieteinnahmen ein. In der Zeile "Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen"?
    Und die Werbungskosten in Anlage N?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Untervermietung richtig versteuern und Werbungskosten absetzten

    Steuerberatung ist hier nicht zulässig!

    Für Untervermietung sieht die Anlage V nur den Eintrag der Einkünfte in Zeile 31 vor.

    Ich verstehe das so, dass die eigentliche Überschussermittlung, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten, außerhalb der Anlage V erfolgen muss.

    Ansonsten gelten die gleichen steuerrechtlichen Vorschriften wie bei jeder anderen Vermietung auch.

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  • Untervermietung richtig versteuern und Werbungskosten absetzten

    Hallo!

    in 2016 habe ich mir eine größere Wohnung zugelegt, mit der Absicht, das zusätzliche 3. Zimmer zur Untervermietung anzubieten. Das 3. Zimmer wird auch ausschließlich zur Untervermietung genutzt und ich bin und werde auch immer die einzige Person im Mietvertrag sein.

    Nun möchte ich alles korrekt versteuern. Möchte aber auch die angeschafften Möbel für dieses Zimmer, so wie die anteilige Miete absetzten, als das Zimmer mal einen Monat nicht genutzt wurde.

    Wer hat mit dem Thema Erfahrung und kann mir helfen?

    Anlage V wird dabei wahrscheinlich für mich wichtig, was muss ich alles beachten?
    Vielen lieben Dank!!!
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