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Steuerberechnung: zu zahlen

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    #46
    AW: Steuerberechnung: zu zahlen

    Schuldner der Steuer ist schließlich er.
    Das ist richtig, aber für die richtige Berechnung der Steuerabzugsbeträge ist dennoch zunächst der Arbeitgeber verantwortlich.

    Ich habe einmal meinem Arbeitgeber geschrieben, dass er nach meiner Meinung von meinem Einmalbezug zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat.
    Da ging es um mehrere hundert Euro, sonst wäre es mir vielleicht auch nicht aufgefallen.

    Die Reaktion war: Wir haben SAP und das sei schon richtig, was es aber nicht war. Ich habe die Steuer jedenfalls nicht aus eigener Tasche nachbezahlen müssen.

    Mit mir ist nichts los! Ich vermeide in der Regel auch Kommentierungen von persönlichen Kommentaren anderer User zu meinen Beiträgen, aber alles muss man auch nicht unkommentiert stehen lassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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