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Zweite Tätigkeitsstätte

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    #16
    AW: Zweite Tätigkeitsstätte

    Hallo,

    >>>Würde ich nicht da sein und meine Arbeit liegen lassen, würde man das sofort merken

    OK, also wie bei dem Pförtner, wenn der nicht da ist kommt niemand rein und alles steht still.


    Aber was war denn dann bei den Auswärtsterminen, wurdest du da nicht an deinem Hauptarbeitsort vermisst? Wie und wo lieferst du deine Arbeit ab? Und wie kommunizierst du denn mit anderen Mitarbeitern?

    Heutzutage wird doch fast alles elektronische begleitet, gibt es da keine Daten aus denen dein Arbeitsort ableitbar ist?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Zweite Tätigkeitsstätte

      Zitat von Naijdl Beitrag anzeigen
      Hallo Zusammen,

      Ich hätte da auch mal eine Frage zur "zweiten Tätigkeitsstätte".
      Wir haben Büros an unterschiedlichen Standorten und können bei Bedarf oder wenn entsprechende Meetings etc. angesetzt sind von überall arbeiten. Normalerweise fahre ich ca 36km zur Arbeit, war aber letztes Jahr in Summe ca. 30 Tage an einem 58km entfernten Standort. Belege hierüber gibt es nicht, da nicht gestempelt wird und die Fahrten meist freiwillig sind und kein Fahrtenbuch oder ähnliches geführt wird.
      Kann ich diese Fahrten dann trotzdem als "Dienstreise" absetzen? Denn die Fahrtkosten sind mit ja tatsächlich entstanden.

      Danke für Eure Hilfe.

      Viele Grüße
      Die Fahrtskosten kannste normalerweise absetzen, du musst halt nur schauen, dass du die Fahrtkosten (Benzin usw.) belegen kannst. Zur Not kannst du auch so einen Eigenbeleg verwenden (www.eigenbeleg-vorlage.de). Die darfst du aber nur bis zu einer Höhe von 150 euro ausstellen und das auch nicht zu häufig Meister.

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        #18
        AW: Zweite Tätigkeitsstätte

        Vom Grundsatz her gilt das Prinzip, dass die Angaben des Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung akzeptiert werden (Außer es bestehen explizite Vorschriften).
        Ich hatte früher sehr viele Auswärtsfahrten, da genügte eine Aufstellung der Fahrten.

        Für zukünftige Nachfragen würde ich bereits jetzt ein Fahrtenbuch führen.

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          #19
          AW: Zweite Tätigkeitsstätte

          Der TE war am 27.03.2017 letztmals online!

          Es ist ziemlich überflüssig , so einen Thread am 21.04.2017 wieder aufzuwärmen, noch dazu, als bereits alles gesagt war.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Zweite Tätigkeitsstätte

            Hallo,

            >>>Es ist ziemlich überflüssig , so einen Thread ... wieder aufzuwärmen

            Für Joerg21 aber nicht, der hat seinen Link platziert, und das war der Sinn. [leider kann ich das nicht editieren, das müsste ein richtiger Admin machen]


            >>>Die darfst du aber nur bis zu einer Höhe von 150 euro ausstellen und das auch nicht zu häufig Meister.

            Wie kommt man eigentlich darauf? Es gibt keine Begrenzung für Eigenbelege, nicht in der Höhe und auch nicht in der Anzahl.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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